Kleine Anfrage 1552
des Abgeordneten Markus Wagner vom 16.03.2023
Wenn Mädchen Mädchen verprügeln – Werden heranwachsende Frauen immer brutaler? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 10. März 2023 auf unsere Kleine Anfrage vom 9. Februar 2023, Drucksache 18/2899, haben wir einen detaillierten Anlagekatalog erhalten, für den wir uns bedanken. Bedauerlicherweise wurden unsere Fragen nicht vollumfänglich beantwortet. Somit ergeben sich für unsere Fragen 2 und 3
„Wie hat sich insbesondere die Anzahl von Straftaten von Mädchen seit 2015 entwickelt? (Bitte unterteilen in strafunmündig, jugendlich und heranwachsend und in einen prozentualen Anteil zur jeweiligen Gesamtkohorte pro Jahr stellen.)1
„Bitte für die unter Frage 2 genannten Straftäterinnen ausweisen, welcher Staatsangehörigkeit sie angehören (Dabei bitte die Doppelstaatler extra ausweisen)“2
Nachfragen.
Auf unsere Frage 5
„Haben aus Sicht der Landesregierung Veröffentlichungen strafrechtlich relevante Tatvorgänge in den sozialen Medien zugenommen? (Wenn keine validen Daten vorliegen, gibt es eine Tendenz?)“3
hat die Landesregierung wie folgt geantwortet:
„Eine vermehrte Kommunikation über soziale Medien führt erwartungsgemäß auch zu einer Zunahme strafrechtlich relevanter Inhalte. Valide Daten oder anderweitige Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor.“4
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hat sich insbesondere die Anzahl von Straftaten von Mädchen in den Alterskohorten der Strafunmündigen (6 – 14), der Jugendlichen (14 – 18) sowie der Heranwachsenden (18 – 21) seit 2015 entwickelt?
- Wie viele der bisher genannten deutschen Straftäterinnen besitzen doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeiten? (Bitte nach zusätzlichen Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln.)
- Warum liegen der Landesregierung keine validen Daten oder anderweitige Erkenntnisse vor, wonach Veröffentlichungen strafrechtlich relevanter Tatvorgänge in den sozialen Medien zugenommen haben?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 10.03.2023, S. 2.
2 Ebenda.
3 Ebenda, S. 3.
4 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1552 mit Schreiben vom 20. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Als Datenbasis für die Beantwortung dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen. Sie wird nach bundeseinheitlich jährlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik.
- Wie hat sich insbesondere die Anzahl von Straftaten von Mädchen in den Alterskohorten der Strafunmündigen (6 – 14), der Jugendlichen (14 – 18) sowie der Heranwachsenden (18 – 21) seit 2015 entwickelt?
Die Entwicklung der Anzahl weiblicher Tatverdächtiger unterschiedlicher Alterskohorten und die Anzahl der zu dieser Gruppe erfassten Straftaten seit 2015 entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
Eine Addition der Straftaten unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden ist nicht möglich. Eine einzelne Straftat, die unter Beteiligung von einem Kind, einer/m Jugendlichen und einer/m Heranwachsende begangen wird, wird in allen drei Kategorien aufgeführt, in der Kategorie „unter 21 Jahre gesamt“ allerdings nur einmal, da dieser Umstand auf alle Tatverdächtige zutrifft.
- Wie viele der bisher genannten deutschen Straftäterinnen besitzen doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeiten? (Bitte nach zusätzlichen Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln.)
In der bundeseinheitlichen Polizeilichen Kriminalstatistik wird ausschließlich die erste Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen und Opfern erfasst. Bei Vorliegen einer deutschen und einer weiteren, nichtdeutschen Staatsangehörigkeit wird die Person in der Polizeilichen Kriminalstatistik als deutsch erfasst. Eine Beantwortung Ihrer Frage ist somit auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht möglich.
- Warum liegen der Landesregierung keine validen Daten oder anderweitige Erkenntnisse vor, wonach Veröffentlichungen strafrechtlich relevanter Tatvorgänge in den sozialen Medien zugenommen haben?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet das Tatmittel Internet ab. Dessen Erfassung findet Anwendung, wenn die Nutzung des Mediums Internet oder eines IT-Gerätes zur tatbestandlichen Erfüllung der Strafnorm von wesentlicher Bedeutung war. Demgegenüber wird die reine Nutzung des Internets zur Kommunikation in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht abgebildet. Daher liegen der Landesregierung keine validen Daten bezüglich der möglichen Zunahme von Veröffentlichungen strafbarer Inhalte in den Sozialen Medien vor.