Kleine Anfrage 3535der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith vom 28.04.2020
Wartung, Reparatur und Regeneration der nordrhein-westfälischen Wasserschutz-polizeiflotte
Die Landesregierung beabsichtigt, bis August 2022 vier neue Boote im Wert von ca. fünf Millionen Euro anzuschaffen, um die Flotte der Wasserschutzpolizei zu modernisieren. Laut Innenminister Herbert Reul verfügen diese neuen Boote über die beste Technik und modernste Ausrüstung.1
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Gibt es in NRW einen festgeschriebenen Regenerationsplan für die Wasserschutzpolizeiflotte? (Bitte aufschlüsseln).
2. Wie hoch sind die Reparatur-, Wartungs- und Instandsetzungskosten für Polizeiboote pro Jahr? (Bitte aufschlüsseln von 2014 – 2019).
3. Wie viele Einsatzboote mit Sonderausstattung (z. B. für Sonarortung) stehen der Wasserschutzpolizei derzeit zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Sonderausstattung).
4. Wo finden die Reparatur, die Wartung und die Instandsetzung der Polizeiboote statt?
5. Werden die Reparaturen und Wartungen intern durch polizeiliches Fachpersonal vorgenommen oder wird auf externe Dienstleister zurückgegriffen? (Bitte aufschlüsseln nach Typ, Jahr und Ausrüstung).
Markus Wagner
Andreas Keith
1 Vgl. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2020): NRW investiert in seine Wasserschutzpolizei; online im Internet: https://polizei.nrw/artikel/nrw-investiert-in-seine-wasserschutzpolizei.
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 22.05.2020
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3535 mit Schreiben vom 22. Mai 2020 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Gibt es in NRW einen festgeschriebenen Regenerationsplan für die Wasserschutz-polizeiflotte? (Bitte aufschlüsseln).
Aktuell gibt es ein Erneuerungsprogramm für den Neubau von Rheinstreifen- und Kanalbooten, welches im Rahmen der haushaltsseitigen Möglichkeiten vorsieht, dass jährlich ein neues Boot beschafft wird. Im Übrigen ist der Nachersatz der Wasserschutzpolizeiflotte abhängig von wirtschaftlichen, technischen und einsatzfachlichen Erwägungen.
2. Wie hoch sind die Reparatur-, Wartungs- und Instandsetzungskosten für Polizeiboote pro Jahr? (Bitte aufschlüsseln von 2014 – 2019).
Aus systembedingten Gründen ist eine genaue, euroscharfe Aufschlüsselung nach den in der Frage angeführten Kriterien nicht in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage vorgegebenen Zeit oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich.
Die Gesamtkosten für Personal- und Sachausgaben belaufen sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, dies entspricht bei einem Bootsbestand von 23 Booten einem jährlichen Kostenaufwand pro Boot von ca. 50.000 €. Diese Kosten sind über die Jahre relativ stabil.
Zusätzliche Kosten ergeben sich aus:
– Remotorisierung Rheinflotte aufgrund der hohen Laufleistung der Antriebsmaschinen in den Jahren 2017-2021, Gesamtkosten ca. 1,6 Mio €.
– Nachrüstung ECDIS/AIS 2017-2018 aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, ca. 50.000 €.
– Turnusmäßige Erneuerung (alle 10 Jahre) der Rettungswesten, ca. 40.000 €.
– Erneuerung der Atemschutzmasken (2014/2015), ca. 45.000 €.
3. Wie viele Einsatzboote mit Sonderausstattung (z. B. für Sonarortung) stehen der Wasserschutzpolizei derzeit zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Sonderausstattung).
Insgesamt stehen der Wasserschutzpolizei (WSP) 24 Boote zur Verfügung. Alle Boote der WSP (mit Ausnahme des Bootes „WSP 30“) verfügen mindestens über die folgende materielle Ausstattung:
– Radargerät mit ECDIS und AIS
– 2 Binnenschifffahrtsfunkgeräte
– Übliche nautische Bootsausstattung (Echolot, Autopilot etc.)
– EX-Schutzeinrichtung (Explosionsschutz)
– PC-Arbeitsplatz mit Internetanbindung (GSM)
– Digitaler Polizeifunk
– Sicherheitsausrüstung (Rettungswesten, Atemschutzmasken etc.)
Eine Aufstellung über die individuellen Merkmale aller 24 Boote ist in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage vorgegebenen Zeit nicht möglich.
4. Wo finden die Reparatur, die Wartung und die Instandsetzung der Polizeiboote statt?
Kleinere Reparaturen werden durch die Beamten der WSP selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Form eines technischen Dienstes durchgeführt.
Kleine bis mittlere Reparaturen, Wartungen und Inspektionen erfolgen soweit möglich vor Ort bei den Dienststellen der WSP. Diese werden durch die Mitarbeiter der Werkstatt Ruhrort, bei Bedarf auch durch Mitarbeiter der Werft Münster durchgeführt, die mit ihrem Werkstattwagen zu diesem Zweck die Dienststellen anfahren.
Größere Reparaturen, die 2-jährigen großen Inspektionen, größere Umbauten etc. werden bei der polizeieigenen Werft in Münster durchgeführt.
Insbesondere in den Bereichen Überholung von Motoren und Getrieben, Steuergeräte und sonstige Elektronik etc. ist eine Inanspruchnahme externer Dienstleister gelegentlich unumgänglich.
5. Werden die Reparaturen und Wartungen intern durch polizeiliches Fachpersonal vorgenommen oder wird auf externe Dienstleister zurückgegriffen? (Bitte aufschlüsseln nach Typ, Jahr und Ausrüstung).
Aus den in der Beantwortung zur zweiten Frage genannten Gründen ist eine genaue Aufschlüsselung auch hier nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich.
Der größte Teil aller Arbeiten wird durch eigenes Fachpersonal durchgeführt. Die seltenen Fälle, in denen auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden muss, beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:
– Steuergeräte und Elektronik für Motoren, Getriebe und Navigationselektronik
– Generalüberholung von Motoren oder Getrieben (kommen aufgrund des aktuellen Remotorisierungsprogrammes kaum noch vor)
– Polsterungen
– Neuwicklung von Lichtmaschinen oder Anlassern.