Wie viele E-Scooter liegen im Rhein, in anderen Fließgewässern sowie Seen versenkt?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1364

des Abgeordneten Klaus Esser vom 13.02.2023

Wie viele E-Scooter liegen im Rhein, in anderen Fließgewässern sowie Seen versenkt?

Das Versenken von E-Scootern in Gewässern ist eine neue Form von Vandalismus, die zudem durch die dazugehörigen Akkus eine erhebliche Gefährdung der Gewässerumwelt und unter Umständen auch der Wasserwirtschaft mit sich führt. 2021 fand in Köln ein größerer Bergungseinsatz auf dem Grund des Rheins statt. Der Grund: E-Scooter wurden dort dank GPS-Daten vermutet und auch in großer Zahl gefunden.1 In der Kleinen Anfrage 5595 vom 16. Juni 20212 war das Thema erstmals auf die Agenda gekommen, da die Elektrokleinstfahrzeuge, anders als illegal oder im Jux entsorgte Fahrräder, eine zusätzliche umweltschädigende Dimension aufweisen. Im Sommer 2022 berichtete der WDR von erneuten Funden.3 Nach 113 E-Scootern 2021 wurden im Sommer 2022 erneut mehr als 20 Fahrzeuge aus dem Rhein bei Köln geborgen. In Düsseldorf wurde 2021 eine Sondierung der Lage angekündigt. Im Frühjahr 2022 hatten E-Scooter-Betreiber fünf Scooter aus dem Rhein bei Düsseldorf geborgen.4 Wie viele E-Scooter auf dem Grund der Flüsse und Seen in NRW schlummern, ist aber gänzlich unklar.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele E-Scooter liegen in NRW nach aktuellen Erkenntnissen auf dem Grund des Rheins?
  2. Wie viele E-Scooter liegen in NRW nach Einschätzung der Landesregierung auf dem Grund anderer Fließgewässer bzw. von Seen?
  3. Wie verschafft sich die Landesregierung einen Überblick über den Umfang von „versenkten“ E-Scootern in den Fließgewässern, Seen und Tümpel des Landes?
  4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Elektroroller auch ohne die jeweiligen Anbieter aus den Flüssen bzw. Seen des Landes zu bergen?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die zunehmende Verschmutzung unserer Gewässer mit Elektrofahrzeugen samt dazugehöriger Akkus?

Klaus Esser

 

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1 Htt p s :/ / www. S p i e g e l .de/panorama/koeln-mehr-als-1 0 0-e-scoo t er -aus-dem-rhein-ge bor gen-a-a d9d 7 df4 -9e 4 5-48 51-a 73f -5e0 9 31 fc d1 e6

2 Htt p : / / intranet.l a n d t a g .nrw.de/portal/WWW/dokumenten a r c h i v/Dokument/MMD17-14504.pdf

3 Htt p s :/ / www1. W d r.de/nachrichten/r h e i n land/e-sco ote r -rhein-koeln-ber g u n g-krake-100.h t m l

4 Htt p s :/ /rp- o n l i n e .de/podcasts/rhein p e g e l/e-scooter-in-duesseldorf-a b s t e l l plaetze-und-bergung-aus-dem-r h e in_aid-74 96 07 3 5


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1364 mit Schrei­ben vom 13. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

  1. Wie viele E-Scooter liegen in NRW nach aktuellen Erkenntnissen auf dem Grund des Rheins?
  2. Wie viele E-Scooter liegen in NRW nach Einschätzung der Landesregierung auf dem Grund anderer Fließgewässer bzw. von Seen?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Hierzu liegen der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Entsprechende Informati­onen dürften ausschließlich bei den Vermietern von E-Scootern vorliegen, da diese Fahrzeuge technisch so auszustatten sind, dass eine Ortung von nicht ordnungsgemäß abgestellten Fahr­zeugen möglich ist. Vertragliche Beziehungen mit diesen Betreibern unterhalten lediglich die jeweiligen Kommunen, in denen dieser Service angeboten wird. Im Rahmen der zur Beant­wortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit waren die erbetenen Informatio­nen nicht zu erheben. Daher gibt es auch keine belastbare Grundlage für eine Einschätzung seitens der Landesregierung über auf dem Grund von Gewässern liegende E-Scooter.

  1. Wie verschafft sich die Landesregierung einen Überblick über den Umfang von „versenkten“ E-Scootern in den Fließgewässern, Seen und Tümpel des Landes?

Eine Erfassung auf Landesebene erfolgt nicht. Entsprechende Erkenntnisse können nur durch die Kommunen gewonnen werden, vgl. Antwort zu Frage 1 und 2.

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Elektroroller auch ohne die jeweiligen Anbieter aus den Flüssen bzw. Seen des Landes zu bergen?

Soweit verwaltungsrechtliche Maßnahmen zur Entfernung von E-Scootern aus Gewässern er­forderlich sind, fallen diese in die Zuständigkeit der für die Gewässeraufsicht zuständigen Um­weltbehörde und werden von dort in Eigenregie ergriffen. Eine flächendeckende Abfrage war innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die zunehmende Verschmutzung unserer Ge­wässer mit Elektrofahrzeugen samt dazugehöriger Akkus?

Auf die Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage 5595 (Drucksache 17/14214) wird verwiesen. An der dort dargelegten Einschätzung der Landesregierung hat sich nichts geändert.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser