Wieder Mönchengladbach: Zwei 17-Jährige nach Streit mit Messer verletzt – Erneut jugendliche Täter

Kleine Anfrage
vom 25.07.2023

Kleine Anfrage 2169

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Wieder Mönchengladbach: Zwei 17-Jährige nach Streit mit Messer verletzt Erneut jugendliche Täter

Am Donnerstag, den 22.06.2023, kam es in Mönchengladbacher Stadtteil Wickrath-Mitte zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung unter Minderjährigen. Dabei soll es gegen 16:00 Uhr an der Kirchstraße zu einem verbalen Streit gekommen sein, welcher kurz darauf in Gewalt ausbrach. Beteiligt waren die zwei 17-jährigen Opfer sowie drei vorerst unbekannte Tatverdächtige. Einer der Täter soll ein Messer gezogen haben, mit welchem er die 17­Jährigen verletzte, wobei ein weiterer Pfefferspray einsetzte und der dritte Beteiligte sich scheinbar gewaltfrei verhielt. Danach flüchteten die drei Angreifer zu Fuß und konnten trotz großräumiger Suche mit Diensthunden nicht gefunden werden. Einer der beiden verletzten 17­Jährigen schwebte in Lebensgefahr, sei aber inzwischen „laut medizinischer Beurteilung stabil“1 und habe nach einwöchiger stationärer Behandlung das Krankenhaus verlassen. Das zweite Opfer wurde ambulant behandelt und konnte noch am selben Tag wieder nach Hause. Ein beistehender Zeuge alarmierte die Rettungskräfte. Des Weiteren gaben befragte Anwohner an, dass es sich bei der Umgebung um eine „ruhige“ und „bürgerliche Gegend“2 mit Grünflächen, Spielplätzen, vielen Einfamilienhäusern, aber auch ein paar Mehrfamilienhäusern handle. Allerdings sei die Gegend um die Kirche immer mehr zu einem Treffpunkt von Jugendlichen geworden, die „gelegentlich zu viel trinken würden“.3 Polizei und Staatsanwaltschaft werteten den Angriff als versuchtes Tötungsdelikt. Aus diesem Grund wurde eine Mordkommission eingerichtet, welche die Ermittlungen leitet. Die genauen Hintergründe seien allerdings noch unklar, die Täter sollen sich aber nicht näher gekannt haben. Trotzdem soll es am Vortag bereits zu einem Streit zwischen denselben Täter- und Opfergruppen gekommen sein.4

Nachdem die mutmaßlichen Täter vom Tatort geflohen waren und nicht gefasst werden konnten, wurde nach ihnen gefahndet und sie wurden von Zeugen beschrieben. Zwei der Verdächtigen sein zwischen 15 und 18 Jahren alt und habe ein „arabisches beziehungsweise südländisches Erscheinungsbild“.5 Der dritte Tatverdächtige wurde unter anderem als ungefähr 1,80 Meter groß mit dunklem Haar beschrieben. Zudem soll er nur „gebrochen Deutsch gesprochen“6 haben.

Im Laufe der Ermittlungen konnte die Mordkommission die Identität der minderjährigen Tatverdächtigen herausfinden. Demzufolge soll es sich um zwei 15-jährige und einen 13­jährigen Jungen handeln. Einer der beiden 15-Jährigen, die die mutmaßlichen Haupttäter sind, stellte sich am 29.06.2023 der Polizei in Mönchengladbach und gestand seine Beteiligung an dem Vorfall. Der andere 15-jährige Haupttatverdächtige sei derzeit nicht in Deutschland. Außerdem liegen Polizeiinformationen zufolge zu allen Verdächtigen bereits Eintragungen wegen Eigentums- und Gewaltdelikten vor. Überdies seien der 13-Jährige und einer der 15­Jährigen auch schon in die Initiative „KURVE KRIEGEN“ aufgenommen worden, erhielten bislang anscheinend aber nur Erstgespräche. Die Ermittlungen der Mordkommission dauern an, um weitere Hintergründe und Details zu klären.7

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Zu wie vielen Straftaten, die von Minderjährigen begangen wurden, kam es seit 2015 in Mönchengladbach? (Bitte nach Jahr und Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  3. Wie viele Jugendliche wurden seit 2015 in NRW in die Initiative „KURVE KRIEGEN“ aufgenommen? (Bitte nach Alter, Delikt bzw. Grund der Aufnahme und Staatsangehörigkeit bzw. Migrationshintergrund der Jugendlichen aufschlüsseln.)
  4. Bei wie vielen Jugendlichen, die an der Initiative „KURVE KRIEGEN“ teilgenommen haben, konnte eine vollständige Rehabilitation registriert werden bzw. sind keine weiteren Straftaten aufgefallen? (Bitte nach Dauer der Teilnahme, Alter, Delikt bzw. Grund der Aufnahme und Staatsangehörigkeit bzw. Migrationshintergrund der Jugendlichen aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

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1 https:// rp -online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/blaulicht/messerangriff-in-moenchengladbach-zwei-jugendliche-verletzt_aid-92586995.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Ebenda.

7 https:// www .presseportal.de/blaulicht/pm/30127/5547314.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2169 mit Schreiben vom 29. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tat­verdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vor­namen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Mönchengladbach hat dem Ministerium der Justiz unter dem 02.08.2023 im Wesentlichen berichtet, bei seiner Behörde werde derzeit ein Ermittlungsver­fahren gegen zwei 15-jährige männliche Beschuldigte u. a. wegen versuchten Totschlags ge­führt. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sei es nach vorausgegangenen verbalen Provokationen am Vortag zwischen zwei 17-jährigen Geschädigten und der Gruppe um den Beschuldigten Z, einem deutschen Staatsangehörigen, am 22.06.2023 zu einer erneuten ver­balen und körperlichen Auseinandersetzung gekommen. In deren Verlauf habe der Beschul­digte B, dessen Staatsangehörigkeit bislang nicht geklärt sei, einem der Geschädigten Pfef­ferspray ins Gesicht gesprüht. Der Beschuldigte Z habe mit einem Messer auf den anderen Geschädigten eingestochen und diesem eine Verletzung der Lunge zugefügt. Sodann habe sich der Beschuldigte Z dem anderen Geschädigten zugewandt und versucht ebenfalls auf dessen Oberkörper einzustechen, was ihm aufgrund von Abwehrbewegungen des Opfers nicht gelungen sei. Der Geschädigte habe lediglich zwei Schnittverletzungen an der Wade erlitten. Das 13-jährige Kind habe nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen keine Tat­handlung ausgeführt.

Der Beschuldigte B habe sich am 29.06.2023 bei der Polizei gestellt. Der Beschuldigte Z sei aufgrund des gegen ihn ergangenen Haftbefehls des Amtsgerichts Mönchengladbach am 10.07.2023 festgenommen worden. Das Landgericht Mönchengladbach habe den Haftbefehl jedoch zwischenzeitlich aufgehoben. Über die dagegen angebrachte Beschwerde der Staats­anwaltschaft sei noch nicht entschieden.

Hinsichtlich der Beschuldigten und des Kindes sei das Jugendamt eingebunden. Der Beschul­digte Z sei seit März 2023 in das kriminalpräventive Projekt „Kurve kriegen“ aufgenommen.

Von der Mitteilung weiterer personenbezogener Angaben der Beschuldigten und des Kindes einschließlich etwaiger strafrechtlicher Vorerkenntnisse der Beschuldigten wird unter Abwä­gung des parlamentarischen Informationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrech­ten mit Blick auf das jugendliche Alter der Beschuldigten und die entsprechende gesetzliche Wertung des § 48 Abs. 1 JGG sowie die Unschuldsvermutung abgesehen.

  1. Zu wie vielen Straftaten, die von Minderjährigen begangen wurden, kam es seit
    2015 in Mönchengladbach? (Bitte nach Jahr und Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird.

Die Anzahlen der jährlichen geklärten Straftaten mit mindestens einer minderjährigen tatver­dächtigen Person in Mönchengladbach habe ich in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Jahr Anzahl aufgeklärter Fälle mit mindestens einer minderjähri­gen tatverdächtigen Person in Mönchengladbach
2015 1.403
2016 1.255
2017 1.184
2018 1.107
2019 1.038
2020 1.115
2021 1.167
2022 1.361

 

  1. Wie viele Jugendliche wurden seit 2015 in NRW in die Initiative „KURVE KRIEGEN“
    aufgenommen? (Bitte nach Alter, Delikt bzw. Grund der Aufnahme und Staatsan­gehörigkeit bzw. Migrationshintergrund der Jugendlichen aufschlüsseln.)

Seit 2015 wurden 674 Jugendliche in die NRW-Initiative „Kurve kriegen“ aufgenommen. Von diesen sind aktuell noch 277 in Bearbeitung.

  1. Bei wie vielen Jugendlichen, die an der Initiative „KURVE KRIEGEN“ teilgenom­men haben, konnte eine vollständige Rehabilitation registriert werden bzw. sind keine weiteren Straftaten aufgefallen? (Bitte nach Dauer der Teilnahme, Alter, De­likt bzw. Grund der Aufnahme und Staatsangehörigkeit bzw. Migrationshintergrund der Jugendlichen aufschlüsseln.)

257 Jugendliche konnten als erfolgreiche Absolventen entlassen werden.

Über 98 % von ihnen sind nachhaltig unauffällig, so dass eine Aufnahme in ein Intensivtäterprogramm nicht mehr erfolgen musste und mithin eine Rehabilitation im Sinne der Zielsetzung der Initiative festgestellt werden kann.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner