Kleine Anfrage 4813
der Abgeordneten Andreas Keith und Dr. Hartmut Beucker AfD
Was wurde aus den Millionen? – Transparenz über die Landesbürgschaft für Schalke 04!
Die finanzielle Unterstützung privater Institutionen durch staatliche Bürgschaften ist ein sensibles und bedeutsames Thema, das stets einer besonders sorgfältigen Prüfung und Transparenz bedarf. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 eine Landesbürgschaft in Höhe von 31,5 Millionen Euro zugunsten des Fußballvereins FC Schalke 04 gewährt. Ziel dieser Maßnahme war es, den Verein in einer existenziell bedrohlichen finanziellen Lage, die maßgeblich durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verursacht wurde, zu stabilisieren.
Da seither vier Jahre vergangen sind, sehen wir es als Aufgabe der Opposition und als Ausdruck parlamentarischer Kontrollfunktion an, den aktuellen Stand dieser Landesbürgschaft zu überprüfen. Es gilt zu klären, ob die gewährten Mittel bestimmungsgemäß verwendet wurden, ob Risiken für den Landeshaushalt realisiert wurden und welche Lehren für zukünftige Fälle gezogen werden können.
Der FC Schalke 04 ist ein bedeutender Akteur im nordrhein-westfälischen Vereins- und Profisport und genießt eine große gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Relevanz. Dennoch ist die Vergabe öffentlicher Bürgschaften an private Akteure nicht nur eine Frage sportpolitischer Solidarität, sondern vor allem eine Frage der sorgfältigen Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und wirtschaftlichem Risiko.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Inwieweit wurde der durch die Landesbürgschaft abgesicherte Kredit vollständig zurückgezahlt?
- Inwiefern musste das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund von Zahlungsausfällen des FC Schalke 04 für Teile des Kredits einstehen?
- Wie hat sich, nach Kenntnis der Landesregierung, die finanzielle Lage des FC Schalke 04 seit der Gewährung der Bürgschaft entwickelt?
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung aus der Bürgschaft für den FC Schalke 04 gewonnen bzw. wie werden diese bei zukünftigen Entscheidungen über Bürgschaften berücksichtigt?
- Liegt von Seiten der EU-Kommission eine Beanstandung der Landesbürgschaft zugunsten des FC Schalke 04 mit Hinblick auf das EU-Beihilferecht vor?
Andreas Keith
Dr. Hartmut Beucker
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 4813 mit Schreiben vom 3. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Inwieweit wurde der durch die Landesbürgschaft abgesicherte Kredit vollständig zurückgezahlt?
- Inwiefern musste das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund von Zahlungsausfällen des FC Schalke 04 für Teile des Kredits einstehen?
- Wie hat sich, nach Kenntnis der Landesregierung, die finanzielle Lage des FC Schalke 04 seit der Gewährung der Bürgschaft entwickelt?
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung aus der Bürgschaft für den FC Schalke 04 gewonnen bzw. wie werden diese bei zukünftigen Entscheidungen über Bürgschaften berücksichtigt?
- Liegt von Seiten der EU-Kommission eine Beanstandung der Landesbürgschaft zugunsten des FC Schalke 04 mit Hinblick auf das EU-Beihilferecht vor?
Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt im Rahmen der Ermächtigung des § 18 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung. Die Übernahme der Bürgschaften erfolgt regelmäßig im Rahmen der durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages gebilligten Bürgschaftsrichtlinien (Runderlass des Finanzministers vom 11. August 1988, zuletzt geändert durch Runderlass vom 21. Dezember 2023). Ziffer 10 der Bürgschaftsrichtlinien begründet das Bürgschaftsgeheimnis, wonach alle Verhandlungen, Beratungen, Unterlagen und Auskünfte vertraulich zu behandeln sind.
Das Bürgschaftsgeheimnis erfährt für Bürgschaften, die auf Basis des EU-rechtlichen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 (Temporary Framework) (SA.56787) gewährt wurden, Einschränkungen durch darin enthaltene Veröffentlichungspflichten.
Insofern kann aufgrund dieser EU-rechtlichen Pflicht zur Veröffentlichung, zumal der Verein als der vom Bürgschaftsgeheimnis Begünstigte die Tatsache der Beantragung und des Erhalts einer Landesbürgschaft in der Presse im Jahr 2020 offenkundig gemacht hat, die Übernahme der Landesbürgschaft im Sommer 2020 zwar ausnahmsweise bestätigt werden. Über den weiteren Fortgang dieses Engagements Auskünfte zu erteilen, ist dem Land aufgrund der Verpflichtung zur Wahrung des Bürgschaftsgeheimnisses jedoch verwehrt.