Wieder Sabotageangriffe auf die Deutschen Bahn – Wie oft, wer war es, was kostet uns das?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1289

der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser vom 09.02.2023

Wieder Sabotageangriffe auf die Deutschen Bahn Wie oft, wer war es, was kostet uns das?

Die Serie der Sabotageangriffe auf die Deutsche Bahn setzt sich auch in diesem Jahr weiter fort. Nach Medienangaben gab es am Sonntag, den 29. Januar 2023 im Streckennetz der Deutschen Bahn erneut Sabotageaktionen, die diesmal sogar Zwangsbremsungen eines Intercity-Expresses und einer Regionalbahn zur Folge hatten.1

Die Bahn sprach von massiven Problemen, die möglicherweise durch bewusste Manipulation hervorgerufen worden sind. Bekannt ist, dass es zwei Tatorte in Essen, einen in Leverkusen und einen in Schwelm gibt. Am Sonntag registrierte die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn mit Sitz in Duisburg einen Stellwerksausfall am Haltepunkt Leverkusen-Küppersteg. Dort hatten Unbekannte gegen 08:45 Uhr mehrere Notausschalter betätigt und damit Teile des Schienennetzes stromlos gestellt. Dies führte dazu, dass Züge vereinzelt automatisch stoppten bzw. durch eine sogenannte PZB (punktförmige Zugbeeinflussung) zwangsgebremst wurden.2

Auch in den Stellwerken Essen-Kray und Schwelm kam es zu Ausfällen. Aber weder in Leverkusen noch in den anderen Stellwerken konnte die Polizei einbruchtypische respektive Aufbruchspuren feststellen. Darüber hinaus deute bei den Stellwerksmanipulationen nach Angaben der Ermittler nichts auf einen terroristischen Anschlag hin.3

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu der oben beschriebenen Sabotage in Leverkusen, Essen und Schwelm? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche volkswirtschaftlichen Kosten sind durch die oben beschriebene Sabotage entstanden?
  3. Wurden bei den eingeleiteten Zwangsbremsungen, die durch punktförmige Zugbeeinflussung ausgelöst wurden, Personen verletzt?
  4. Wie häufig kam es seit 2015 bis heute in Nordrhein-Westfalen zu Zwangsbremsungen, die durch punktförmige Zugbeeinflussung ausgelöst wurden? (Bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln.)
  5. Vor dem Hintergrund dessen, dass dort, wo dies möglich war, bisherige politische Einordnungen von Tatverdächtigen in der „PMK Links“ erfolgen: Welcher politischen Ausrichtung wird der o. g. Fall zugerechnet?

Markus Wagner
Klaus Esser

 

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1 Vgl. htt p s: / /rp- o n l i n e .de/nrw/pa no ra ma/deutsche-b a h n-sabo t a g e -an-stell werken-in-l e v e r k u s e n -und-essen-kein-t e r r o r-hinweis_aid- 8 3 95 28 15.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1289 mit Schreiben vom 10. März 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Landesregierung obliegt bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Eisenbahnbetriebs­anlagen der Deutsche Bahn AG (DB AG) keine originäre Zuständigkeit, vielmehr liegt diese kraft Gesetzes beim Bund. Daher ist der Landesregierung ein unmittelbarer Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei der DB AG verwehrt. Zudem ist ihr eine abschließende Bewertung von Sachverhalten, die den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn betreffen und zu de­nen die Landesregierung über keine eigenen Kenntnisse verfügt, nicht möglich. Daher können hierzu lediglich Auskünfte der DB AG sowie der dabei zuständigen Aufsichtsbehörden

zum Sachverhalt und den gegebenenfalls getroffenen oder zu treffenden Maßnahmen einge­holt sowie frei von einer verfassungsrechtlichen Auskunftspflicht mitgeteilt werden.

Der Landesregierung liegt eine Stellungnahme der DB AG vom 13.02.2023 vor, aus der zur Beantwortung der Fragen zu 2 bis 4 stellenweise zitiert wird.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu der oben beschriebenen Sabotage in Leverkusen, Essen und Schwelm? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbür­gerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaf sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Generalstaatsanwalt in Hamm hat dem Ministerium der Justiz unter dem 23.02.2023 im Wesentlichen folgende Berichtsausführungen der Leitenden Oberstaatsanwältin in Essen übermittelt:

„Dem hier geführten Ermittlungsverfahren […] gegen Unbekannt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gemäß § 315 StGB u. a. egt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu­grunde:

Am Morgen des 29.01.2023 drangen ein oder mehrere Täter auf unbekannte Weise in Tech­nikräume der Stellwerke der DB Netz AG an den Standorten Essen-Kray Nord, Essen-Stadt­wald, Leverkusen-Küppersteg und Schwelm ein und betätigten in drei Stellwerken Signalschal­ter, wodurch die Stromversorgung der Lichtsignale an den Bahntrassen deaktiviert wurde. Diese Bahnabschnitte wurden für die Durchfahrt gesperrt. Dort fahrende Züge wurden durch eine Sicherheitseinrichtung (sogenannte „ unktförmige Zugbeeinflussung ) angehalten.

Ein Verdächtiger konnte bislang nicht ermittelt werden. Die Ergebnisse der Spurensuche und Auswertung der Beweismittel stehen aus. Gegenstand der Ermittlungen ist auch ein möglicher Zusammenhang der Taten.“

  1. Welche volkswirtschaftlichen Kosten sind durch die oben beschriebene Sabotage entstanden?

Die Deutsche Bahn AG hat hierzu mitgeteilt:

„Hierzu kann die Deutsche Bahn AG keine Aussage treffen. Neben den Schäden an der Infra­struktur unseres Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) DB Netz AG und deren Aufwän­den für Instandsetzung und erschwerte Betriebsführung, sind durch die Eingriffe auch die Ei­senbahnverkehrsunternehmen (EVU) temporär in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt worden. Hierbei handelt es sich nicht nur um EVU des DB Konzerns (wie bspw. DB Fernver­kehr AG, DB Regio AG, DB Cargo AG), sondern auch um externe EVU im Schienenpersonen­verkehr und Schienengüterverkehr. Die Aufwände, die insgesamt durch den Ausfall, die Um­leitung oder die Verspätung von Verkehren entstanden sind, lassen sich somit durch die Deut­sche Bahn AG nicht beziffern.

Auch zu den Kosten für die DB Konzern-EIU und -EVU kann zum heutigen Zeitpunkt noch keine valide Aussage zur tatsächlichen Schadenshöhe getroffen werden, da sich hier noch Kulanz- bzw. mögliche Schadensersatzansprüche unserer Kunden in Prüfung und Abwicklung befinden.“

  1. Wurden bei den eingeleiteten Zwangsbremsungen, die durch punktförmige Zug­beeinflussung ausgelöst wurden, Personen verletzt?

Der Landesregierung sind keine Verletzungen von Personen im Sachzusammenhang bekannt geworden.

  1. Wie häufig kam es seit 2015 bis heute in Nordrhein-Westfalen zu Zwangsbremsun­gen, die durch punktförmige Zugbeeinflussung ausgelöst wurden? (Bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln.)

Die Deutsche Bahn AG hat hierzu mitgeteilt:

„Da Zwangsbremsungen – die durch die punktförmige Zugbeeinflussung ausgelöst wurden – nicht zentral zu erfassen sind, liegen uns die angefragten Daten nicht vor.“

  1. Vor dem Hintergrund dessen, dass dort, wo dies möglich war, bisherige politische Einordnungen von Tatverdächtigen in der „PMK Links erfolgen: Welcher politi­schen Ausrichtung wird der o. g. Fall zugerechnet?

Anhaltspunkte zu Motivation oder einer politischen Ausrichtung etwaiger tatverdächtiger Per­sonen liegen der Landesregierung im Sachzusammenhang nicht vor.

 

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