Welche Einsparpotenziale hat Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage
vom 27.11.2023

Kleine Anfrage 2965

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Welche Einsparpotenziale hat Nordrhein-Westfalen?

Auf der Internetseite der Bundesregierung unter dem Aspekt „Energiepreisbremse“ wird darüber informiert, dass seit Anfang des Jahres Privathaushalte und Unternehmen Rabatte auf Strom und Gas erhalten, um sie von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Das Bundeskabinett hat nun eine Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremse bis Ende April 2024 beschlossen. Mit der Gaspreisbremse bekommen Gaskunden seit März 2023 – rückwirkend zum 1. Januar 2023 – einen Zuschuss zum Gaspreis.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwieweit profitiert das Land Nordrhein-Westfalen von der sogenannten Gaspreisbremse und vergleichbaren Maßnahmen?
  2. Welche Einsparmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Herabsenkung der Raumtemperatur, werden von Seiten des Ministeriums des Innern umgesetzt, um Energiekosten einzusparen?

Markus Wagner

 

MMD18-7006

 

1 Vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energiepreisbremsen-2145728.


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2965 mit Schreiben vom 28. Dezember 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Indust­rie, Klimaschutz und Energie und dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Inwieweit profitiert das Land Nordrhein-Westfalen von der sogenannten Gaspreis-bremse und vergleichbaren Maßnahmen?

Die Energiepreisbremsengesetze – die nach neuester Entscheidung der Bundesregierung zum Jahresende 2023 auslaufen und nicht bis einschließlich März 2024 verlängert werden – sehen eine Deckelung der Kosten für Strom, Gas und Wärme für Letztverbraucher /-innen bzw. Kunden/Kundinnen (§ 7 und § 2 Nr. 12 StromPBG/§ 2 Nr. 7 und 8 EWPBG) vor. Da das Land Nordrhein-Westfalen bzw. dessen Dienststellen grundsätzlich als Letztverbraucher bzw. Kunde und damit als entlastungsberechtigt nach den Energiepreisbremsengesetzen betrach­tet werden, profitiert das Land Nordrhein-Westfalen als Letztverbraucher ebenfalls von den Entlastungen durch die Energiepreisbremsengesetze.

Die Höhe der jeweiligen Entlastungbeträge kann insbesondere aufgrund der noch nicht abge­schlossenen Abrechnungsperiode und teilweise noch offener Anwendungsfragen der Energie-preisbremsengesetze derzeit nicht belastbar ermittelt werden.

  1. Welche Einsparmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Herabsenkung der Raumtem­peratur, werden von Seiten des Ministeriums des Innern umgesetzt, um Energie­kosten einzusparen?

Die Raumtemperatur im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen wurde wie im letzten Jahr in der Zentralsteuerung auf das zulässige Minimum gedrosselt.

Handlungsempfehlungen zum Energiesparen sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ge­geben worden.

Das Warmwasserangebot wurde auf notwendige Bereiche beschränkt. Auf die Nutzung nicht notwendiger Geräte wird verzichtet.

Die Beleuchtung wurde reduziert, Betriebszeiten, automatische Abschaltungen und Bewe­gungsmelder optimiert.

Fortlaufend werden vorhandene Leuchtmittel vermieterseitig durch LED ersetzt. Bei Beschaf­fungen wird die Energieeffizienz berücksichtigt.

Im Rahmen der neuen Telearbeitsvereinbarung wurde die zulässige Quote auf 60 % Home-Office erhöht.“

 

MMD18-7543

Beteiligte:
Markus Wagner