Werl: Räuberische Erpressung – Wer waren die Täter?

Kleine Anfrage
vom 09.01.2024

Kleine Anfrage 3153

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Werl: Räuberische Erpressung Wer waren die Täter?

Am 6. Dezember 2023, kam es in Werl im Kreis Soest zu einer räuberischen Erpressung. Gegen etwa 17:55 Uhr wurde ein aus Werl 40-Jähriger stammender Mann von zwei noch unbekannten Tätern angesprochen, als er in der Schützenstraße unterwegs war. Die Männer sollen ihn nach einer Zigarette gefragt haben, und als der Mann antwortete, dass er nicht rauche, soll einer der beiden unverzüglich ein Messer gezogen und ihn aufgefordert haben, seine Geldbörse auszuhändigen.1 Des Weiteren verlangten sie dann sein Handy. Als der Mann dieses herauszog, zog er zeitgleich seine mitgeführte Pfefferspray-Pistole aus seiner Tasche und schoss damit auf die beiden Täter. Diese ließen daraufhin das Diebesgut fallen und flüchteten in Richtung Stadthalle. Im Anschluss konnte der Geschädigte feststellen, dass 40,00 € Bargeld aus seinem Portemonnaie entwendet wurden.2

Der Mann beschrieb den Täter, der das Messer zog, als Mann mit arabischem Aussehen im Alter von circa 22 bis 25 Jahren und etwa 1,90 Meter groß. Außerdem habe er eine schmale Statur, ein schmales Gesicht mit einer platten Nase und schwarze gegelte Haare sowie einen kurzen Vollbart. Er habe gebrochen Deutsch gesprochen. Der zweite Täter sei ebenfalls von arabischem Aussehen, zirka 25 bis 30 Jahre alt, etwa 1,80 Meter groß und habe eine Narbe unter seinem linken Auge. Auch er habe er nur gebrochen Deutsch gesprochen. Er sei allerdings breiter gebaut gewesen, habe ein eher ungepflegtes Erscheinungsbild und zudem einen Ziegenbart sowie eine leichte Glatze. Die Polizei hofft nun durch Zeugen weitere Informationen zu den Tatverdächtigen finden zu können.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie viele Fälle von räuberischer Erpressung gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW? (Bitte nach Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden, Anzahl der Täter sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  3. Wie viele dieser Delikte wurden mittels einer Waffe begangen? (Bitte nach Jahr, Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden, Anzahl der Täter, Art der Tatwaffe sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Delikte konnten die Täter auch im Nachhinein nicht festgestellt werden? (Bitte nach Jahr, Ort und erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden aufschlüsseln.)
  5. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Delikte wurde ein Opfer durch den Täter verletzt oder getötet? (Bitte nach Ort, Delikt, Art der Verletzung, Anzahl der Täter sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

MMD18-7677

 

1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65855/5666558.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3153 mit Schreiben vom 19. Februar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Als Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung dient die Poli­zeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfas­sung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskrimi­nalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten derzeit bis zum Berichtsjahr 2022 qualitätsgesichert vor.

Die räuberische Erpressung gemäß § 255 StGB wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nord­rhein-Westfalen mit den folgenden Differenzierungen erfasst:

– Sonstige räuberische Erpressung

– Räuberische Erpressung gegen Geldinstitute (Banken/Sparkassen)

–      Räuberische Erpressung gegen Postfilialen und -agenturen

–      Räuberische Erpressung gegen sonstige Kassenräume oder Geschäfte

– Räuberische Erpressung gegen Spielhallen

– Räuberische Erpressung gegen Tankstellen

– Räuberische Erpressung gegen Geld- und Kassenboten

– Räuberische Erpressung gegen Spezialgeldtransportfahrzeuge

– Räuberische Erpressung bei Handtaschenraub

–      Sonstige räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen – Räuberische Erpressung zur Erlangung von Betäubungsmitteln

–      Räuberische Erpressung in Wohnungen

Seit dem Jahr 2019 werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen der Ver­letzungsgrad des Opfers sowie die zur Tatbegehung aktiv eingesetzten Tatmittel erfasst. Eine vollumfängliche Differenzierung der Tatmittel nach Waffen und gefährlichen Gegenständen ist hierbei nicht möglich. Die Beantwortung der Fragen 3 und 5 erfolgt aufgrund dieser Einschrän­kungen erst ab dem Berichtsjahr 2019.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Arnsberg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 15.01.2024 u. a. berichtet, dass der Geschädigte am 06.12.2023 bei der Polizei wegen räube­rischer Erpressung Strafanzeige erstattet und dabei angegeben habe, von zwei Personen, die ihn zunächst nach einer Zigarette gefragt hätten, unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe seines Portemonnaies und Mobiltelefons gezwungen worden zu sein. Dem Geschädigten sei es gelungen, ein Abwehrspray gegen die Täter einzusetzen, wobei diese unter Zurücklassung der Gegenstände geflüchtet seien. Nachfolgend habe er festgestellt, dass ein Geldbetrag in Höhe von 40,00 Euro gefehlt habe. Tatverdächtige hätten nicht ermittelt werden können. Wei­tere Ermittlungsansätze lägen nicht vor.

  1. Wie viele Fälle von räuberischer Erpressung gab es seit 2015 bis heute pro Jahr
    in NRW? (Bitte nach Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden, Anzahl der Täter sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Natio­nalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Für den Zeitraum von 2015 bis 2022 wurden 13.172 Fälle von räuberischen Erpressungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfasst. Die Fallzahlen für die einzelnen Jahre bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Fälle
2015 1 895
2016 1 700
2017 1 704
2018 1 731
2019 1 571
2020 1 485
2021 1 305
2022 1 781

 

  1. Wie viele dieser Delikte wurden mittels einer Waffe begangen? (Bitte nach Jahr, Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden, Anzahl der Täter, Art der Tat­waffe sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Für den Zeitraum von 2019 bis 2022 wurden 1.981 räuberische Erpressungen erfasst, bei denen als Tatmittel eine Waffe oder ein gefährlicher Gegenstand eingesetzt wurde. Die Fall­zahlen für die einzelnen Jahre bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Fälle
2019 664
2020 509
2021 387
2022 421

 

  1. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Delikte konnten die Täter auch im Nach­hinein nicht festgestellt werden? (Bitte nach Jahr, Ort und erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden aufschlüsseln.)

Die Beantwortung der Frage, bei wie vielen Fällen der Tatverdächtige auch im Nachhinein – also in sämtlichen Folgejahren – nicht ermittelt werden konnte, wäre nur durch eine umfangreiche Einzelauswertung möglich, welche innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist, da in der Polizeilichen Kriminalstatistik automatisiert kein konkreter Bezug des einzelnen Falls zu einer zeitbezogenen Klärung hergestellt werden kann.

  1. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Delikte wurde ein Opfer durch den Täter verletzt oder getötet? (Bitte nach Ort, Delikt, Art der Verletzung, Anzahl der Täter sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Im Zeitraum von 2019 bis 2022 wurden 1.677 Fälle von räuberischen Erpressungen erfasst, bei den mindestens ein Opfer verletzt wurde. Fälle mit getöteten Opfern wurden nicht bekannt. Die Fallzahlen für die einzelnen Jahre bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Fälle mit Opfer verletzt Fälle mit Opfer getötet
2019 417 0
2020 411 0
2021 348 0
2022 501 0

 

MMD18-8090

Beteiligte:
Markus Wagner