Kleine Anfrage 5151
der Abgeordneten Zacharias Schalley AfD
Wer hat das Nutzvieh gerissen, wenn nicht der Wolf?
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt im Rahmen des Wolfmanagements Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung der mit der Rückkehr des Wolfes verbundenen wirtschaftlichen Belastungen.
Bedingung für die Entschädigung ist dabei die Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme des Risses an das LANUV oder einen von diesem bestellten Wolfsberater, ein bestehender Herdenschutz innerhalb von Wolfsgebieten sowie der genetische Nachweis, dass das Tier tatsächlich von einem Wolf getötet wurde oder ein Wolf mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als Verursacher ausgeschlossen werden kann.1
Vor diesem Hintergrund frage ich:
- Wie viele Anträge auf Billigkeitsleistungen gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen hat es in den letzten fünf Jahren gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Ort)
- Wie viele genetische Untersuchungen zum Nachweis des Wolfes als Verursacher des Risses hat es in diesem Zeitraum gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Ort)
- Wie lange war der Zeitraum von der Entnahme der Probe am Riss bis zur Mitteilung des Ergebnisses an den Viehhalter? (bitte aufschlüsseln nach Jahren und den jeweiligen Rissen)
- In wie vielen Fällen konnte ein Wolf nicht als Verursacher des Risses nachgewiesen werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort und jeweiligen Rissen)
- Welche Tiere oder anderen Verursacher waren in den jeweiligen Fällen, in denen der Wolf nicht als Verursacher des Risses nachgewiesen wurde, verantwortlich? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort, Riss und Verursacher)
Zacharias Schalley
1 https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/pdf/2017_02_03_RL_Wolf.pdf
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5151 mit Schreiben vom 26. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet.
- Wie viele Anträge auf Billigkeitsleistungen gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen hat es in den letzten fünf Jahren gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Ort)
Seit dem Jahr 2020 gab es 95 Anträge auf Gewährung von Billigkeitsleistungen gemäß den Förderrichtlinien Wolf.
- Wie viele genetische Untersuchungen zum Nachweis des Wolfes als Verursacher des Risses hat es in diesem Zeitraum gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Ort)
In den letzten fünf Monitoringjahren hat es in Nordrhein-Westfalen 352 genetische Untersuchungen zum Nachweis des Wolfes als Verursacher eines Risses gegeben. Eine Aufschlüsselung nach Datum und Ort ist öffentlich im Internet zugänglich und wird laufend fortgeschrieben. Sie ist der Tabelle „Gemeldete Nutztierfälle“ des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unter https://wolf.nrw/wolf/de/nutztierfaelle zu entnehmen.
- Wie lange war der Zeitraum von der Entnahme der Probe am Riss bis zur Mitteilung des Ergebnisses an den Viehhalter? (bitte aufschlüsseln nach Jahren und den jeweiligen Rissen)
Der Zeitraum betrug im Mittel vier bis sechs Wochen. In „günstigen“ Fällen können die Ergebnisse schon nach 14 Tagen vorliegen, in sehr ungünstigen Fällen kann der Zeitraum von sechs Wochen auch überstiegen werden. Die konkreten zeitlichen Abläufe bei der Bearbeitung eines Nutztierrisses unterscheiden sich von Einzelfall zu Einzelfall sehr stark und sind in ihrer Vielfalt von vielen, auch externen Faktoren abhängig (Konzentration der DNA im Probenmaterial, Verunreinigungen, Erfordernis von Rückstell-Proben etc.). Da im Hinblick auf mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen robuste Daten erforderlich sind, geht bei der Arbeit des LANUV und der in ihrem Auftrage handelnden Personen Gründlichkeit und Sorgfalt immer vor Schnelligkeit. Nach Vorlage des Ergebnisses werden die Tierhaltenden vom LANUV umgehend schriftlich per Post unterrichtet. Erst danach werden die Daten veröffentlicht.
- In wie vielen Fällen konnte ein Wolf nicht als Verursacher des Risses nachgewiesen werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort und jeweiligen Rissen)
- Welche Tiere oder anderen Verursacher waren in den jeweiligen Fällen, in denen der Wolf nicht als Verursacher des Risses nachgewiesen wurde, verantwortlich? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort, Riss und Verursacher)
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Anzahl der Fälle, aufgeschlüsselt nach Jahr, Ort, Riss, in denen der Wolf nicht als Verursacher eines Haus- oder Nutztierrisses nachgewiesen werden konnte sowie die Frage, um welche Verursacher es sich dann handelte, ist der öffentlich im Internet zugänglichen und laufend fortgeschriebenen Tabelle „Gemeldete Nutztierfälle“ des LANUV unter https://wolf.nrw/wolf/de/nutztierfaelle zu entnehmen.