Wie ist der Stand der interkommunalen Zusammenarbeit im Regierungsbezirk Münster?

Kleine Anfrage
vom 08.07.2024

Kleine Anfrage 4069

des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD

Wie ist der Stand der interkommunalen Zusammenarbeit im Regierungsbezirk Münster?

Zum etwa 2,6 Mio. einwohnerstarken Regierungsbezirk Münster gehören insgesamt 75 Gemeinden in fünf Kreisen sowie drei kreisfreie Städte. Er zeichnet sich durch seine facettenreiche Mischung aus urbanen Zentren und ländlichem Charme aus. Die namensgebende Stadt Münster fungiert als historisches und kulturelles Zentrum der Region.

Die insgesamt acht Kreise und kreisfreien Städte des fast 7.000 km2 umfassenden Bezirks bilden zusammen einen bedeutenden Wirtschaftsstandort, der durch eine ausgeprägte Agrarwirtschaft, innovative Unternehmen und renommierte Forschungseinrichtungen geprägt ist. Interkommunale Zusammenarbeit kann einen bedeutenden Beitrag dazu leisten, Stärken auszubauen und Schwächen zu beseitigen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche konkreten interkommunalen Projekte oder Initiativen wurden in den letzten Jahren im Regierungsbezirk Münster durchgeführt?
  2. Wie erfolgt die Evaluierung der Effektivität und Effizienz interkommunaler Projekte im Regierungsbezirk Münster?
  3. Welche strategischen Pläne verfolgt die Landesregierung bezüglich interkommunaler Zusammenarbeit im Regierungsbezirk Münster?
  4. Wie wird die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit interkommunaler Zusammenarbeit im Regierungsbezirk Münster gewährleistet?
  5. Inwiefern werden Informationen über laufende Kooperationsprojekte im Regierungsbezirk Münster transparent und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

Sven W. Tritschler

 

MMD18-9867


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 4069 mit Schreiben vom 29. Juli 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche konkreten interkommunalen Projekte oder Initiativen wurden in den letz­ten Jahren im Regierungsbezirk Münster durchgeführt?
  2. Inwiefern werden Informationen über laufende Kooperationsprojekte im Regie­rungsbezirk Münster transparent und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

Die Fragen 1 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Interkommunale Projekte oder Initiativen führen die Kommunen eigenverantwortlich im Rah­men ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungshoheit durch. Die Landesregie­rung fördert das von den kommunalen Spitzenverbänden bereitgestellte Onlineportal  „Inter-kommunales.NRW“, das es sich zum Ziel gesetzt hat, gespeist von freiwilligen kommunalen Beitragen, einen breiten landesweiten Überblick über interkommunale Kooperationsprojekte zu bieten. Über 500 interkommunale Kooperationsprojekte werden dort von ihren Trägerkom­munen vorgestellt und können kommunen- oder themenbereichsbezogen recherchiert werden. Darüber hinaus erhalten Interessierte weitergehende Informationen zu übergreifen­den Themen mit Bezug zur interkommunalen Kooperation.

  1. Wie erfolgt die Evaluierung der Effektivität und Effizienz interkommunaler Projekte im Regierungsbezirk Münster?

Die gemeindliche Kooperationshoheit als Teil der Selbstverwaltungshoheit umfasst – im Rah­men der Vorgaben der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts­arbeit sowie der Fachgesetze – neben der Entscheidung über „ob“ und „wie“ einer Kooperation grundsätzlich auch die Frage, wie Effektivität und Effizienz der Zusammenarbeit ermittelt und bewertet werden. Der Landesregierung liegen insoweit keine übergreifenden Erkenntnisse vor.

  1. Welche strategischen Pläne verfolgt die Landesregierung bezüglich interkommu­naler Zusammenarbeit im Regierungsbezirk Münster?

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sieht in der interkommuna­len Kooperation ein vielversprechendes Instrument, um die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig zu stärken und die kommunale Handlungsfähigkeit auch mit Blick auf den demo-grafischen Wandel auf Dauer sicherzustellen. Durch interkommunale Kooperation können auf­gabenübergreifend und unabhängig von regionalen Strukturen Ressourceneinsatze optimiert und Synergien freigesetzt werden, so dass die Qualität des Leistungsangebotes für Bürgerin­nen und Bürger in der Region sichergestellt wird.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unterstützt und fördert da­her die Ausweitung und Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit in allen Regio­nen Nordrhein-Westfalens.

Zu den Maßnahmen, die die Landesregierung zur Unterstützung interkommunaler Koopera­tion ergriffen hat, gehört neben der finanziellen Förderung neuer, vorbildhafter interkommuna­ler Kooperationsprojekte auch die Berufung des Landesbeauftragten für interkommunale Zu­sammenarbeit zum 1. September 2022. Ergänzend wird auf den Bericht der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat und Kommunales des Landtags Nordrhein-Westfalen für die Sitzung am 18. August 2023 (LT-Vorlage 18/1490) verwiesen.

  1. Wie wird die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit interkommunaler Zusammenarbeit im Regierungsbezirk Münster gewährleistet?

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit interkommunaler Zusammenarbeit wird von den Kommunen auf der Grundlage des allge­meinen Kommunalverfassungsrechts eigenverantwortlich gestaltet.

 

MMD18-10146

Beteiligte:
Sven Tritschler