Wieder Massenschlägerei in Essen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 190
des Abgeordneten Markus Wagner vom 22.07.2022

 

Wieder Massenschlägerei in Essen

Am Freitagabend, den 15. Juli 2022, kam es gegen 21:30 Uhr an der Marktstraße in Essen-Borbeck zu einem Großeinsatz der Polizei, da etwa 40 Menschen in eine Massenschlägerei involviert waren. Die Lage konnte erst nach Einsatz von Pfefferspray unter Kontrolle gebracht werden. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei kämen die Beteiligten nicht aus dem Clan-Milieu.1

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
  2. Wie viele der etwa 40 bei dieser Massenschlägerei beteiligten Personen waren ebenfalls an der Massenschlägerei in Essen beteiligt, die sich am Samstagabend des 25. Juni 2022 vor dem türkischen Restaurant „Tava“ ereignete?
  3. Inwieweit wurde oder wird die Marktstraße in Essen-Borbeck als „gefährlicher“ respektive „verrufener“ Ort durch die Kreispolizeibehörde eingestuft?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/essen-wieder-massenschlaegerei-40-personen-gehen-aufeinander-los-80719416.bild.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 190 mit Schreiben vom 22. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 08.08.2022 im Wesentlichen berichtet, die Ermittlungen gegen etwa vier bis acht bislang unbekannte Personen, die im Zuge eines Streits unvermittelt zum Angriff auf Gäste einer Schankwirtschaft übergegangen sein sollen, dauerten an. Bei einer anschließenden „Massenschlägerei“ hätten zumindest drei Gäste leichtere Verletzungen davongetragen. Nach Eintreffen der Polizei, deren Schätzung zufolge sich etwa 30 bis 40 überwiegend alkoholisierte und aggressiv gestimmte Personen vor Ort befunden hätten, soll nach der Berichtslage ein nicht vorbestrafter deutscher Staatsangehöriger eine Tat des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte begangen haben. Von der Mitteilung weiterer Details, die eine Individualisierung einzelner Beschuldigter ermöglichen, sieht die Landesregierung aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten ab.

  1. Wie viele der etwa 40 bei dieser Massenschlägerei beteiligten Personen waren ebenfalls an der Massenschlägerei in Essen beteiligt, die sich am Samstagabend des 25. Juni 2022 vor dem türkischen Restaurant „Tava“ ereignete?

Hinweise auf täterschaftliche Überschneidungen hinsichtlich der beiden angesprochenen Vorfälle haben sich nach dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht bislang nicht ergeben.

  1. Inwieweit wurde oder wird die Marktstraße in Essen-Borbeck als „gefährlicher“ respektive „verrufener“ Ort durch die Kreispolizeibehörde eingestuft?

Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) kann die Polizei die zur Feststellung der Identität einer Person erforderlichen Maßnahmen treffen, wenn sich diese an einem Ort aufhält, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben, sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen oder sich dort gesuchte Straftäter verbergen.

Eine Einstufung von Örtlichkeiten als „gefährlich“ oder „verrufen“ sieht das PolG NRW nicht vor.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner