Warum wurde keine Behelfsbrücke neben der maroden Rahmedetalbrücke errichtet?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1808
des Abgeordneten Klaus Esser AfD

 

Warum wurde keine Behelfsbrücke neben der maroden Rahmedetalbrücke errichtet?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Offenbar wurde kurz nach der Sperrung der Talbrücke Rahmede im März 2022 ein Angebot zur Errichtung einer Behelfsbrücke unterbreitet, das den Verkehrsinfarkt auf Lüdenscheids Straßen in den vergangenen Monaten entschärft hätte. Dieses Angebot einer Baufirma, die wohl auch auf den erfolgreichen Bau einer Behelfsbrücke in Bayern verweisen konnte, wurde allerdings laut Presseberichten abgelehnt. Ebenso wurde wegen „erheblichen Eingriffen in den Naturraum“ eine vorgeschlagene Umleitungsmaßnahme verworfen, die den Verkehr kurz vor der Brücke von der A 45 ins Rahmedetal abgeleitet und am Gegenhang zurück auf die Auto­bahn geführt hätte.1

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1808 mit Schrei­ben vom 7. Juni 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Seit dem 01. Januar 2021 obliegt die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finan­zierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen nicht mehr dem Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern ist auf den Bund überge­gangen. Die vorgenannten Aufgaben werden seitdem durch die Autobahn GmbH des Bundes und das Fernstraßen-Bundesamt wahrgenommen.

Die Landesregierung hat die Kleine Anfrage 1808 daher an das Bundesministerium für Digita­les und Verkehr (BMDV) weitergeleitet und um eine Stellungnahme zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage gebeten.

  1. Was sprach gegen die im März 2022 angebotene Behelfsbrücke?
  2. Welche Referenzen legte die Baufirma, die die Behelfsbrücke angeboten hat, vor?

Die Fragen 1 und 2 werden durch das BMDV aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das BMDV teilt mit:

„Nach der Sperrung der Talbrücke Rahmede gingen im Bundesministerium für Digitales und Verkehr und der Autobahn GmbH des Bundes zahlreiche Vorschläge dazu ein, wie der Ver­kehr weiter auf der Autobahn geführt werden könnte. Dazu gehörten: unterstützende Bau­werke für die Brücke, Behelfsbrücken, Umfahrungen, Nutzung der alten Pfeiler.

Diese Vorschläge wurden sowohl von Bürgern als auch von Fachleuten eingebracht. Die Au­tobahn GmbH des Bundes hat die Vorschläge geprüft mit dem Ergebnis, dass viele Ideen technisch nicht umsetzbar sind und andere gegenüber der gewählten technischen Lösung kei­nen Zeitvorteil brächten. Der Bau der Talbrücke Rahmede könnte dadurch nicht beschleunigt werden. Neben den technischen Hindernissen, die einer Realisierung entgegenstanden, spra­chen beispielsweise auch planerische Aspekte wie Grundbesitzfragen und naturschutzrechtli­che Vorgaben gegen den Bau der Behelfsbrücke. Zudem wäre es zum Konflikt mit dem Bau­feld für den eigentlichen Ersatzneubau gekommen.

Mit dem angesprochenen Unternehmen, das eine Behelfsbrücke neben die vorhandene Brü­cken bauen wollte, hat es unter anderem einen Gesprächstermin in Hagen gegeben. Das Un­ternehmen hat dabei die angebotene Lösung im Detail vorgestellt. Bereits im Gespräch wur­den verschiedene Probleme erkannt Daher wurde der Vorschlag insgesamt als nicht zielfüh­rend bewertet.“

  1. Wurden Umleitungspläne aus dem Jahr 2022 aus „Naturschutzgründen“ verwor­fen?

Das BMDV teilt mit: „Umleitungspläne, zum Beispiel über bestehende Wirtschaftswege oder auch unter der Brücke, sind aus technischen wie planerischen Gründen verworfen worden. Zum einen wären die Steigungen für einen regulären LKW-Verkehr zu groß gewesen. Zum anderen hätte ein Ausbau der Wege ein Baurechtsverfahren notwendig gemacht.“

  1. Sind Grundbesitz- und Naturschutzbelange die wesentlichen Gründe für die Ver­zögerungen bei den Planungen rund um die Rahmedetalbrücke bzw. dem nun an­stehenden Neubau?

Das BMDV teilt mit: „Nein. Die naturschutzrechtlichen Vorgaben für die Erlangung des Bau­rechts wurden schnell und in enger Abstimmung mit den beteiligten Behörden und Verbänden erarbeitet. So konnte innerhalb eines Jahres Baurecht für den Ersatzneubau geschaffen wer­den. Grundbesitzfragen haben lediglich bei der Festlegung des Sprengtermins eine Rolle ge­spielt. Der Termin der Sprengung im Mai war aber nicht zeitkritisch für den Start des Neubaus.“

  1. Wurde die Landesregierung über die Möglichkeit der Errichtung einer Behelfsbrü­cke bzw. einer Umleitung in Kenntnis gesetzt?

Bei der Landesregierung sind vielfältige Anregungen, Hinweise und Vorschläge von Dritten für den Bau einer Behelfsbrücke und zur Einrichtung von Umleitungsstrecken eingegangen. Diese wurden mit Hinweis auf die Zuständigkeit des Bundes für die Bundesautobahnen beantwortet.

 

Antwort als PDF

 

1 https://www.come-on.de/luedenscheid/baufirma-bot-behelfsbruecke-an-die-bis-juni-2023-stehen-koennte-abgelehnt-92255313.html

Beteiligte:
Klaus Esser