Wie wird auf schwerwiegende Korrosionsschäden bei Brücken in NRW infolge jahrelangen Eindringens von Wasser reagiert?

Kleine Anfrage
vom 27.11.2023

Kleine Anfrage 2943

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Wie wird auf schwerwiegende Korrosionsschäden bei Brücken in NRW infolge jahrelangen Eindringens von Wasser reagiert?

Die Rahmedetalbrücke der Autobahn 45 wurde abgerissen und der Neubau hat begonnen, aber die Details, die zum Brücken-Desaster beitrugen, werden erst allmählich immer klarer, werfen Fragen auf und lassen sich auch auf Brücken im Verantwortungsbereich des Landes bzw. konkret von Straßen.NRW übertragen. Bei der Aufarbeitung der Gründe, die zu Sperrung und Abriss relevanter Brückenbauwerke führen, wird deutlich, dass jahrelange schwerwiegende Korrosionsschäden durch eindringendes Wasser zwar immer wieder dokumentiert werden, aber offenbar keine Konsequenzen bzw. konsequentes Handeln nach sich ziehen. So wurde bspw. bei der Rahmedetalbrücke bereits 1975 ein Wasserschaden dokumentiert und auch in den Jahren 2005, 2011 und 2017 weitere Wasserschäden festgehalten.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Brückenbauwerke im Verantwortungsbereich des Landes NRW weisen gegenwärtig dokumentierte Korrosions- bzw. Wasserschäden in ihren jeweils letzten Prüfberichten auf?
  2. Wie wurde seitens Straßen.NRW auf etwaige Korrosions- bzw. Wasserschäden bei Brückenbauwerken reagiert?
  3. Sind schwerwiegende Korrosions- bzw. Wasserschäden bei Brücken auf fehlenden, nicht gemäß den Bauplänen verbauten Beton zurückzuführen, so wie dies konkret bei der Rahmedetalbrücke im Vorfeld der Sprengung dokumentiert wurde?
  4. Wie wird auf schwerwiegende Korrosions- bzw. Wasserschäden bei Brückenbauwerken im Verantwortungsbereich von Straßen.NRW künftig reagiert?
  5. Welche Schritte einleitet die Landesregierung ein, um schwerwiegende Korrosions- bzw. Wasserschäden bei Brückenbauwerken im eigenen Verantwortungsbereich überhaupt nicht aufkommen zu lassen?

Klaus Esser

 

MMD18-6984

 

1 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/rahmede-talbruecke-untersuchungsausschuss-100.html


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2943 mit Schrei­ben vom 8. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Brückenbauwerke im Verantwortungsbereich des Landes NRW weisen ge­genwärtig dokumentierte Korrosions- bzw. Wasserschäden in ihren jeweils letzten Prüfberichten auf?
  2. Wie wurde seitens Straßen.NRW auf etwaige Korrosions- bzw. Wasserschäden bei Brückenbauwerken reagiert?
  3. Wie wird auf schwerwiegende Korrosions- bzw. Wasserschäden bei Brückenbau­werken im Verantwortungsbereich von Straßen.NRW künftig reagiert?
  1. Welche Schritte einleitet die Landesregierung ein, um schwerwiegende Korrosi-ons- bzw. Wasserschäden bei Brückenbauwerken im eigenen Verantwortungsbe­reich überhaupt nicht aufkommen zu lassen?

Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwor­tet.

Korrosionserscheinungen an Ingenieurbauwerken sind ein natürlicher und nicht ausschließba-rer Prozess. Daher lassen sich auch bei allen Bemühungen bei Planung, Bau und Betrieb von Brücken Korrosionsschäden aufgrund der Alterungsprozesse während der geplanten Nut­zungsdauer von Brücken von mindestens 70 bis 100 Jahren sowie weiterer Einwirkungen nicht vermeiden. Auch deshalb werden alle Ingenieurbauwerke, die unter die DIN 1076 fallen, einer regelmäßigen Bauwerksprüfung unterzogen. Alle sechs Jahre wird demnach eine handnahe Hauptprüfung fällig, drei Jahre nach der Hauptprüfung eine Einfachprüfung sowie zusätzlich jährliche Besichtigungen und halbjährliche Beobachtungen; dabei werden auch Korrosions­schäden erfasst und dokumentiert, deren Ausprägung von oberflächlichem Flugrost bis zu schwerwiegenderen Durchrostungen reichen kann. Da die verwendeten Datenbanken jedoch keine automatisierte Auswertung nach Korrosionsschäden zulassen und angesichts der über 7000 Brückenbauwerke eine händische Auswertung nicht möglich ist, können an dieser Stelle keine bauwerksscharfen Angaben gemacht werden.

Bei erkannten Schäden erfolgt eine Bewertung in Bezug auf die Auswirkungen auf die Stand­sicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen festgelegt und entsprechend ihrer Dringlichkeit bearbeitet. Bei kleineren Korrosionsbildern er­folgt in der Regel zunächst eine Beobachtung, während bei fortgeschrittenen Korrosionser­scheinungen, die die Dauerhaftigkeit oder die Tragfähigkeit beeinträchtigen, bauliche Maß­nahmen eingeleitet werden. Bei schwerwiegenden Korrosionsschäden sind beispielsweise In­standsetzungen über Teile der Konstruktion durchzuführen und der Korrosionsschutz vollstän­dig zu erneuern.

  1. Sind schwerwiegende Korrosions- bzw. Wasserschäden bei Brücken auf fehlenden, nicht gemäß den Bauplänen verbauten Beton zurückzuführen, so wie dies konkret bei der Rahmedetalbrücke im Vorfeld der Sprengung dokumentiert wurde?

Die nicht den Bestandsunterlagen entsprechende Konstruktion der Pfeiler der Rahmede-Tal-brücke steht nicht im Zusammenhang mit den Wasser- und Korrosionsschäden am Überbau. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2, 4 und 5 verwiesen.

 

MMD18-7667

Beteiligte:
Klaus Esser