Wieder Messerstecherei in der Düsseldorfer Altstadt

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 366
des Abgeordneten Markus Wagner vom 24.08.2022

 

Wieder Messerstecherei in der Düsseldorfer Altstadt

In der Nacht vom 6. auf den 7. August 2022 kam es in der Düsseldorfer Altstadt zu zwei Aus­einandersetzungen, bei denen ein Messer als Tatmittel eingesetzt wurde.

Gegen 1:45 Uhr suchte ein 29-Jähriger die Polizeiwache Stadtmitte auf und gab an, dass er und seine Begleiter im Bereich des Schlossufers mit einer unbekannten Personengruppe in einen Streit geraten seien. Dabei soll einer der Männer aus der Gruppe die Herausgabe einer Musikbox gefordert haben. Das Opfer erlitt eine Verletzung am Rücken und musste ambulant behandelt werden.1

Gegen 3:00 Uhr kam es am Mannesmannufer zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern und einer Gruppe von etwa fünf Personen. Dabei erlitt ein 19-Jähriger mehrere Stichverletzungen sowie ein 18-Jähriger eine Kopfverletzung. Beide Geschädigten mussten im Krankenhaus behandelt werden.2

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der Opfer vor? (Bitte Vorstrafen der Opfer, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft der Opfer und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Opfer nennen)
  3. Befinden sich in dem Bereich, wo die Messerangriffe stattgefunden haben, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc. aufschlüsseln)

Markus Wagner

 

Antwort als PDF

 

1 Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-altstadt-wieder-messerstechereien-am-wochenende_aid-74506421.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 366 mit Schreiben vom 21. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vor­namen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 06.09.2022 nebst Randbericht des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf vom 08.09.2022 im Wesentlichen berichtet, dass das Geschehen am Schlossufer Gegenstand eines gegen Un­bekannt wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverlet­zung geführten Verfahrens sei, in dem die polizeilichen Ermittlungen andauerten. Die Identität der unbekannten Täter habe bislang nicht ermittelt werden können.

Nach dem von der Polizei aufgenommenen Sachverhalt sollen in der Nacht vom 06. auf den 07.08.2022 gegen 1.20 Uhr zwei männliche Personen im Alter von 29 bzw. 33 Jahren (im Folgenden Geschädigte), die mit ihren Lebensgefährtinnen auf der Rheinpromenade in Düs­seldorf unterwegs waren, nach einer verbalen Auseinandersetzung mit drei unbekannten Per­sonen aus einer Gruppe von schließlich ca. zehn Personen heraus von vier oder fünf unbe­kannten Männern mit Messern bedroht worden sein. Einer von ihnen habe zudem von dem 33-jährigen Geschädigten die Herausgabe einer Musikbox verlangt. Als der 29-jährige Ge­schädigte davongelaufen sei, seien sämtliche Personen ihm gefolgt und soll ihm von einem der Verfolger mit einem Messer eine oberflächliche Schnittverletzung am Rücken zugefügt worden sein.

Das Geschehen am Mannesmannufer sei Gegenstand eines Verfahrens wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil von zwei Heranwachsenden (im Folgenden Geschädigte), denen in derselben Nacht gegen 3.00 Uhr am Mannesmannufer in Düsseldorf aus einer Gruppe von drei bis fünf männlichen Personen jeweils in das Gesicht geschlagen worden sein soll. Dem älteren der Geschädigten sollen zudem mit einem Messer drei Stich­verletzungen im Bauchbereich, eine im linken hinteren Oberschenkel und eine im linken Be­ckenbereich zugefügt worden sein. Aufgrund von Zeugenaussagen bestehe ein Anfangsver­dacht gegen einen 19-jährigen Mann, der die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit be­sitze und laut Auskunft aus dem Bundeszentralregister bislang geringfügig unter anderem we­gen Körperverletzung strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Insoweit dauerten die Ermitt­lungen an.

  1. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der Opfer vor? (Bitte Vorstrafen der Op­fer, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft der Opfer und sonstige polizeiliche Er­kenntnisse über die Opfer nennen)

Bei den Geschädigten der beiden Vorfälle handelt es sich nach dem vorbezeichneten Bericht um deutsche bzw. polnische Staatsangehörige. Über etwaige Vorstrafen der Geschädigten sei nichts bekannt.

  1. Befinden sich in dem Bereich, wo die Messerangriffe stattgefunden haben, Video­überwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc. aufschlüsseln)

Ausweislich der Berichterstattung der Kreispolizeibehörde Düsseldorf liegen die in der Kleinen Anfrage 366 thematisierten Tatörtlichkeiten nicht innerhalb der polizeilichen Videobeobachtungszone.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner