Wieder Messer-Attacke in Dortmund

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 253
des Abgeordneten Markus Wagner vom 02.08.2022

 

Wieder Messer-Attacke in Dortmund

Am Montag, den 11. Juli 2022, ist es abends in der Dortmunder Nordstadt erneut zu einer Auseinandersetzung gekommen, bei der eine Person mit Stichverletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Vorausgegangen war ein Streit zwischen dem 34 Jahre alten Opfer und drei weiteren Personen am Dortmunder Nordmarkt. Die drei mutmaß­lichen Täter befinden sich weiterhin auf der Flucht.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen.)
  3. Befinden sich in dem Bereich, wo der Messerangriff stattgefunden hat, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc. aufschlüsseln.)
  4. Wie viele Fälle wurden seit 2015 von der Polizei in Dortmund registriert, bei denen Flaschen respektive Stichwaffen als Tatmittel eingesetzt wurden? (Bitte nach Jahr und Stadtbezirk aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.ruhr24.de/dortmund/dortmund-streit-stecherei-polizei-nordstadt-verbrechen-krankenhaus-verletzte-krankenhaus-91665780.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 253 mit Schreiben vom 29. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Zur Beantwortung der Frage hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 18.08.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 09.08.2022 berichtet, dass sich das wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführte Ermittlungsverfahren gegen einen guineischen Staatsangehörigen richte, der verdächtig sei, am Abend des 11.07.2022 auf dem Nordmarkt in Dortmund einer männlichen Person mit einem Messer in den linken Oberarm sowie in beide Oberschenkel gestochen und hierdurch vorsätzlich verletzt zu haben. Die Ermittlungen dauerten an. Zu etwaigen Vorstrafen des Beschuldigten lägen ihm keine Erkenntnisse vor.“

  1. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen.)

Zur Beantwortung der Frage hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 18.08.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat in seinem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht mitgeteilt, dass etwaige Vorstrafen des Geschädigten nicht Gegenstand des wegen der Tat zu seinem Nachteil geführten Ermittlungsverfahrens seien. Von näheren Angaben zu dem Geschädigten wird im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Opferschutz abgesehen.“

  1. Befinden sich in dem Bereich, wo der Messerangriff stattgefunden hat, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc. aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung der Frage hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 18.08.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Hierzu liegen dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Dortmund seinem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge keine Erkenntnisse vor.“

Eine polizeiliche Videobeobachtung gemäß § 15a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen findet in dem Bereich, in welchem der Messerangriff stattgefunden hat, nicht statt.

  1. Wie viele Fälle wurden seit 2015 von der Polizei in Dortmund registriert, bei denen Flaschen respektive Stichwaffen als Tatmittel eingesetzt wurden? (Bitte nach Jahr und Stadtbezirk aufschlüsseln.)

Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW). Diese wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Die PKS NRW sieht seit dem 01.01.2019 die Erfassung des Tatmittels bei entsprechenden Delikten vor. Flaschen sind kein Bestandteil des Tatmittelkatalogs. Tatmittel im Sinne der Anfrage sind Messer (im Sinne des Waffengesetzes), sonstige Messer oder sonstige Stichwaffen. Die Fallzahlen für die Kreispolizeibehörde Dortmund sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Jahr Fälle
2019 377
2020 380
2021 285

 

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Beteiligte:
Markus Wagner