Wertevermittlung in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes

Kleine Anfrage
vom 08.09.2020

Kleine Anfrage 4315der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 08.09.2020

 

Wertevermittlung in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes

Mit Schreiben vom 18. August 2020 berichtete die Landesregierung NRW über das Thema „Integration und Wertevermittlung: Erfolgte und geplante Maßnahmen“.1 Zur Wertevermittlung in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes heißt es dort:

„Für die Landesregierung ist das Thema Wertevermittlung bereits im Zusammenhang mit der Unterbringung geflüchteter Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes von Bedeutung. Die in den Aufnahmeeinrichtungen eingesetzten Betreuungsdienstleister sind vertraglich verpflichtet, im Rahmen ihrer Freizeitkonzepte auch die Vermittlung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache und des Zusammenlebens in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der hier geltenden Verfassungswerte zu vermitteln.“

Die Beschreibung dessen, was alles grundlegend und weiterführend zur hier gemeinten Wertevermittlung zählt, erweist sich allerdings als nur wenig konkret. So gibt es keinerlei Aussagen zu etwaigen entsprechenden Vorgaben des Landes.

Insgesamt dienen auf Landeseben momentan fünf EAE, 30 ZUE und sieben Jugendherbergen mit jeweils unterschiedlichen Betreuungsdienstleistern der Unterbringung von Asylsuchenden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Vorgaben wurden den Betreuungsdienstleistern im Zusammenhang mit der Wertevermittlung in Landeseinrichtungen gestellt?
  2. Welche Unterrichtsinhalte wurden in das Curriculum bzw. in den Lernplan aufgenommen? (Curriculum bzw. Lernplan bitte als Anlage beifügen)
  3. Auf welche Weise und mit welchen Mitteln wird sichergestellt, dass möglichst einheitliche Vorgaben in allen Einrichtungen gleichermaßen umgesetzt werden?
  4. Wer wurde mit der Aufgabe der Wertevermittlung beauftragt?
  5. In welcher Form und durch wen wurden diese Personen/Organisationen ausgewählt, im Vorfeld geschult und somit auf ihre Aufgabe vorbereitet?

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/3744


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4315 mit Schreiben vom 5. Oktober 2020 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Vorgaben wurden den Betreuungsdienstleistern im Zusammenhang mit der Wertevermittlung in Landeseinrichtungen gestellt?
  2. Welche Unterrichtsinhalte wurden in das Curriculum bzw. in den Lernplan aufgenommen? (Curriculum bzw. Lernplan bitte als Anlage beifügen)
  3. Auf welche Weise und mit welchen Mitteln wird sichergestellt, dass möglichst einheitliche Vorgaben in allen Einrichtungen gleichermaßen umgesetzt werden?
  4. Wer wurde mit der Aufgabe der Wertevermittlung beauftragt?
  5. In welcher Form und durch wen wurden diese Personen/Organisationen ausgewählt, im Vorfeld geschult und somit auf ihre Aufgabe vorbereitet?

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 im Zusammenhang beantwortet.

Die Vergabe der Betreuungsdienstleistungen erfolgt im Rahmen von europaweiten Vergabeverfahren. Grundlage dieser Vergabeverfahren ist eine umfassende Leistungsbeschreibung, die regelmäßig fortgeschrieben wird. In der Leistungsbeschreibung sind neben den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen insbesondere die Anforderungen an das einzusetzende Personal formuliert. Die aktuelle Leistungsbeschreibung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration unter https://www.mkffi.nrw/verfahren-zur-unterbringung-von-asylbewerbern abrufbar.

Im Teil „Freizeitgestaltung“ wird u.a. gefordert, dass der Auftragnehmer die „Vermittlung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache und des Zusammenlebens in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der hier geltenden Verfassungswerte“ durchführt.

Im Rahmen des in diesem Jahr durchgeführten Vergabeverfahrens sind die Bieter aufgefordert gewesen, die von ihnen vorgesehenen Freizeitangebote aus einer vorgegebenen Auswahl konkret zu benennen. Ein Schwerpunkt wurde auf die Vermittlung von Deutschkenntnissen gelegt; die Häufigkeit und die Dauer des Angebots sowie die Qualifikation der Lehrperson wurden abgefragt.

Die den Vergabeverfahren zugrundeliegende Leistungsbeschreibung wird regelmäßig unter Berücksichtigung der in der Praxis gewonnenen Erkenntnisse und der Erfahrungen des jeweils jüngsten Vergabeverfahrens überarbeitet. Sollte sich danach Bedarf für weitere Erläuterungen zu der o. g. Anforderung ergeben, dürfte diesem durch einen Hinweis auf die Broschüre „Demokratie für mich. Grundrechte in Deutschland. Ein Leitfaden für geflüchtete und einheimische Menschen“, die auf der Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration unter https://www.mkffi.nrw/broschuerenservice abrufbar ist, zu entsprechen sein.

Zudem werden in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderte Erstorientierungskurse unter anderem auch durch Betreuungsdienstleister durchgeführt, in denen im Modul „Werte und Zusammenleben“ grundlegende Menschenrechte, wesentliche Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter thematisiert werden.

 

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