Weidetierprämie jetzt – die deutsche Wanderschäferei retten!

Antrag
vom 11.09.2018

Antragder AfD-Fraktion vom 11.09.2018

 

Weidetierprämie jetzt – die deutsche Wanderschäferei retten!

I. Ausgangslage

Alle Parteien im Landtag wollen die Schäfer unterstützen und insbesondere die Wanderschäferei erhalten. Die Petition der Schäfer für eine Weidetierprämie vom Frühjahr 2018 (Petition des Bundesverbands Berufsschäfer e.V., übergeben am 12.4.2018) ist von allen Fraktionen in allen Landtagen wohlwollend aufgenommen worden. Die zentrale Forderung der Schäfer nach der Einführung einer Weidetierprämie wurde auch in einem Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen-Fraktion im Landtag NRW (Drs. 17/2391) aufgegriffen.

Alle Fraktionen waren sich einig, dass die Schäfer für die Natur und das Landschaftsbild und den Deicherhalt unerlässliche und bisher unberücksichtigte Leistungen erbringen. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 09.05.2018 (siehe APr. 17/281) stellte die damalige Ministerin Schulze Föcking fest, dass nach den Regeln der GAP die Wanderschäfer keine besondere Unterstützung erhalten können, weil die Direktzahlungen von Flächen abhängig sind und die Wanderschäfer meist keine Eigentümer von Agrarflächen sind. Auch die CDU-Fraktion stellte fest, dass eine Weideprämie im GAP ein Fremdkörper wäre. Die SPD-Fraktion trat dafür ein, dass Naturschutz und Deichpflege durch die Schäfer honoriert werden müssen und dass es Aufgabe des Ministeriums sei, hierfür Mittel und Wege zu finden. Die AfD und die Grünen sprachen sich für Direktzahlungen aus der ersten Säule aus, weil Unterstützungen mit Mitteln der zweiten Säule nicht gezielt genug seien und noch mehr administrativen Aufwand erfordern als Direktzahlungen. Die Fraktion der FDP hielt die Weidetierprämie als Direktzahlung für zu kompliziert und bürokratisch und verwies darauf, dass dafür eine ausgearbeitete Initiative des Bundes vorliegen müsse.

Abschließend stellte die Ministerin fest, dass angesichts der Grundsatzentscheidung der EU für eine Entkopplung der Direktzahlungen von der Leistung wohl keine Mehrheit im Landtag für eine Weidetierprämie zu finden sei.

Neben den grundsätzlichen Fragen der Förderung spielte auch die Haltung zur weiteren Verbreitung des Wolfs eine Rolle. Einige Fraktionen sahen die Notwendigkeit, die Ausbreitung der Wölfe auch in Nordrhein-Westfalen streng zu überwachen und zu beschränken. Andere Fraktionen hielten dafür, dass die FFH-Richtlinie bis auf weiteres eine Begrenzung der Wolfspopulationen nicht erlaubt.

Am Ende der Aussprache wurde der geänderte Antrag der Regierungskoalition (Drs. 17/2586) von den Fraktionen der CDU, der FDP und der Grünen angenommen. Gegen diese Entscheidung der „Jamaika-Koalition“ stimmten SPD und AfD.

Im Bundestag haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke einen gemeinsamen Antrag mit der Kernforderung der Einführung einer Weidetierprämie vorgelegt (BT-Drs. 19/1691). In der Beratung des Agrarausschusses und folgend im Plenum hat die AfD sich diesem Antrag angeschlossen, wogegen die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP am Ende gegen eine Weidetierprämie gestimmt haben. In der namentlichen Abstimmung des Bundestags erhielt das Konzept der großen Koalition mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP eine deutliche Mehrheit. In der Debatte wurde deutlich, dass auch die Parteien der großen Koalition die Schäfer einschließlich der Wanderschäfer unterstützen wollen, aber eben nicht mit einer Prämie, die an Leistungen oder Produktionsumfang geknüpft ist.

Sowohl im Bundestag als auch im Landtag haben sich die Befürworter einer Weidetierprämie für Schafe (und Ziegen) der Argumentation des Bundesverbands der Berufsschäfer angeschlossen, dass eine Weidetierprämie auch im gegebenen rechtlichen Rahmen für Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP möglich ist.

Am klarsten wird dies in dem Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag zum Ausdruck gebracht. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die maßgebliche Verordnung der EU Nr. 1307/2013 gekoppelte Prämien für bestimmte Zwecke zulässt und dass 22 Mitgliedsstaaten der EU solche Prämien für die Produktion von Schaf- und Ziegenfleisch vorsehen. Die AfD-Fraktion schließt sich dieser rechtlichen Auffassung an, da in Artikel 52 der genannten Verordnung an die Produktion gekoppelte Direktzahlung in begründeten Fällen erlaubt wird. Nach Artikel 53 braucht eine solche Sonderform der Direktzahlung eine besondere Vorschrift des Mitgliedstaates; selbstverständlich unterliegen solche Sondervorschriften für Direktzahlungen einem Genehmigungsvorbehalt der Kommission der EU. Angesichts der skizzierten Rechtslage und der dringenden Notwendigkeit einer Hilfe für die Schäfer sollte die Landesregierung beim Bund eine Initiative einbringen, eine Weidetierprämie spätestens ab dem Jahr 2020 zu ermöglichen (Die Frist zur Anmeldung für 2019 ist bedauerlicherweise am 01.08.2018 verstrichen).

Der Einführung einer Weidetierprämie stehen also keineswegs EU-rechtliche Vorgaben entgegen. Vielmehr eröffnet die maßgebliche Verordnung die Möglichkeit der Einführung produktionsgekoppelter Direktzahlungen. Angesichts des überschaubaren Finanzbedarfs für eine solche Stützung ist die Inanspruchnahme dieser Sonderregelung verhältnismäßig. Außerdem ist sie in den anderen Mitgliedsstaaten gängige Praxis. Die Landesregierung sollte daher ihren politischen Einfluss, z. B. den Vorsitz in der Agrarministerkonferenz, und den erprobten Sachverstand ihrer Fachbeamten für die GAP dazu nutzen, eine Initiative für die Weidetierprämie im Bundesrat auf den Weg zu bringen.

Die Einführung einer Weidetierprämie ist bisher auch an Differenzen über das Wolfsmanagement gescheitert. Die AfD-Fraktion hält eine strenge Überwachung dieser invasiven Art für nötig. Die Maßgaben der FFH-Richtlinie sind durchaus interpretationsfähig, wie sich auch am Beispiel von Schweden zeigt, wo der Wolf in einem Großteil des Landes nicht geduldet wird, um die dortigen Weidetiere – besonders die Rentiere – und ihre Halter vor Verlusten zu schützen. Ein erster Schritt zum Schutz der Weidetiere vor Wölfen wäre die Aufnahme des Wolfs in die Liste der jagdbaren Tiere nach Landesrecht. Darüber hinaus muss die Kompensation der Schäfer – und aller anderen Tierhalter – für den Verlust durch Wolfsrisse von wehrlosen Tieren wie Schafen und Ziegen als nützlich anerkannt und gefördert wird und andererseits die Einwanderung und weitere Verbreitung der Wölfe begrüßt wird.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. weiterhin das Ziel einer Unterstützung der Schäferei mit einer Weidetierprämie zu verfolgen, da die hier einschlägige Verordnung der EU eine solche Direktzahlung für besondere Bedarfslagen erlaubt und da Weidetierprämien auch von einer Reihe von Mitgliedsstaaten regelmäßig gezahlt werden.

2. ein Konzept des Landes zur Förderung der Wanderschäferei in Nordrhein-Westfalen aus Mitteln der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgrund der Leistungen der Schäfer für den Biotoperhalt, die Pflege des Landschaftsbildes und des Deichschutzes zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen.

3. ein tragfähiges Konzept zum Management der wachsenden Wolfsbestände zu entwickeln, dass Schäden an Nutztieren, insbesondere an Weidetieren, weitgehend ausschließt und im Schadensfall Kompensation der Tierhalter vorsieht. Die Aufnahme des Wolfs in die Liste der jagdbaren Tiere ist für ein verantwortungsbewusstes Wolfsmanagement unerlässlich.

Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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