Kleine Anfrage 5157
des Abgeordneten Zacharias Schalley AfD
Welche Möglichkeiten und Probleme gibt es bei Gebäudeleerständen in landwirtschaftlichen Betrieben?
Während das Phänomen des Höfesterbens schon länger bekannt ist, führt der Strukturwandel im ländlichen Raum auch dazu, dass viele landwirtschaftliche Betriebe die ihnen zugehörigen Wirtschaftsgebäude wie Ställe nicht mehr im ursprünglichen Sinne nutzen. Der genannte Wandel bedingt sich einerseits aus der „Landflucht“, andererseits aus dem Umstand, dass viele Betriebe keinen Nachfolger für die Höfe finden. Hinzu kommt, dass auch ein Übergang vom Haupt- zum Nebenerwerb sowie eine Modernisierung einzelner Betriebszweige oder deren Aufgabe zu Leerständen führen können.1
So kommt die Frage einer möglichen Umnutzung dieser Gebäude auf. Jede Umnutzung bedarf dabei einer Baugenehmigung. Die Bundesregierung beschloss 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur integrierten Stadtentwicklung. Damit wurde einerseits die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftliche Gebäude von sieben auf zehn Jahre verlängert, andererseits die Erweiterung der zulässigen Wohngebäude bei landwirtschaftlichen Betrieben auf vier.2
Daneben zeigt die Thematik der Leerstände in der Landwirtschaft noch etwas anderes auf. Kleinere Höfe gehen zunehmend in den Nebenerwerb oder werden ganz aufgegeben. Höfe entwickeln sich immer mehr zu mittelständischen Betrieben, und während ihre Zahl sinkt, werden die noch existierenden größer. Eine Branchenanalyse der DZ Bank prognostizierte, dass es im Jahr 2040 nur mehr 100.000 Höfe geben werde, wobei die Durchschnittsgröße auf 160 Hektar anwachsen werde.3 Dies führt unweigerlich zu einer Konzentration der Produktion und damit auch der heimischen Nahrungssicherheit weg von familiären Höfen und hin zu Großbetrieben.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
- Welche Zahlen liegen der Landesregierung zu derzeitigen Leerständen in landwirtschaftlichen Betrieben in NRW vor?
- Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zur zukünftigen Entwicklung von Leerständen in landwirtschaftlichen Betrieben in NRW vor?
- Welche Gründe für Leerstand in Ställen sind der Landesregierung bekannt?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Unterstützung von Landwirten bei der Umnutzung leerstehender Gebäude?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Viehhaltung in NRW zu stärken?
Zacharias Schalley
1 STARZINGER, Victoria: Leerstand am Bauernhof: Untersuchung bäuerlicher Hofstrukturen im Wandel der Zeit mit Fokus auf das oberösterreichische Alpenvorland, sowie Ausarbeitung zukunftsorientierter Nutzungskonzepte zum Erhalt des kulturellen Erbes, Diplomarbeit Technische Universität Wien, 2018, S.17f.
2 https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Landwirtschaft/baugesetzbuch_aenderung.html, 14.02.2025
3 https://www.dzbank.de/content/dam/dzbank/dokumente/de/dzbank/Presse/schwerpunktthemen/2024/Branchenan alysen_Landwirtschaft%20im%20Umbruch.pdf
Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5157 mit Schreiben vom 20. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Welche Zahlen liegen der Landesregierung zu derzeitigen Leerständen in landwirtschaftlichen Betrieben in NRW vor?
Leerstehende Wirtschaftsgebäude werden weder bei der landwirtschaftlichen Strukturerhebung noch bei der Landwirtschaftszählung abgefragt. Der Landesregierung liegen daher keine statistisch erhobenen Daten vor.
- Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zur zukünftigen Entwicklung von Leerständen in landwirtschaftlichen Betrieben in NRW vor?
Die zukünftige Entwicklung der Anzahl von leerstehenden Wirtschaftsgebäuden lässt sich aufgrund der Möglichkeiten der erneuten Nutzung der Gebäude durch den Landwirt, der Verpachtung der Gebäude an andere Betriebe, der Umnutzung oder eines Abrisses nicht vorhersagen.
- Welche Gründe für Leerstand in Ställen sind der Landesregierung bekannt?
Leerstehende Ställe ergeben sich aus wirtschaftlichen und sozialen Grün-den der landwirtschaftlichen Betriebe, wie der Aufgabe von Betrieben, der Umstellung von Betrieben oder altersbedingten Nichtweiternutzung von Gebäuden.
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Unterstützung von Landwirten bei der Umnutzung leerstehender Gebäude?
Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur-und Dorfentwicklung des ländlichen Raums unterstützt die Landesregierung land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne der Förderrichtlinie bei Maßnahmen zur Umnutzung ihrer Bausub-stanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Ge-werbe-, Dienst-leistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke. Die Förderung der Umnutzung trägt damit aktiv zur Vermeidung und Beseitigung von Leerständen ehemals landwirtschaftlich
genutzter Gebäude bei, indem vorhandene Bausubstanz einer sinnvollen neuen Nutzung zugeführt wird. Gleichzeitig wird damit den Landwirtsfamilien ermöglicht, ein außerlandwirtschaft-liches Zusatzeinkommen zu generieren.
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Viehhaltung in NRW zu stärken?
Entsprechend ihrer großen Bedeutung für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume strebt die Landesregierung eine nachhaltige und zukunftsfähige Nutztierhaltung an. Dazu ist es wichtig, den Tierhaltern eine klare Orientierung und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausrichtung ihrer Betriebe zu geben. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Tierhaltung auch zukünftig wirtschaftlich betrieben werden kann.
Vor diesem Hintergrund zeigt der im vergangenen Jahr eröffnete „Stall der Zukunft“ den Betrieben Wege auf, wie sie ihre Schweinehaltung aus-richten können. Mittlerweile werden hier kontinuierlich fachwissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt und Lösungen aufgezeigt, wie die Schweinehaltung tiergerechter gestaltet und mögliche Konflikte mit dem Umweltschutz gelöst werden können. Das große Interesse am „Stall der Zukunft“ bestätigt diesen Ansatz.
Ein zukünftiger Schwerpunkt zur Stärkung der Tierhaltung ist die Unter-suchung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen aus der Tierhaltung bei gleichzeitiger Verbesserung der Tier-gesundheit. Damit soll ein Beitrag zur Konfliktlösung in Genehmigungsverfahren geleistet werden.
Als weiteren Baustein zur Unterstützung der Tierhalter verfolgt die Landesregierung den Abbau von Bürokratie, von dem insbesondere Betriebe mit Schweinen, Rindern oder Geflügel z.B. durch eine Vielzahl von Meldepflichten oder komplexe Genehmigungsverfahren betroffen sind. Dar-über hinaus werden kontinuierlich Förderprogramme für mehr Tierwohl angeboten. Gegenüber dem Bund und der Europäischen Union wird verfolgt, dass die Umstellung der Tierhaltung auf höherwertige Haltungsformen finanziell entsprechend honoriert werden muss und über Länder-grenzen hinweg gleiche Standards für den Tierschutz und die Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs gelten.
Um die Anliegen und Bedürfnisse der Tierhaltung zu kennen und zu berücksichtigen, steht die Landesregierung zudem im regelmäßigen Aus-tausch mit Bäuerinnen und Bauern, Verbänden und Akteuren der Produktionskette. Im Fokus stehen dabei insbesondere die schwierige Tier-seuchenlage, Verbesserungen bei der Prävention und die Minimierung negativer wirtschaftlicher Auswirkungen im Seuchenfall.