Wie effektiv sind die Regionalen Rückkehrkoordinierungsstellen (RRK)?

Kleine Anfrage
vom 30.06.2021

Kleine Anfrage 5642der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Markus Wagner vom 30.06.2021

 

Wie effektiv sind die Regionalen Rückkehrkoordinierungsstellen (RRK)?

Beginnend mit dem 2. Halbjahr 2017 sind Regionale Rückkehrkoordinationsstellen (RRK) bei den Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf, Münster, Arnsberg und Detmold aufgebaut worden. Ein zentraler Aufgabenbereich der RRK soll die Koordination, Förderung und Begleitung der freiwilligen Rückkehr sowie die beschleunigte Rückführung von Ausreisepflichtigen aus den Kommunen und den Landesaufnahmeeinrichtungen sein.

Im Laufe des 2. Halbjahrs 2018 wurden als weitere Aufgaben der RRK die Koordination, Förderung und Begleitung aufenthaltsrechtlicher Verfahren und ggf. aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei ausländischen strafrechtlich auffälligen Personen sowie bei ausländischen Personen mit erheblich negativem Sozialverhalten hinzugefügt. Angedacht war zudem eine substanzielle Unterstützung insbesondere auch der kommunalen Ausländerbehörden im Zusammenhang mit diesem Personenkreis.1

Zuletzt fragten wir im Januar 2019 nach dem Erfolg der RRK.

Zum damaligen Stand (11.02.2019) wurden im Fallmanagement durch die RRK bislang:

  • 261 Fälle aus dem Bereich der Landesaufnahmeeinrichtungen begleitet, wovon es in bislang 38 Fällen zu einer erfolgreichen Rückführung gekommen war und
  • 87 Fälle aus dem kommunalen Bereich begleitet, wovon es in bislang sechs Fällen zu einer erfolgreichen Rückführung gekommen war.2

Das Ziel der Anfrage ist es, den aktuellen Stand zu ermitteln und ein Lagebild zum Stichtag 30. Juni 2021 zu erhalten.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle wurden in den Jahren 2019, 2020 sowie im ersten Halbjahr 2021 aus dem Bereich der Landeseinrichtungen durch die RRK begleitet? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Nationalität differenziert auflisten)
  2. In wie vielen Fällen kam es in diesem Zusammenhang zu einer erfolgreichen Rückführung? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Nationalität differenziert auflisten)
  3. Wie viele Fälle wurden in den Jahren 2019, 2020 sowie im ersten Halbjahr 2021 aus dem kommunalen Bereich begleitet? (Bitte nach Jahr, Anzahl, Kommune bzw. der kommunalen Ausländerbehörde und Nationalität differenziert auflisten)
  4. In wie vielen Fällen kam es in diesem Zusammenhang zu einer erfolgreichen Rückführung? (Bitte nach Jahr, Anzahl, Kommune bzw. der kommunalen Ausländerbehörde und Nationalität differenziert auflisten)
  5. Im Rahmen der Antwort auf die Kleine Anfrage 19502 führte die Landesregierung in ihrer Antwort aus: „Unter diesen Rückführungen befanden sich erfahrungsgemäß über die o. g. Zahlen hinaus auch weitere Fälle von strafrechtlich auffälligen Ausländern sowie ausländischen Personen mit erheblich negativem Sozialverhalten, ohne dass es zu einer Befassung durch die RRK gekommen war.“ Inwiefern hat sich die Landesregierung seit dem Jahre 2019 bemüht, in diesem Zusammenhang valide Daten bzw. Fallzahlen zu ermitteln? (Daten bzw. Fallzahlen, wenn erhoben und bekannt, bitte benennen)

Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/1731

2 Vgl. Lt.-Drucksache 17/5257


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 5642 mit Schreiben vom 16. August 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie viele Fälle wurden in den Jahren 2019, 2020 sowie im ersten Halbjahr 2021 aus dem Bereich der Landeseinrichtungen durch die RRK begleitet? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Nationalität differenziert auflisten
  2. In wie vielen Fällen kam es in diesem Zusammenhang zu einer erfolgreichen Rück­führung? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Nationalität differenziert auflisten)

Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt in Tabellenform gem. der Anlage 1. Die Tabelle schlüsselt die Bearbeitungs- und Rückführungszahlen der RRK im Bereich der Landeseinrich-tungen nach Jahr, Anzahl und Nationalität auf.

  1. Wie viele Fälle wurden in den Jahren 2019, 2020 sowie im ersten Halbjahr 2021 aus dem kommunalen Bereich begleitet? (Bitte nach Jahr, Anzahl, Kommune bzw. der kommunalen Ausländerbehörde und Nationalität differenziert auflisten)
  2. In wie vielen Fällen kam es in diesem Zusammenhang zu einer erfolgreichen Rück­führung? (Bitte nach Jahr, Anzahl, Kommune bzw. der kommunalen Ausländerbe­hörde und Nationalität differenziert auflisten)

Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen 3 und 4 erfolgt in Tabellenform gem. der Anlage 2. Die Tabelle schlüsselt die Bearbeitungs- und Rückführungszahlen der RRK im kommunalen Bereich nach Jahr, Anzahl, Kommune und Nationalität (Nennung gem. ISO-3166-ALPHA3-Ländercodeliste) auf.

  1. Im Rahmen der Antwort auf die Kleine Anfrage 1950 führte die Landesregierung in ihrer Antwort aus: „Unter diesen Rückführungen befanden sich erfahrungsgemäß über die o. g. Zahlen hinaus auch weitere Fälle von strafrechtlich auffälligen Aus­ländern sowie ausländischen Personen mit erheblich negativem Sozialverhalten, ohne dass es zu einer Befassung durch die RRK gekommen war.“ Inwiefern hat sich die Landesregierung seit dem Jahre 2019 bemüht, in diesem Zusammenhang valide Daten bzw. Fallzahlen zu ermitteln? (Daten bzw. Fallzahlen, wenn erhoben und bekannt, bitte benennen)

Eine statistische Erfassung der von den Ausländerbehörden unabhängig vom Fallmanage­ment NRW bearbeiteten Fälle findet nicht statt und ist nicht vorgesehen.

 

Antwort samt Anlagen als PDF