Wie ist die Entwicklung der Waffenscheine gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage
vom 15.07.2024

Kleine Anfrage 4139

der Abgeordneten Markus Wagner und Sven W. Tritschler AfD

Wie ist die Entwicklung der Waffenscheine gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 in Nordrhein-Westfalen?

Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag vom 31. Januar 2023, Drucksache 18/2794, hat offenbart, dass immer Kleine Waffenscheine ausgestellt werden. So wurden seit Beginn des Jahres 2012 bis zum 31. August 2022 189.478 Kleine Waffenscheine in Nordrhein-Westfalen ausgestellt.1

Mit dem Kleinen Waffenschein ist der Besitzer berechtigt, bestimmte Waffen zur Ausübung tatsächlicher Gewalt, auch außerhalb seiner Wohnung, seines umfriedeten Besitzes oder seiner Geschäftsräume bei sich zu tragen. Der Kleine Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sogenannten „PTB-Waffen“. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, einen Großen Waffenschein zu beantragen und genehmigt zu bekommen, sind hoch. Das bloße Bedürfnis alleine reicht nicht aus, weswegen der Schein auch nur sehr selten ausgestellt wird. Im Gegensatz zum Kleinen Waffenschein erlaubt der Große Waffenschein dem Besitzer, eine scharfe unter das deutsche Waffengesetz (WaffG) fallende Waffe zu führen und diese auch außerhalb der eigenen Wohnung zu tragen. Allerdings berechtigt der Waffenschein nur zum Führen einer Waffe, nicht zum Besitz. Dafür ist die sogenannte Waffenbesitzkarte zusätzlich erforderlich. Außerdem wird der Große Waffenschein grundsätzlich für drei Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf dieser Frist neu beantragt werden, was eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung notwendig macht.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Waffenscheine gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. September 2022 bis heute pro Monat ausgestellt? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)
  2. Wie vielen Personen in NRW wurde der Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 seit dem 1. September 2022 bis heute pro Monat verweigert verweigert? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden Waffen, zu deren Mitführen der Waffenscheine gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 berechtigt, seit dem 1. September 2022 bis heute pro Monat zur Selbstverteidigung eingesetzt? (Bitte nach Monat und Vorfall aufschlüsseln.)
  4. Wie viele Waffenscheine gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 gibt es momentan auf 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten absolut und prozentual im Verhältnis zur Einwohnerzahl aufschlüsseln.)
  5. Wie hoch ist der jährliche Anstieg der Waffenscheine gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 seit dem Jahre 2012 bis heute in Prozent? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten ranken.)

Markus Wagner
Sven W. Tritschler

 

MMD18-9994

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung, Drucksache 18/1305, S. 2.

2 Vgl. https://www.alle-schuetzenvereine.de/grosser-waffenschein/.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4139 mit Schreiben vom 3. September 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Waffenscheine gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. September 2022 bis heute pro Monat ausgestellt? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)

Beim Nationalen Waffenregister (NWR) handelt es sich um ein Bestandsregister und kein Ver­laufsregister. Daher können die gewünschten Daten nicht mitgeteilt werden.

  1. Wie vielen Personen in NRW wurde der Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 seit dem 1. September 2022 bis heute pro Monat verweigert verweigert? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. In wie vielen Fällen wurden Waffen, zu deren Mitführen der Waffenscheine gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 berechtigt, seit dem 1. September 2022 bis heute pro Monat zur Selbstverteidigung eingesetzt? (Bitte nach Monat und Vorfall aufschlüsseln.)

Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich jährlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird.

Die bundeseinheitlichen Erfassungsrichtlinien sehen keine spezifische Erfassung von Selbst-verteidigungshandlungen vor. Insoweit ist die Beantwortung der Frage auf Basis der Polizeili­chen Kriminalstatistik nicht möglich.

  1. Wie viele Waffenscheine gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 gibt es momentan auf 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten absolut und prozentual im Verhältnis zur Einwohnerzahl aufschlüsseln.)

Die erbetenen Zahlen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die dort angegebenen Daten beziehen sich auf den Stand Juni 2024. Die Kennzahl zählt die Anzahl der im NWR gespeicherten gül­tigen, erteilten Waffenscheine. Soweit im Bezirk einer Kreispolizeibehörde insgesamt nur bis zu drei gültige Waffenscheine verzeichnet sind, werden aus Datenschutzgründen keine nähe­ren Angaben gemacht.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Person auch mehrere Waffenscheine besitzen kann. Somit ist die Anzahl der Waffenscheine nicht deckungsgleich mit der Anzahl an Erlaub­nisinhaberinnen und Erlaubnisinhabern. Vor allem Bewachungsunternehmen können eine Vielzahl an Waffenscheinen besitzen.

  1. Wie hoch ist der jährliche Anstieg der Waffenscheine gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 seit dem Jahre 2012 bis heute in Prozent? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städ­ten ranken.)

Die erbetenen Zahlen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Soweit im Bezirk einer Kreispolizeibe­hörde insgesamt nur bis zu drei gültige Waffenscheine verzeichnet sind, werden auch hier aus Datenschutzgründen keine näheren Angaben gemacht.

Da das NWR erst seit dem 01.01.2013 in Betrieb ist und die angefragten Daten in der Statistik des NWR erst seitdem erhoben werden, können für das Jahr 2012 keine Daten mitgeteilt wer­den. Für eine weitergehende Beantwortung bedürfte es einer händischen Auswertung in den einzelnen Kreispolizeibehörden, die in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfü­gung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

Die Kennzahl zählt die Anzahl der im NWR zu jedem Stichtag gespeicherten gültigen erteilten Waffenscheine.

 

MMD18-10498