Was hat den Rückzug des bereits gewählten Dezernenten Niklas Kienitz in Köln ausgelöst? Waren es persönliche Gründe oder war es das drohende Veto der Bezirksregierung Köln?

Kleine Anfrage
vom 28.07.2021

Kleine Anfrage 5783des Abgeordneten Sven W. Tritschler vom 28.07.2021

 

Was hat den Rückzug des bereits gewählten Dezernenten Niklas Kienitz in Köln ausgelöst? Waren es persönliche Gründe oder war es das drohende Veto der Bezirksregierung Köln?

Der gewählte Beigeordnete Niklas Kienitz hat der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker am 24. Juli 2021 mitgeteilt, dass er nicht mehr als Beigeordneter für die Bereiche Wirtschaft, Digitalisierung und Stadtentwicklung zur Verfügung steht. Hierfür wurden laut Pressebericht persönliche Gründe angeführt. Herr Kienitz soll „Anfeindungen, bis hin zu Bedrohungen“ ausgesetzt gewesen sein.1

Herr Kienitz wurde in geheimer Abstimmung mit nur 50 Stimmen gewählt. 39 Ratsmitglieder stimmten gegen ihn. Seine Wahl war aufgrund seiner Rolle in der sogenannten Stadtwerke-Affäre umstritten. Herr Kienitz war im Jahre 2018 einer der Unterzeichner eines Geheimpapiers zwischen CDU, SPD und Grünen über die Vergabe hoher Posten bei den Stadtwerken und in der Verwaltung. 2 Herr Kienitz ist seit dem Jahre 2014 Fraktionsgeschäftsführer der CDU-Fraktion im Kölner Stadtrat.

Darüber hinaus gab es auch Zweifel an der fachlichen Eignung von Herrn Niklas Kienitz. Die Fraktionen der AfD und der SPD im Kölner Stadtrat haben beide unabhängig voneinander Einsicht in die Bewerbungsakten genommen. Es fanden sich mehrere Einsprüche gegen die Wahl Niklas Kienitz’ bei der Bezirksregierung Köln. Diese prüft als kommunale Aufsichtsbehörde von Amts wegen die Eignung der gewählten Bewerber. Sie hat bis zum Rückzug von Niklas Kienitz ihre Zustimmung zu dessen Bestellung nicht erteilt. Die Frist für einen Widerspruch wäre am Montag, dem 26. Juli 2021 angelaufen. Die Bezirksregierung hat keinen Einspruch gegen die Wahl von zwei weiteren Kölner Beigeordneten eingelegt, die am gleichen Tag wie Herr Kienitz gewählt worden sind.

Laut eines Berichts des Kölner Stadtanzeigers vom 26. Juli 2021 kam Herr Kienitz mit seinem Rückzug wohl einem Veto der Bezirksregierung Köln zuvor. Deren Fachabteilung soll in einem internen Papier zu dem Entschluss gekommen sein, dass Herr Kienitz weder über die „beruflichen Fachkenntnisse“ noch über eine „ausreichende Führungserfahrung“ verfüge. Außerdem soll keine Strafanzeige aufgrund der Bedrohung gestellt worden sein.3

Unklar scheint aktuell zu sein, wann, wer und in welchem Umfang über den drohenden Einspruch der Bezirksregierung informiert wurde.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse, z.B. durch entsprechende Strafanzeigen, hat die Landesregierung über die Bedrohungen und Anfeindungen gegen Herrn Niklas Kienitz? Wir bitten um einen Detailbericht der Ermittlungen einschließlich einer Einschätzung der möglichen politischen Hintergründe der Täter.
  2. Ist es richtig, dass die Fachabteilung der Kölner Bezirksregierung sich gegen die Wahl von Herrn Kienitz als einen Beigeordneten der Stadt Köln ausgesprochen hat bzw. kurz vor einem solchen Urteil stand?
  3. Welche Gründe werden von Seiten der Bezirksregierung gegen die Wahl von Herrn Kienitz als einen Beigeordneten aufgeführt?
  4. Wann und wie wurde die Landesregierung darüber informiert, dass ein Einspruch durch die Bezirksregierung gegen die Wahl von Herrn Kienitz als einen Beigeordneten der Stadt Köln droht?
  5. Wie und wann haben Landesregierung bzw. Bezirksregierung die Kölner Verwaltung um Frau Oberbürgermeisterin Reker sowie andere Vertreter der Kölner Lokalpolitik (z.B. Herrn Kienitz oder den CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernd Petelkau) über das drohende Veto in Kenntnis gesetzt?

Sven W. Tritschler

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.ksta.de/koeln/koelner-stadtspitze-kienitz-zieht-vor-amtsantritt-zurueck-und-berichtet-von-anfeindungen-38933928

2 https://www.ksta.de/koeln/koelner-stadtspitze-kienitz-zieht-vor-amtsantritt-zurueck-und-berichtet-von-anfeindungen-38933928

3 https://www.ksta.de/koeln/dezernentenposten-in-koeln—niklas-kienitz-kam-mit-seinem-rueckzug-einer-absage-zuvor–38938732


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 5783 mit Schreiben vom 3. September 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Welche Erkenntnisse, z.B. durch entsprechende Strafanzeigen, hat die Landesre­gierung über die Bedrohungen und Anfeindungen gegen Herrn Niklas Kienitz? Wir bitten um einen Detailbericht der Ermittlungen einschließlich einer Einschätzung der möglichen politischen Hintergründe der Täter.

Dem Polizeipräsidium Köln und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sind keine Straf­anzeigen im Sinne der Anfrage bekannt geworden.

Der Generalstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 09. August 2021 berichtet, der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln habe ihm Folgendes berichtet: „Zu der mit der vorbezeichneten Kleinen Anfrage aufgeworfenen Frage 1 nehme ich für meinen Ge­schäftsbereich nach Maßgabe des Bezugserlasses wie folgt Stellung: Über [die] in der Pres­seberichterstattung mitgeteilten Umstände hinausgehende Erkenntnisse über Bedrohungen und Anfeindungen gegen Niklas Kienitz sind hier, ebenso wie etwaige Strafanzeigen – jeden­falls bislang – nicht bekannt geworden. Auch hat die Presseberichterstattung einen Anlass zur Einleitung von Ermittlungen von Amts wegen nicht gegeben, da angesichts der in der Presse­erklärung des Niklas Kienitz allein aufgestellten pauschalen Behauptung von ,,massiven per­sönlichen Anfeindungen bis hin zu Bedrohungen“ zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten, insbesondere auch der Verwirklichung des § 241 StGB, nicht feststellbar waren.‘

Der Generalstaatsanwalt in Köln hat in seinem vorbezeichneten Bericht insoweit ausgeführt, gegen die Wertung der Staatsanwaltschaft bestünden keine Bedenken.“

  1. Ist es richtig, dass die Fachabteilung der Kölner Bezirksregierung sich gegen die Wahl von Herrn Kienitz als einen Beigeordneten der Stadt Köln ausgesprochen hat bzw. kurz vor einem solchen Urteil stand?

Zuständig für die Prüfung, ob die Wahl von Herrn Kienitz zum Beigeordneten der Stadt Köln zu beanstanden war oder nicht, war die Bezirksregierung Köln. Eine Entscheidung hierzu ist nicht ergangen. Das Wahlprüfungsverfahren war einzustellen, nachdem Herr Kienitz erklärte hatte, für das Amt nicht zur Verfügung zu stehen.

  1. Welche Gründe werden von Seiten der Bezirksregierung gegen die Wahl von Herrn Kienitz als einen Beigeordneten aufgeführt?
  2. Wann und wie wurde die Landesregierung darüber informiert, dass ein Einspruch durch die Bezirksregierung gegen die Wahl von Herrn Kienitz als einen Beigeord­neten der Stadt Köln droht?

Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Es ist keine Entscheidung der Bezirksregierung Köln im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens er­gangen.

  1. Wie und wann haben Landesregierung bzw. Bezirksregierung die Kölner Verwal­tung um Frau Oberbürgermeisterin Reker sowie andere Vertreter der Kölner Lo­kalpolitik (z.B. Herrn Kienitz oder den CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernd Petelkau) über das drohende Veto in Kenntnis gesetzt?

Zuständig für die Prüfung, ob die Wahl von Herrn Kienitz zum Beigeordneten der Stadt Köln zu beanstanden war oder nicht, war die Bezirksregierung Köln. Eine Entscheidung wäre an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln zu richten gewesen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Sven Tritschler