Wie stark dominiert die organisierte Kriminalität das Kölner Veedel Kalk?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 252
des Abgeordneten Sven W. Tritschler vom 02.08.2022

 

Wie stark dominiert die organisierte Kriminalität das Kölner Veedel Kalk?

Laut Medienberichten kam es am Abend des 27. Juli 2022 zu einer Großrazzia von Polizei, Zoll und weiteren Behörden der Stadt Köln im Kölner Veedel (Stadtteil) Kalk. Dabei wurden Wohnungen, Cafés, Wettbüros und andere Ladengeschäfte durchsucht. Insgesamt wurden sieben Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und 131 Personen kontrolliert. Dabei wurde laut Medienberichten ein Drogenhändler auf frischer Tat ertappt.1

Im Umfeld der Kalk-Mülheimer Straße, Kalk Post, Kalker Hauptstraße und Taunusstraße hat die Polizei seit Beginn dieses Jahres über 500 Straftaten festgestellt. Der Einsatzleiter der Kölner Polizei wird mit den Worten zitiert, dass man „schon von organisierter Kriminalität“ sprechen könne.2

Darüber hinaus ist der Bereich Kalk-Mülheimer Straße und Kalker Hauptstraße neben der Drogenkriminalität auch ein Rückzugsort für Täter nach Diebstahl- und Einbruchsdelikten.

Die meisten der Täter stammen aus Nordafrika und Südosteuropa.
Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Was haben die Polizei und die anderen Behörden bei der vorgenannten Razzia genau festgestellt? Ich bitte um eine Aufschlüsselung nach Straftaten, Hinweisen auf das Wirken der organisierten Kriminalität, vollstreckte Haftbefehle, Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht, Ordnungswidrigkeiten und andere wichtige Erkenntnisse zur Beurtei­lung der Kriminalitätssituation vor Ort.
  2. Welche Staatsangehörigkeiten haben die im Rahmen der Razzia kontrollierten Personen? Ich bitte auch um die Nennung von doppelten Staatsangehörigkeiten. Das gilt auch für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, sofern sie noch eine andere Staatsangehörigkeit haben.
  3. Welche Vornamen haben die kontrollierten deutschen Staatsangehörigen?
  4. Welche Straßen im Stadt Kalk stuft die Polizei als besonders gefährdete Orte im Sinne des Polizeigesetzes ein?
  5. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Landesregierung über das Wirken der organisierten Kriminalität im Veedel (Stadtteil) Kalk? Ich bitte um Mitteilung der zugrunde liegenden Kriterien zur Feststellung von organisierter Kriminalität und deren konkrete Ausprägung vor Ort, z.B. welche Gruppe vor Ort aktiv ist, Straftaten etc.

Sven W. Tritschler

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.ksta.de/koeln/brennpunkt-polizei-razzia-in-koeln-kalk—dealer-auf-frischer-tat-festgenommen-39841560, abgerufen am 29.07.2022

2 https://www.ksta.de/koeln/brennpunkt-polizei-razzia-in-koeln-kalk—dealer-auf-frischer-tat-festgenommen-39841560, abgerufen am 29.07.2022


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 252 mit Schreiben vom 29. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Was haben die Polizei und die anderen Behörden bei der vorgenannten Razzia genau festgestellt? Ich bitte um eine Aufschlüsselung nach Straftaten, Hinweisen auf das Wirken der organisierten Kriminalität, vollstreckte Haftbefehle, Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht, Ordnungswidrigkeiten und andere wichtige Erkenntnisse zur Beurteilung der Kriminalitätssituation vor Ort.

Bei dem Einsatz vom 27.07.2022 wurden insgesamt 131 Personen und neun Fahrzeuge kontrolliert, zudem wurden sieben Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Diese richteten sich gegen vier Beschuldigte in laufenden Strafverfahren wegen des Handels mit Betäubungsmitteln. Eine dieser Personen wurde in diesem Zusammenhang vorläufig festgenommen, gegen einen weiteren dieser Beschuldigten wurde zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Darüber hinaus wurde gegen eine weitere kontrollierte Person eine Anzeige wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorgelegt.

  1. Welche Staatsangehörigkeiten haben die im Rahmen der Razzia kontrollierten Personen? Ich bitte auch um die Nennung von doppelten Staatsangehörigkeiten. Das gilt auch für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, sofern sie noch eine andere Staatsangehörigkeit haben.

Die fünf beschuldigten Personen haben folgende Staatsangehörigkeiten:

Staatsangehörigkeit Anzahl der Beschuldigten
deutsch 1
türkisch 2
kongolesisch 1
algerisch 1

 

Bei den übrigen 126 kontrollierten Personen wurde die Staatsangehörigkeit mangels rechtlicher Grundlagen nicht gespeichert.

  1. Welche Vornamen haben die kontrollierten deutschen Staatsangehörigen? Der erfasste deutsche Beschuldigte heißt Oliver.
  2. Welche Straßen im Stadt Kalk stuft die Polizei als besonders gefährdete Orte im Sinne des Polizeigesetzes ein?

Die Frage bezieht sich offensichtlich auf die polizeiliche Befugnisnorm des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Danach kann die Polizei die zur Feststellung der Identität einer Person erforderlichen Maßnahmen treffen, wenn sich diese an einem Ort aufhält, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben, sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen oder sich dort gesuchte Straftäter verbergen.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen bedarf einer Prüfung in jedem Einzelfall. Eine abstrakt-generelle Festlegung für Straßen im Stadtgebiet Kalk liegt nicht vor.

  1. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Landesregierung über das Wirken der organisierten Kriminalität im Veedel (Stadtteil) Kalk? Ich bitte um Mitteilung der zugrunde liegenden Kriterien zur Feststellung von organisierter Kriminalität und deren konkrete Ausprägung vor Ort, z.B. welche Gruppe vor Ort aktiv ist, Straftaten etc.

Gemäß Anlage E der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren ist Organisierte Kriminalität „die vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig

  1. unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
  2. unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
  3. unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft

Einschlägige Verfahren der Organisierten Kriminalität im Sinne der Anfrage sind nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, wonach Personen im Stadtteil Kalk ihren Wohnsitz haben, die Bezüge zur Organisierten Kriminalität aufweisen oder Beschuldigte in Verfahren der Organisierten Kriminalität waren. Konkrete Bezüge dieser Personen zum Kriminalitätsgeschehen im Stadtteil Kalk sind jedoch nicht bekannt.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Sven Tritschler