Werden auch in NRW-Ministerien, der Staatskanzlei und an Gerichten funktionsfähige Wasserarmaturen ausgetauscht?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 972
des Abgeordneten Klaus Esser vom 05.01.2022

Werden auch in NRW-Ministerien, der Staatskanzlei und an Gerichten funktionsfähige Wasserarmaturen ausgetauscht?

In den Büros des Landtags NRW wurde der Ausbau der Durchlauferhitzer/Warmwassergeräte sowie die Installation neuer Kaltwasserarmaturen veranlasst. Diese Maßnahmen sollen der Energieeinsparung dienen. Nicht nur die Büros der 195 Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags wurden umgerüstet, auch die Büros der Mitarbeiter und der Verwaltung müssen nun mit kaltem Wasser auskommen. Bis Ende 2022 erfolgte die Abschaltung der Durchlauferhitzer für Warmwasser in den Büros und der Einbau der neuen Armaturen. Diese Maßnahme folgt auf kürzere Beleuchtungszeiten, eine generelle Temperaturreduzierung und eine reduzierte Kühlung in den Sommermonaten.1 Zu ähnlichen Maßnahmen in den NRW-Ministerien, der Staatskanzlei sowie an Gerichten ist nichts bekannt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wurden auch in den NRW-Ministerien, der Staatskanzlei sowie in Gerichtsgebäuden voll funktionsfähige Wasserarmaturen im Rahmen von Einsparmaßnahmen und der Energiekrise 2022 ausgebaut? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerien, Staatskanzlei und Gerichten, soweit dies zutreffend ist)
  2. Was haben 2022 etwaig neuverbaute Armaturen in den NRW-Ministerien, der Staatskanzlei und in Gerichtsgebäuden gekostet? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerien, Nennung der verwendeten Modelle, Anschaffungskosten, Anzahl sowie Kosten durch die beauftragten Handwerksunternehmen)
  3. Was wurde aus den ausgebauten, voll funktionsfähigen Armaturen? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerien und Nennung der Anzahl und der anschließenden Verwendung)
  4. Welche Kosteneinsparungspotentiale sieht die Landesregierung im Einbau neuer Armaturen?
  5. Sieht die Landesregierung im Austausch voll funktionsfähiger Armaturen ein sinnvolles Konzept praktizierter Nachhaltigkeit?

Klaus Esser

 

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1 H t t p s : // w ww .t o n i g h t . de/nrw/sparmassnahme-nrw-landtagsabgeordnete-muessen-ohne-warmwasser-auskommen_213699.html


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 972 mit Schreiben vom 24. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Wurden auch in den NRW-Ministerien, der Staatskanzlei sowie in Gerichtsgebäu­den voll funktionsfähige Wasserarmaturen im Rahmen von Einsparmaßnahmen und der Energiekrise 2022 ausgebaut? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerien, Staatskanzlei und Gerichten, soweit dies zutreffend ist)

Im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wurden im vergangenen Jahr Füllventile der WCs, Untertischgeräte, Standventile und Eckventile ausgetauscht.

Auch im Rahmen derzeit noch nicht vollständig abgeschlossener Projekte des Bau- und Lie­genschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) in den Amtsgerichten in Rheinbach, Kö­nigswinter, Bonn und Waldbröl wurde ein Austausch der Armaturen vorgenommen.

  1. Was haben 2022 etwaig neuverbaute Armaturen in den NRW-Ministerien, der Staatskanzlei und in Gerichtsgebäuden gekostet? (Bitte aufschlüsseln nach Ministe­rien, Nennung der verwendeten Modelle, Anschaffungskosten, Anzahl sowie Kosten durch die beauftragten Handwerksunternehmen)

Die jeweiligen Projektbudgets beziehen sich nicht nur auf den Austausch der Armaturen, son­dern umfassen allgemeine Maßnahmen, um den Betrieb der technischen Anlagen zu verbes­sern. Die konkreten Kosten lassen sich insofern nicht detailscharf abgrenzen.

  1. Was wurde aus den ausgebauten, voll funktionsfähigen Armaturen? (Bitte auf­schlüsseln nach Ministerien und Nennung der Anzahl und der anschließenden Verwendung)

Die alten Sanitärarmaturen wurden fachgerecht im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgt.

  1. Welche Kosteneinsparungspotentiale sieht die Landesregierung im Einbau neuer Armaturen?

Bei wassersparenden Armaturen ist generell die jeweilige Ausführung für die konkrete Was­sereinsparung und damit auch die finanzielle Auswirkung entscheidend. Hierzu bedarf es einer Einzelfallprüfung des konkreten Projekts, so dass hier keine belastbare allgemeine Angabe möglich ist.

  1. Sieht die Landesregierung im Austausch voll funktionsfähiger Armaturen ein sinn­volles Konzept praktizierter Nachhaltigkeit?

Sofern der Nachhaltigkeitsbericht des BLB NRW steigende oder hohe Wasserverbräuche auf­zeigt oder andere diesbezügliche Hinweise vorliegen, kann der Austausch indiziert und künftig nach einer Einzelfallprüfung sinnvoll sein. Grundsätzlich stellt der Ausbau voll funktionsfähiger Armaturen aber eine Ausnahme dar, bei der es neben den Einsparpotenzialen auch den Zu­stand, das Alter der betroffenen Armaturen und die Wirtschaftlichkeit des Austauschs abzu­wägen gilt.

 

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Beteiligte:
Klaus Esser