Kleine Anfrage 5211des Abgeordneten Helmut Seifen vom 19.03.2021
Wie steht es um die finanzielle Förderung und Unterstützung der Bezirksschülervertretungen?
Die landesweite Vertretung der Schülerinnen und Schüler Nordrhein-Westfalen (kurz LSV NRW, Eigenschreibweise Landesschüler*innenvertretung) ist die Interessenvertretung der etwa 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen. Grundlage ihrer Arbeit sind das nordrhein-westfälische Schulgesetz, die Satzung der LSV NRW sowie ihr Grundsatzprogramm. Sie stellt die Vertretung für fast alle Schulformen dar und besteht aus fünf Organen, darunter die Landesdelegiertenkonferenz, welches das oberste beschlussfassende Gremium der LSV NRW ist. An dieser nehmen die Delegierten der Bezirksschülervertretungen (BSV) gemäß des zugeordneten Delegiertenschlüssels als Stimmberechtigte teil.
Die Bezirksschülervertretungen sind die Zusammenschlüsse der Schüler in den Kreisen oder kreisfreien Städten und spielen somit innerhalb der Hierarchie des LSV eine tragende und wichtige Rolle. Deshalb werden ihnen für ihre überörtliche Vertretung Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Ich frage daher die Landesregierung:
- In welcher Höhe werden Finanzmittel für die überörtliche Vertretung der Bezirksschülervertretung an die Bezirksregierung Düsseldorf zu weiteren Verfügung vom Land NRW zugewiesen?
- Wie viele anerkannte und registrierte Bezirksschülervertretungen partizipieren an diesen Finanzmitteln? (Angabe bitte gemäß Bezirk)
- Wie lange dauert die Erstattung i.d.R. nach Eingang des Antrags?
- Nach welchen Kriterien und welcher Rechtsgrundlage werden Erstattungen genehmigt?
- Wurden in dem Zeitraum von 2016 bis 2020 Erstattungen verweigert? (Falls ja, dann bitte unter Angabe der Begründung der Ablehnung)
Helmut Seifen
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5211 mit Schreiben vom 21. April 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- In welcher Höhe werden Finanzmittel für die überörtliche Vertretung der Bezirksschülervertretung an die Bezirksregierung Düsseldorf zu weiteren Verfügung vom Land NRW zugewiesen?
Eine Unterstützung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Aufgrund der unterschiedlichen Aktivitäten der einzelnen Bezirksschülervertretungen kann zu Beginn eines Haushaltsjahres noch keine Prognose über die Höhe der Unterstützungen abgeben werden.
Zur Förderung der überörtlichen Schülervertretungsarbeit (Bezirksschülervertretungen und sonstige überörtliche SV-Veranstaltungen, Sachkosten für von SV-Fachberaterinnnen/-beratern oder SV-Verbindungslehrerinnen/-lehrern durchgeführte Veranstaltungen, auch für Schülersprecherinnen/-sprecher, sowie zur Deckung der Kosten, die den Schülerinnen/Schülern bei einer Teilnahme an diesen Veranstaltungen notwendigerweise z.B. für Fahrten, Verpflegung und Unterbringung entstehen) wurden der Bezirksregierung Düsseldorf im Haushaltsjahr 2021 Finanzmittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt.
- Wie viele anerkannte und registrierte Bezirksschülervertretungen partizipieren an diesen Finanzmitteln? (Angabe bitte gemäß Bezirk)
Hierzu werden keine Daten erhoben. Daher liegen keine Erkenntnisse über anerkannte und registrierte Bezirksschülervertretungen vor.
- Wie lange dauert die Erstattung i.d.R. nach Eingang des Antrags?
Für die Prüfung des Verwendungsnachweises mit den dazu gehörigen Rechnungsbelegen und der Ausfertigung der notwendigen Buchung der Eingangsrechnung ist in der Regel mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2-3 Wochen auszugehen.
- Nach welchen Kriterien und welcher Rechtsgrundlage werden Erstattungen genehmigt?
Die Bewilligungen erfolgen stets auf der Grundlage der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen, der Allgemeinen Nebenbestimmungen – Projektförderung (ANBest-P) und den Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide.
- Wurden in dem Zeitraum von 2016 bis 2020 Erstattungen verweigert? (Falls ja, dann bitte unter Angabe der Begründung der Ablehnung)
Über Ablehnung und deren Begründung werden keine statistischen Werte erhoben.
Praxisnahe Gründe für Ablehnungen können sein
– noch nicht erfolgte Mittelzuweisung zu Beginn eines Haushaltsjahres
– die zugewiesenen Haushaltsmittel sind verbraucht
– Förderantrag nach Beendigung des Haushaltsjahres
– mit der Förderung wird kein schulpolitisches Mandat entsprechend des SV-Erlasses verfolgt