Kleine Anfrage 5206des Abgeordneten Helmut Seifen vom 19.03.2021
Wie hoch ist der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an Schulen mit Begabtenförderung?
Wir beziehen uns zum einen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/1847. Dort wurden Schulen aufgelistet, an denen der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund bei 75 oder mehr Prozent lag.
Zum anderen beziehen wir uns auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/7216. Die gemeinsame Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ dient der Förderung „leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger“ Schüler. Eine Auflistung der an dieser Bund-Länder-Initiative teilnehmenden Schulen erhielten wir in Beantwortung der o.g. Drucksache. Besonders hervorgehoben wurden dabei die 23 Schulen, die aus dem Projekt „Zentren für Begabtenförderung“ in diese Initiative aufgenommen wurden.
Es ist festzustellen, dass keine der Schulen, an denen der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund 75 oder mehr Prozent beträgt, an der Initiative „Leistung macht Schule“ teilnimmt.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hoch ist der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an den Schulen, die an der Initiative „Leistung macht Schule“ teilnehmen?
- Inwieweit gibt es Erhebungen bezüglich der Leistungsstärke der Schüler dieser Schulen im Vergleich zu Ergebnissen von Schulen, die nicht an dieser Initiative teilnehmen?
Helmut Seifen
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5206 mit Schreiben vom 19. April 2021 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie hoch ist der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an den Schulen, die an der Initiative „Leistung macht Schule“ teilnehmen?
Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund oder Zuwanderungsgeschichte an den jeweiligen Schulen ist einerseits abhängig vom Standort der Schule, aber vor allem auch vom Zu- und Abgang an den Schulen und ist daher für jedes Schuljahr unterschiedlich. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte wird anhand der amtlichen Schuldaten erhoben.
Eine Zuwanderungsgeschichte liegt dann vor,
- wenn die Schülerin oder der Schüler im Ausland geboren wurde und selbst in die Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder
- wenn mindestens ein Elternteil der Schülerin oder des Schülers im Ausland geboren wurde und in die Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder
- wenn die Verkehrssprache in der Familie nicht Deutsch ist.
Liegen eine oder mehrere dieser Bedingungen vor, so ist von einer Schülerin oder einem Schüler mit Zuwanderungsgeschichte auszugehen.
Hinweis: Die Staatsangehörigkeit der Schülerinnen und Schüler ist dabei ohne Bedeutung. Es gibt sowohl Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte und deutscher Staatsangehörigkeit als auch Schülerinnen und Schüler, die trotz fehlender deutscher Staatsangehörigkeit keine Zuwanderungsgeschichte haben (z.B. Migranten in der dritten Generation).
Die aktuellen Daten zum entsprechenden Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an den Schulen innerhalb der Initiative „Leistung macht Schule“ (LemaS) für das Schuljahr 2020/21 können der Tabelle im Anhang entnommen werden. Der Anteil variiert dabei zwischen 5,3 % und 78,7 %.
- Inwieweit gibt es Erhebungen bezüglich der Leistungsstärke der Schüler dieser Schulen im Vergleich zu Ergebnissen von Schulen, die nicht an dieser Initiative teilnehmen?
Die zehnjährige LemaS-Initiative startete am 31.01.2018. Eine Evaluation der ersten Phase findet im Jahr 2022 auf Bundesebene statt, dementsprechend liegen Erhebungen zur Beantwortung der Frage 2 zurzeit nicht vor.