Kleine Anfrage 2149des Abgeordneten Helmut Seifen vom 14.03.2019
Wie soll das „dritte Geschlecht“ im Schulunterricht angesprochen werden?
Die offizielle gleichberechtigte Anerkennung eines „dritten Geschlechts“ führt im täglichen Leben zu Veränderungen und bisher nicht gekanntem Regelungsbedarf. Auch die die Schulen sind davon betroffen. So stellt sich etwa die Frage, wie nach Auffassung der Landesregierung im Unterricht, insbesondere im Deutschunterricht, grammatikalisch und semantisch mit dem dritten Geschlecht verfahren werden soll.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Welche Flexionsformen, welche Personal- und Possessivpronomen und welche Höflichkeitsanreden sind zu verwenden (u.a. auch in gängigen Anreden bei Briefen wie z.B. „Sehr geehrte Damen und Herren …und…“?; in offiziellen Dokumenten wie z.B. Zeugnissen und bei offiziellen Anlässen wie z.B. Schulfeiern)?
2. Wird die Landesregierung dafür im Rahmen der Gendergerechtigkeit und -erziehung eine Umstellung auf Lehrwerke/Schulbücher anweisen, die auch das „dritte Geschlecht“ beinhalten?
3. Werden zukünftig bei Bewertungen der Leistungen im Sportunterricht und den Bundesjugendspielen „Diverse“ eigene Leistungskategorien bekommen?
4. Plant die Landesregierung für „diverse“ Schüler eine Betreuung durch diverse Lehrkräfte auf Klassenfahrten sicher zu stellen?
5. Sollen „diverse“ Bewerber mit gleicher Qualifikation bei Stellenausschreibungen für Lehrerstellen bevorzugt eingestellt?
Helmut Seifen
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 12.04.2019
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2149 mit Schreiben vom 12. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.
1. Welche Flexionsformen, welche Personal- und Possessivpronomen und welche Höflichkeitsanreden sind zu verwenden (u.a. auch in gängigen Anreden bei Briefen wie z.B. „Sehr geehrte Damen und Herren … und …“?, in offiziellen Dokumenten wie z.B. Zeugnissen und bei offiziellen Anlässen wie z.B. Schulfeiern)?
Die Landesregierung pflegt in der amtlichen Kommunikation eine möglichst geschlechtergerechte Sprache als Ausdruck der gelebten Gleichberechtigung der Geschlechter.
2. Wird die Landesregierung dafür im Rahmen der Geschlechtergerechtigkeit und – erziehung eine Umstellung auf Lehrwerke/Schulbücher anweisen, die auch das „dritte Geschlecht“ beinhalten?
In Nordrhein-Westfalen dürfen Lernmittel an Schulen nur eingeführt werden, wenn sie zugelassen sind (§ 30 SchulG NRW). Lernmittel dürfen vom Ministerium nur zugelassen werden, wenn sie nicht ein diskriminierendes Verständnis fördern. Ergänzend dazu wird im Rahmen des Gutachterverfahrens zusätzlich das Kriterium geprüft, ob das Lernmittel frei von geschlechtsspezifischen Rollenklischees aller Geschlechter ist.
3. Werden zukünftig bei Bewertungen der Leistungen im Sportunterricht und den Bundesjugendspielen „Diverse“ eigene Leistungskategorien bekommen?
4. Plant die Landesregierung für „diverse“ Schüler eine Betreuung durch diverse Lehrkräfte auf Klassenfahrten sicherzustellen?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet: Konkrete Planungen der Landesregierung hierzu bestehen gegenwärtig nicht.
5. Sollen „diverse“ Bewerber mit gleicher Qualifikation bei Stellenausschreibungen für Lehrerstellen bevorzugt eingestellt werden?
Für eine Bevorzugung besteht keine Rechtsgrundlage.