Was machen externe Berater und Gutachter im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen genau?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1128
des Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker vom 23.01.2023

Was machen externe Berater und Gutachter im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen genau?

In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen über die Vergabe von Gutachter-und Beratertätigkeiten durch eine Landesregierung. Die Vergabe von Gutachten durch die frühere Regierung Laschet wurde z.B. in Kleinen Anfragen behandelt.

Die Beratungen zum Haushalt 2023 und 2. Nachtragshaushaltsentwurf 2022 waren Gegenstand intensiver verfassungsrechtlicher Diskussion. Der Nachtragshaushalt wurde von der Landesregierung selbst in Folge massiver verfassungsrechtlicher Bedenken u.a. vom Landesrechnungshof zurückgezogen. Eine vermeintliche Notlage zur Aussetzung der Schuldenbremse wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen ebenfalls festgestellt. Auch hier gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Festgestellt werden kann also, dass mit Hilfe der in den beteiligten Ministerien beschäftigten Mitarbeiter kein Haushalt zustande gekommen war, der als einwandfrei verfassungsgemäß angesehen werden konnte. Angesichts dessen hätte es nahegelegen, sich externen Sachverstands zu versichern. Deshalb gilt es zu klären, in wie weit externe Berater und Gutachter vom Ministerium der Finanzen tatsächlich in den letzten Jahren auch bei der Aufstellung von Haushaltsentwürfen eingesetzt wurden und darüber Einfluss auf das Ministerium erlangen konnten.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche externen Berater und Gutachter z.B. für Verfassungs- und Rechtsfragen hat die Landesregierung im Bereich des Ministeriums der Finanzen in Jahren 2023, 2022, 2021, 2020 und 2019 beauftragt? Ich bitte um eine Kurzbeschreibung des Themas und um eine Aufschlüsselung des Zeitpunkts der Vergabe.
  2. Wie hoch waren die jeweiligen Kosten für die in Frage 1 vergebenen Aufträge?
  3. Welche der vergebenen Gutachten sind für die Öffentlichkeit zugänglich?
  4. Wie hat die Landesregierung diese jeweiligen Dienstleistungen in den vorgenannten Jahren vergeben, z.B. durch eine europaweite Ausschreibung oder freihändig?
  5. Aus welchen Titeln im Haushalt wurden diese Aufträge finanziert?

Dr. Hartmut Beucker

 

Anfrage als PDF


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1128 mit Schreiben vom 21. Februar 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche externen Berater und Gutachter z.B. für Verfassungs- und Rechtsfragen hat die Landesregierung im Bereich des Ministeriums der Finanzen in Jahren 2023, 2022, 2021, 2020 und 2019 beauftragt? Ich bitte um eine Kurzbeschreibung des Themas und um eine Aufschlüsselung des Zeitpunkts der Vergabe.

Nachfolgende Rechtsgutachten wurden bei der Aufstellung von Haushaltsentwürfen beauf­tragt:

  1. „Die Schuldenbremse des Landes Nordrhein-Westfalens in der Corona Krise“ im September 2020. Auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 5248 (LT-Drs. 17/13790) wird hinge­wiesen. Das Gutachten ist in der Tabelle des FM als lfd. Nr. 14 enthalten.
  1. „Schuldenbremse sowie allgemeine Rücklagen unter besonderer Berücksichtigung des Urteils des VerfGH NRW vom 2. September 2003 – Verfassungsrechtliche Anforderun­gen an die Bildung einer Krisenbewältigungsrücklage unter besonderer Berücksichti­gung der Schuldenbremse des Wirtschaftlichkeitsgebots“ im Januar 2023.
  1. Wie hoch waren die jeweiligen Kosten für die in Frage 1 vergebenen Aufträge?
  • 24 Tsd. Euro
  • 26 Tsd. Euro
  1. Welche der vergebenen Gutachten sind für die Öffentlichkeit zugänglich?

Beide Gutachten sind nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.

  1. Wie hat die Landesregierung diese jeweiligen Dienstleistungen in den vorgenannten Jahren vergeben, z.B. durch eine europaweite Ausschreibung oder freihän­dig?
  • Verhandlungsvergabe im Wettbewerb
  • Verhandlungsvergabe als Direktvergabe
  1. Aus welchen Titeln im Haushalt wurden diese Aufträge finanziert?

Haushaltsstelle 12 010 547 10

 

Antwort als PDF