Wie steht die NRW-Landesregierung zur EU-Führerschein-Reform?

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2065

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Wie steht die NRW-Landesregierung zur EU-Führerschein-Reform?

Die EU plant eine Führerschein-Reform, um die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Diese Reform sieht vor, dass Rentner alle fünf Jahre zu einem Fahrtauglichkeits-Check sollen. Der ADAC und der Bundesverkehrsminister sehen dies kritisch.1 Den EU-Plänen zufolge sollen Senioren über 70 künftig alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. In einigen EU-Ländern ist dieses Prozedere offenbar bereits Praxis. Nach dem Entwurf der Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Führerscheine von Personen, die 70 Jahre alt sind, auf maximal 5 Jahre befristen. So können Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden. Ob das auch in Deutschland umgesetzt wird und wie ein derartiger Check aussehen könnte, ist offen.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wie steht die Landesregierung zu den Plänen einer EU-Führerschein-Reform?
  2. Gemäß Antworten der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion ist kein zunehmendes Verkehrsunfallgeschehen bei Senioren in Nordrhein-Westfalen erkennbar.2 Kommuniziert das Land diese Erkenntnisse an relevante EU-Stellen?
  3. Sind die Pläne zur EU-Führerschein-Reform nicht ein klarer Fall von Altersdiskriminierung, wie dies auch von politischen Akteuren3 konsequenterweise klar benannt wird?
  4. Wie viele Personen wären von der EU-Führerschein-Reform in NRW betroffen bzw. wie viele Führerscheine für Ü70 Fahrer wären regelmäßig zu kontrollieren?
  5. Wer bietet Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in NRW an?

Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 https:// www .adac.de/news/rentner-fahrtauglichkeit-fuehrerschein/

2 https:// www .landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-2320.pdf

3 https:// www .greenseniors.eu/position-paper-driving-ability/


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2065 mit Schrei­ben vom 24. Juli 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie steht die Landesregierung zu den Plänen einer EU-Führerschein-Reform?

Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) in seiner 1034. Sitzung am 16. Juni 2023 betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäi­schen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parla­ments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Par­laments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission (COM(2023) 127 final; Ratsdok. 6795/23) eine Stellungnahme beschlossen. Zur Beantwortung der Frage 1 wird, angesichts insoweit bestehender Kongruenz mit der Position der Landesregierung, auf die Bundesrats-Drucksache 153/23 (Beschluss) verwiesen.

  1. Gemäß Antworten der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion ist kein zunehmendes Verkehrsunfallgeschehen bei Senioren in Nordrhein-Westfalen er­kennbar. Kommuniziert das Land diese Erkenntnisse an relevante EU-Stellen?

Die im Rahmen der Frage 2 in Bezug genommene Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 824 (Landtags-Drucksache 18/2320 vom 30.12.2022), d.h. die dortigen statistischen Angaben zum Verkehrsunfallgeschehen, gehen auf Daten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) zurück. In wie weit das KBA diese ihm obliegenden Daten an „relevante EU-Stellen“ kommu­niziert, ist nicht bekannt. Betreffend die Berücksichtigung von Fahrpraxis und Unfallstatistiken von Seniorinnen und Senioren im hiesigen Zusammenhang sowie die diesbezügliche Kom­munikation wird im Übrigen auf die Antwort zur Frage 1, mithin den Beschluss des Bundesrats vom 16. Juni 2023 (insbes. dortige Ziffer 4), verwiesen. Der seitens des Bundesrats gefasste Beschluss stellt sich als Aufforderung an die Bundesregierung dar, die insoweit getroffenen Bewertungen gegenüber der EU-Kommission zu kommunizieren und sich für entsprechende Änderungen einzusetzen.

  1. Sind die Pläne zur EU-Führerschein-Reform nicht ein klarer Fall von Altersdiskri­minierung, wie dies auch von politischen Akteuren konsequenterweise klar be­nannt wird?

Zur Beantwortung der Frage 3 wird auf die Antwort zur Frage 1, mithin den Beschluss des Bundesrats vom 16. Juni 2023 (insbes. dortige Ziffer 4), verwiesen.

  1. Wie viele Personen wären von der EU-Führerschein-Reform in NRW betroffen bzw. wie viele Führerscheine für Ü70 Fahrer wären regelmäßig zu kontrollieren?

Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor und eine Beschaffung der Informationen ist angesichts der erheblichen Datenmenge innerhalb des für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraums mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.

  1. Wer bietet Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in NRW an?

Wie bereits im Rahmen der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 824 (LT Drucksache 18/2320 vom 30.12.2022) ausgeführt dortige Antwort zur Frage 2), handelt es sich bei „Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen“ oder „Auffrischungskursen“ für Seniorinnen und Se­nioren bislang – in Abgrenzung zu behördlich verpflichtenden und anlassbezogenen Eignungs­untersuchungen (siehe hierzu insbes. § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)) – um freiwillig in Anspruch genommene, häufig auch kommerziell bereitgestellte Dienstleistungen. Belastbare statistische Erhebungen betreffend dieses weit gefächerten, freiwilligen (Dienstleistungs-)An-gebots liegen der Landesregierung mangels behördlicher Zuständigkeiten nicht vor.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser