Wie will die Landesregierung Diversity-Kompetenz und Antidiskriminierung umsetzen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 228
des Abgeordneten Hartmut Beucker vom 28.07.2022

 

Wie will die Landesregierung Diversity-Kompetenz und Antidiskriminierung umsetzen?

Laut Koalitionsvertrag plant die neue, von CDU und Grünen getragene Landesregierung die Personalführung und -gewinnung in der Landesverwaltung wie folgt auszurichten:

„Wir wollen die Behörden als Spiegelbild unserer vielfältigen und weltoffenen Einwanderungsgesellschaft in Nordrhein-Westfalen stärker interkulturell aufstellen. Dafür wollen wir ein Maßnahmenpaket entwickeln, das die Ansprache möglicher Bewerberinnen und Bewerber mit Einwanderungsgeschichte optimiert und diskriminierungsfreie und diversitätsbewusste Bewerbungsverfahren entwickelt. Wir wollen darauf hinwirken, dass für alle Landesbediensteten Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen für Diversity-Kompetenz und Antidiskriminierung sichergestellt werden. Wir erwarten von Landesbediensteten mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktion eine Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen.“1

Des Weiteren führen CDU und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag aus:

„Wir setzen uns nicht nur in der Privatwirtschaft dafür ein, dass Frauen Führungsaufgaben übernehmen. Der öffentliche Dienst und die landeseigenen Betriebe haben hier eine Vorbildfunktion. Für die landeseigenen Betriebe streben wir künftig eine paritätische Besetzung für die Vorstände an, Gremien besetzen wir grundsätzlich paritätisch. Wir werden hierzu das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zielgerichtet weiterentwickeln.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie sollen „diskriminierungsfreie und diversitätsbewusste Bewerbungsverfahren“ aussehen, so dass das Leistungsprinzip weiterhin gewahrt wird und keine andere Gruppen diskriminiert werden?
  2. Welche konkreten Pläne verfolgt die neue Landesregierung, um ihre Vorstellungen von Diversity-Kompetenz und Antidiskriminierung zu realisieren? Ich bitte hier um eine konkrete Darlegung der einzelnen Maßnahmen, die Zeitpläne, eine Aufschlüsselung nach den jeweiligen Ministerien, die Kosten und die Pläne einschließlich der disziplinarischen Durchsetzungsvorgaben für Führungskräfte des Landes.
  3. Welche Pläne hat die Landesregierung zur Reform des Landesgleichstellungsgesetzes? Ich bitte auch um Mitteilung der Zeitpläne und über zusätzliche Finanzmittel.
  4. Wie will sich die Landesregierung in der Privatwirtschaft dafür einsetzen, dass Frauen Führungsaufgaben in dieser übernehmen?
  5. Aus welchen Haushaltstiteln sollen Mittel zur Verwirklichung der Pläne der Landesregierung im Bereich der Diversity-Kompetenz und Antidiskriminierung kommen?

Hartmut Beucker

 

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1 Koalitionsvertrag für NRW von CDU und Grünen Seite 144, Zeilen 7076 – 7085

2 Koalitionsvertrag für NRW von CDU und Grünen Seite 53, Zeilen 2549 – 2554


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 228 mit Schreiben vom 8. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregie­rung beantwortet.

  1. Wie sollen „diskriminierungsfreie und diversitätsbewusste Bewerbungsverfah­ren“ aussehen, so dass das Leistungsprinzip weiterhin gewährt wird und keine anderen Gruppen diskriminiert werden?
  2. Welche konkreten Pläne verfolgt die neue Landesregierung, um ihre Vorstellungen von Diversity-Kompetenz und Antidiskriminierung zu realisieren? Ich bitte, hier um eine konkrete Darlegung der einzelnen Maßnahmen, die Zeitpläne, eine Aufschlüs­selung nach den jeweiligen Ministerien, die Kosten und die Pläne einschließlich der disziplinarischen Durchsetzungsvorgaben für Führungskräfte des Landes.
  3. Aus welchen Haushaltstiteln sollen Mittel zur Verwirklichung der Pläne der Lan­desregierung im Bereich der Diversity-Kompetenz und Antidiskriminierung kom­men?

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 5 gemeinsam beantwor­tet: Die Landesregierung arbeitet an einer Konzeption zu den einzelnen Fragestellungen. Der­zeit liegen noch keine konkreten Zeit- und Kostenpläne vor.

  1. Welche Pläne hat die Landesregierung zur Reform des Landesgleichstellungsge-setzes? Ich bitte auch um Mitteilung der Zeitpläne und über zusätzliche Finanzmit­tel.

Die Landesregierung plant das Landesgleichstellungsgesetz zielgerichtet weiterzuentwickeln. Die Landesregierung arbeitet an einer Konzeption. Derzeit liegen noch keine konkreten Zeit-und Kostenpläne vor.

  1. Wie will sich die Landesregierung in der Privatwirtschaft dafür einsetzen, dass Frauen Führungsaufgaben in dieser übernehmen?

Die Landesregierung beabsichtigt, Mentorinnen- und Mentorenprogramme fortzuführen und zu erweitern. Diese Programme zielen auch auf die Förderung von weiblichen Nachwuchsfüh­rungskräften in der Privatwirtschaft ab. Des Weiteren trägt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Sorge, dass die inhaltliche Arbeit, die in den Kompetenzzentren Frau und Beruf bislang geleistet wurde, fortgesetzt wird. Auch zukünftig soll eine lebensphasenorientierte und chancengerechte Per­sonalpolitik der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden.

 

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