Kleine Anfrage 3039der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 08.10.2019
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten einer Abschiebung?
Im Rahmen der Kleinen Anfrage 2927 (Lt.-Drucksache 17/7499) fragten wir u.a. nach den durchschnittlichen Kosten einer Abschiebung. Die Landesregierung führte in ihrer Antwort aus, dass die Kosten im Einzelfall variierten und sich folglich nicht pauschal angeben ließen. Gefragt wurde allerdings nach den durchschnittlichen Kosten.
Weiterhin führte die Landesregierung aus, dass die Kosten einer Abschiebung in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich das Land trägt.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie viele Personen wurden 2018 in NRW insgesamt abgeschoben?
2. Welche Kosten sind dem Land NRW dabei insgesamt entstanden?
3. Wie setzen sich diese Kosten zusammen?
4. Welche Kosten entstanden folglich im Rahmen dieser Abschiebungen durchschnittlich pro Person?
Gabriele Walger-Demolsky
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 06.11.2019
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 3039 mit Schreiben vom 6. November 2019 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Wie viele Personen wurden 2018 in NRW insgesamt abgeschoben?
Im Jahr 2018 wurden 6.603 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben (Quelle: Bundespolizei).
2. Welche Kosten sind dem Land NRW dabei insgesamt entstanden?
3. Wie setzen sich diese Kosten zusammen?
4. Welche Kosten entstanden folglich im Rahmen dieser Abschiebungen durchschnittlich pro Person?
Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die im Zusammenhang mit Abschiebungen anfallenden Ausgaben des Landes sind im Landeshaushalt verschiedenen Haushaltsstellen zugeordnet; eine einzige, alle im Zusammenhang mit Abschiebungen entstehenden Kosten erfassende Haushaltsstelle besteht nicht. Dies ist der Haushaltssystematik des Landeshaushalts geschuldet.
Im Haushaltsjahr 2018 wurden bei Kapitel 07 090 – Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge – unter der Zweckbestimmung „Rückführung und Rückführungsbegleitung“ 6.666.681,28 Euro verausgabt (Titel 536 00). Die Mittel wurden zur Deckung von Rückführungskosten der Unteren Ausländerbehörden und damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen, für die Auszahlung von Handgeldern sowie für die Abschiebungsbeobachtung am Düsseldorfer Flughafen verwendet.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2018 die Kosten der Zentralen Ausländerbehörden in Höhe von rund 20,632 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt erstattet (Kapitel 07 090 Titel 633 10). Hierin enthalten, aber nicht separat erfasst, sind auch Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang der den Zentralen Ausländerbehörden im Rahmen ihrer nach § 15 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) wahrzunehmenden Aufgaben im Bereich der Rückführung entstehen.
Außerdem sind in die Ausgaben für Rückführungen auch die Ausgaben der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige, veranschlagt im Einzelplan 03 – Kapitel 03 310 – Fünf Bezirksregierungen, in der Titelgruppe 65 einzubeziehen. Die Gesamtausgaben in der Titelgruppe 65 betrugen im Jahr 2018 17,072 Mio. EUR.