Warum wird für Bahngleisarbeiten nicht die Weihnachtsferienzeit genutzt?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 965
des Abgeordneten Klaus Esser vom 05.01.2022

Warum wird für Bahngleisarbeiten nicht die Weihnachtsferienzeit genutzt?

Drei Wochen lang kommt es zu massiven Einschränkungen im Bahnverkehr in Düsseldorf. Grund: Die Bahn erneuert für acht Millionen Euro Gleise auf einer Länge von acht Kilometern. Das führt zu erheblichen Störungen des Nahverkehrs, was insbesondere Auswirkungen auf die S-Bahn- und Regionalexpress-Linien hat.1

Der Beginn der Bauarbeiten ist für den 6. Januar 2023 geplant und diese sollen drei Wochen dauern. Laut Bahn müssen mehr als 7000 Tonnen Schotter und rund 10.800 Schwellen ausgetauscht werden. Die Investitionssumme soll bei acht Millionen Euro liegen. Ersatzverkehre für die Linien RE 1, RE 5, S 1, RE 6 und S11 sind die Folge.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Warum wurde für die oben genannten Gleisarbeiten nicht auf eine Umsetzung am 27. Dezember 2022 – unmittelbar nach den Weihnachtstagen – gedrungen, um die Belastungen für Pendler, Schüler und Nutzer des Nahverkehrs möglichst auf die Ferienzeit zu begrenzen?
  2. Welcher personelle Aufwand kommt bei den oben genannten Arbeiten in Düsseldorf zum Tragen?
  3. Wie bewertet die Landesregierung den Grundsatz „Ferienzeit ist Bauzeit“?
  4. Wie viele Passagiere sind durch diese Baumaßnahmen betroffen? (Bitte aufschlüsseln nach Zahl, Verkehrslinie und Kalenderwoche)
  5. Wird die Landesregierung bei künftigen Baumaßnahmen auf eine prioritäre Umsetzung in den NRW-Ferienwochen dringen?

Klaus Esser

 

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1 H t t p s : / / r p- o n l i n e . d e / nr w / st a edte/duesseldorf/bahn-duesseldorf-drei-wochen-lang-stoerung-wegen-gleisumbau_aid-81686069


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 965 mit Schrei­ben vom 6. Februar 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Landesregierung obliegt bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Eisenbahnbetriebs­anlagen der Deutsche Bahn AG (DB AG) keine originäre Zuständigkeit, vielmehr liegt diese kraft Gesetzes beim Bund. Daher ist der Landesregierung ein unmittelbarer Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei der DB AG verwehrt.

Zudem ist ihr eine abschließende Bewertung von Sachverhalten nicht möglich, die den Zu­ständigkeitsbereich der Deutschen Bahn betreffen und zu denen die Landesregierung über keine eigenen Kenntnisse verfügt. Daher können hierzu lediglich Auskünfte der DB AG sowie der dabei zuständigen Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt und den gegebenenfalls getroffe­nen oder zu treffenden Maßnahmen eingeholt werden.

Der Landesregierung liegt eine Stellungnahme der DB AG vom 13. Januar 2023 vor, aus der zur Beantwortung der Fragen nachfolgend zitiert wird.

  1. Warum wurde für die oben genannten Gleisarbeiten nicht auf eine Umsetzung am 27. Dezember 2022 – unmittelbar nach den Weihnachtstagen – gedrungen, um die Belastungen für Pendler, Schüler und Nutzer des Nahverkehrs möglichst auf die Ferienzeit zu begrenzen?

Hierzu teilt die DB AG in ihrer Stellungnahme vom 13. Januar 2023 Folgendes mit:

„Die Planung und Umsetzung von größeren Baumaßnahmen wird nach Auskunft unserer Inf-rastrukturtochter DB Netz AG nach den verkehrlichen Gegebenheiten und Auswirkungen ge­plant. In der Regel werden hierzu auch die Ferienzeiten über den Jahresverlauf berücksichtigt und verstärkt für die Abwicklung von Maßnahmen genutzt. Über den Jahreswechsel haben die meisten Nachunternehmer lediglich eine Notbesetzung in der Vorhaltung und vollziehen ihren Jahresabschluss; somit stellen die Tage über den Jahreswechsel eine Besonderheit bei der Vergabe und Ausschreibung von Bauleistungen dar. Aus vorgenannten Gründen wurde der Beginn der Baumaßnahme für Anfang Januar geplant.“

  1. Welcher personelle Aufwand kommt bei den oben genannten Arbeiten in Düssel­dorf zum Tragen?

Hierzu teilt die DB AG in ihrer Stellungnahme vom 13. Januar 2023 Folgendes mit:

„Diese Frage können wir nicht abschließend beantworten. Nach Aussage der DB Netz AG sind im Durchschnitt täglich rund 30 bis 40 Mitarbeiter bei der Baumaßnahme direkt im Einsatz; darüber hinaus sind weitere Mitarbeiter im administrativen Bereich beteiligt.“

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Grundsatz „Ferienzeit ist Bauzeit“?

Die Landesregierung setzt sich im Kontakt mit der DB AG dafür ein, dass Baumaßnahmen optimal koordiniert werden und auch die Ferienzeit im Sinne einer verminderten Belastung der Fahrgäste verstärkt für derartige Tätigkeiten genutzt wird.

Hierzu teilt die DB AG in ihrer Stellungnahme vom 13. Januar 2023 Folgendes mit:

„Unsere Infrastrukturtochter DB Netz AG muss eine Vielzahl von Baumaßnahmen koordinie­ren. Hierzu gehören Baubedarfe aus dem Investitionssegment (z. B. Rhein-Ruhr-Express), aus Gründen zur Sicherstellung der Anlagenverfügbarkeit (Instandhaltung und Instandset­zung) aber auch externe Baubedarfe, die Streckensperrungen nach sich ziehen, beispiels­weise Brückenarbeiten an Bundes-, Landes- oder Kommunalstraßen, die über DB-Gleise füh­ren.

Grundsätzlich können wir bestätigen, dass in der Ferienzeit verstärkt größere und auswir­kungsstarke Baumaßnahmen eingeplant werden, um die verkehrsschwächere Zeit zu nutzen (weniger Berufspendler/keine Schülerverkehre). Dies haben die durchgeführten Baumaßnah­men der vergangen Jahre gezeigt.

Auf dem Schienennetz in Nordrhein-Westfalen fahren – zusätzlich zu den Nahverkehrszügen – auch zahlreiche überregionale Fern- und Güterzüge. Gerade für überregionale Verkehre ist eine bundesweite, in manchen Fällen auch internationale Abstimmung der Baumaßnahmen, z. B. mit den Infrastrukturanbietern von Belgien oder den Niederlanden, erforderlich. Hier kön­nen wiederum, insbesondere bei den Sommerferien, die nicht deckungsgleichen Ferienzeit­räume der Bundesländer eine Rolle spielen. Es kann also sein, dass größere Baumaßnahmen in Niedersachsen, Hessen oder Rheinland-Pfalz fahrplanerische Auswirkungen auf NRW ha­ben, so dass durch die überregionalen Laufwege keine Baumaßnahmen in NRW eingeplant werden können, um Reise- oder Logistikketten nicht weiter zu beeinträchtigen. Umgekehrt hat beispielsweise die hier behandelte Baumaßnahme im Bereich Düsseldorf Auswirkungen bis in die benachbarten Bundesländer, so dass diese erforderliche Arbeiten in anderen Zeitfenstern platzieren müssen. Neben den Berufspendlern und Schülerverkehren müssen natürlich auch Ferienreisende Berücksichtigung finden, um nicht eine ungeplante Überlast im Ferien-Stra­ßenverkehr zu erzeugen. Ebenso muss auf Großereignisse wie Festivals oder die Europa­meisterschaft 2024 in Deutschland Rücksicht genommen werden. Daher ist immer eine ge­naue Abwägung des Zeitpunkts bei der Durchführung von Baumaßnahmen entscheidend.“

  1. Wie viele Passagiere sind durch diese Baumaßnahmen betroffen? (Bitte auf­schlüsseln nach Zahl, Verkehrslinie und Kalenderwoche)

Der Landesregierung liegen keine aktuellen und nach Kalenderwochen aufschlüsselbaren Zahlen über die Nutzung der durch die Baumaßnahme betroffenen Linien vor.

  1. Wird die Landesregierung bei künftigen Baumaßnahmen auf eine prioritäre Um­setzung in den NRW-Ferienwochen dringen?

Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 1. und 3. verwiesen.

 

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Beteiligte:
Klaus Esser