Was ist im Rahmen der linken Demonstration am 1. Mai 2023 in Köln-Kalk passiert?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1852

der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Markus Wagner AfD

Was ist im Rahmen der linken Demonstration am 1. Mai 2023 in Köln-Kalk passiert?

Am 1. Mai 2023 hat eine linke Demonstration im Kölner Stadtteil Kalk stattgefunden. Diese hatte wohl ihren Ursprung im Umfeld des „Linken Zentrums“ in der Antoniastraße 1 in Kalk. In den Medien wurde von einem Arbeitskreis „1. Mai“ gesprochen.1 Diese Demonstration zog u. a. vor die Wohnung eines AfD-Politikers, der in der Vergangenheit immer wieder Opfer links­motivierter Straftaten war.

Die Teilnehmer der Demonstration können womöglich dem sogenannten „schwarzen Block“ zugeordnet werden. Uns liegen entsprechende Videoaufnahmen vor.

Die Demonstranten skandierten lauthals vor der Wohnung des oben genannten Politikers Anti-AfD-Parolen, aber auch seinen Namen. Die Polizei hat hier wohl nicht eingeschritten.

Jeder hat das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, auch Linke. Jedoch gibt es ihnen nicht das Recht, den politische Gegner in seinem privaten Umfeld zu behelligen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Demonstration in Köln-Kalk am 1. Mai 2023? Wir bitten hierbei insbesondere um Mitteilung der Teilnehmerzahlen, des Demonstrationswegs, der Themen, der Art der Teilnehmer sowie der Anzahl der begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
  2. Warum tolerierte die Polizei, dass sich Demonstranten vor dem Haus eines AfD-Funktionsträgers versammelt und gegen diesen skandiert haben?
  3. Welche Sicherungs- und Warnmaßnahmen hat die Polizei gegenüber dem AfD-Funktionsträger ergriffen, z. B. durch eine Gefährdetenansprache, die Festlegung einer speziellen Demo-Route und eine Absicherung durch Polizeikräfte?
  4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das „Linke Zentrum“ an der Antoniastraße 1 in Köln-Kalk und seine Träger mit Blick auf die Nutzung durch linke Gruppen und die Verbindungen in die linksextreme Szene?
  5. Welche Beziehungen bestehen zwischen diesem „Linken Zentrum“ in Kalk und dem „Autonomen Zentrum“ an der Luxemburger Straße in Köln?

Sven W. Tritschler
Markus Wagner
Andreas Keith

 

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1 https:// www .ksta.de/koeln/kalk/kalk-veedel/koeln-kalk-linke-szene-kuendigt-revolutionaere-demo-am-1-mai-an-559228 abgerufen am 02.05.2023


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1852 mit Schreiben vom 16. Juni 2023 na­mens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Demonstration in Köln-Kalk am 1. Mai 2023? Wir bitten hierbei insbesondere um Mitteilung der Teilneh­merzahlen, des Demonstrationswegs, der Themen, der Art der Teilnehmer sowie der Anzahl der begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Am 1. Mai 2023 fand in Köln die angezeigte Versammlung mit dem Thema „Demonstration zum 1. Mai – Tag der Arbeit“ statt. An der Versammlung in Form eines Aufzuges nahmen ca. 250 Personen teil.

Nach Erkenntnissen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes beteiligten sich an der Versammlung auch linksextremistische Personen. So finden sich auf der Internetpräsenz der linksextremistischen „Kommunistische Linke“ Berichte zu der Kundgebung, die auf eine Teil­nahme von Angehörigen dieser Gruppe schließen lassen. Die Versammlung wies Bezüge zu den Themen Antifaschismus, Antirepression, Antisexismus und Antikapitalismus auf, in denen sich auch Personen des linksextremistischen Spektrums betätigen.

Die Auftaktkundgebung der Versammlung fand an der Örtlichkeit Kalk-Post statt und führte im Anschluss über nachfolgende Straßen:

Kalker Hauptstraße, Kalk-Mülheimer-Straße, Engelsstraße, Buchforststraße, Thumbstraße, Steprathstraße, Kalker Hauptstraße, Rolshover Straße, Dillenburger Straße und Taunus­straße.

Es wurden zwei Strafanzeigen gefertigt.

  1. Warum tolerierte die Polizei, dass sich Demonstranten vor dem Haus eines AfD-Funktionsträgers versammelt und gegen diesen skandiert haben?

Bei dem hier in Rede stehenden Aufzug handelte es sich um einen Bestandteil der angezeig­ten Versammlung „Demonstration zum 1. Mai – Tag der Arbeit“. Grundsätzlich dürfen Ver­sammlungsort und Aufzugsstrecke frei gewählt werden. Das im Vorfeld benannte Thema der Versammlung wies keinerlei Bezüge zu den späteren, vor dem Wohnsitz des AfD-Funktions-trägers skandierten Äußerungen der Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteil­nehmer auf.

Die Äußerungen rechtfertigten zudem noch keine Beschränkung oder Auflösung der Ver­sammlung. Solche Maßnahmen setzen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit voraus. Geht es um den Inhalt von Äußerungen bei einer Versammlung, so muss mit Blick auf die hohe Bedeutung der Versammlungsfreiheit die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten wer­den. Auch wenn sich die Parolen hier im Grenzbereich zu einer Strafbarkeit der Volksverhet­zung bewegten, war eine Überschreitung dieser Schwelle noch nicht eindeutig feststellbar.

  1. Welche Sicherungs- und Warnmaßnahmen hat die Polizei gegenüber dem AfD-Funktionsträger ergriffen, z. B. durch eine Gefährdetenansprache, die Festlegung einer speziellen Demo-Route und eine Absicherung durch Polizeikräfte?

Im Vorfeld der oben aufgeführten Versammlung wurde durch das zuständige Polizeipräsidium Köln eine Beurteilung der Lage durchgeführt. Diese ergab keine Hinweise, die gegen einen friedlichen Verlauf sprachen.

Es waren keine gefahrenerhöhenden Umstände erkennbar, die eine Beschränkung der Ver­sammlung in Form von Änderungen des Aufzugsweges o.ä. begründet hätten.

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das „Linke Zentrum“ an der Antoniastraße 1 in Köln-Kalk und seine Träger mit Blick auf die Nutzung durch linke Gruppen und die Verbindungen in die linksextreme Szene?

Das „Linke Zentrum Gertrud Koch“ in der Antoniastraße 1 in Köln wurde Erkenntnissen von Polizei und Verfassungsschutz zufolge im Mai 2021 gegründet und dient den Angehörigen des lokalen linken Spektrums als Treff- und Anlaufpunkt. Es wird auch von linksextremistischen Personen für Gruppentreffen genutzt.

  1. Welche Beziehungen bestehen zwischen diesem „Linken Zentrum“ in Kalk und dem „Autonomen Zentrum“ an der Luxemburger Straße in Köln?

Beide Objekte werden grundsätzlich durch verschiedene Personen genutzt. Es ist nach der­zeitiger Erkenntnislage wahrscheinlich, dass im Hinblick auf die Nutzergruppen Personenüber­schneidungen zwischen beiden Objekten bestehen.

 

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