Kleine Anfrage 774
des Abgeordneten Klaus Esser vom 16.11.2022
Wiederherstellung der A 61 entlang des Garzweiler Restsees
Der Braunkohlentagebau Garzweiler hatte 2018 einen Teilabschnitt der Autobahn 61 (A 61) erreicht, die dann zwischen den Kreuzen Wanlo und Jackerath abgerissen wurde. Vorangegangen waren jahrelange Planungen. Die A 46 muss seit einigen Jahren als eine der wichtigsten Verbindungsstrecken von Heinsberg nach Düsseldorf und Wuppertal entsprechend mehr Verkehr aufnehmen und wurde dafür vorab ertüchtigt. Ursprünglich bis zum Jahr 2035 sollte der Tagebau Garzweiler II so weit entwickelt sein, dass die A 61 auf der alten Trassenführung wiederhergestellt werden könnte.1 Daraus wird nun aber voraussichtlich nichts, denn laut gerade erfolgter Eckpunktevereinbarung für den Kohleausstieg 2030, auch bekannt unter dem Namen „Stärkung von Versorgungssicherheit und Klimaschutz – Klarheit für die Menschen im Rheinischen Revier“, wird die A 61 aufgrund „der veränderten Geometrie und Lage des Restsees nicht wie vorgesehen“ wiederhergestellt.2
Im Braunkohleplan Garzweiler enthaltene Verpflichtungen zur Wiederherstellung sollen im Rahmen eines Planänderungsverfahrens aufgehoben werden. RWE soll an der Finanzierung der neu zu realisierenden Verkehrsinfrastruktur beteiligt werden. Diese Finanzierung soll maximal dem Kostenumfang entsprechen, der für die ursprüngliche Wiederherstellung der
A 61 angesetzt war.
Ich frage daher die Landesregierung:
- In welchem zeitlichen Rahmen wird ein Planänderungsverfahren für den betreffenden Abschnitt der A 61 stattfinden?
- Wann wird die A 61 nach den neuesten Vereinbarungen wieder vollständig befahrbar sein?
- Welche konkreten Finanzierungskosten bei der Wiederherstellung der A 61 soll RWE maximal tragen?
- Welche weiteren Straßenabschnitte rund um den Tagebau Garzweiler sind noch von Abriss bzw. Wiederherstellung betroffen?
- Welche Kosten fallen für diese Straßenabschnitte an?
Klaus Esser
1 H t t p s :/ / r p -o nl i n e .d e /n r w/ st ae d t e / ju e c he n/neues-autobahnnetz-wegen-garzweiler-ii_aid-206 0 93 79
2 Siehe S. 4, Absatz 2
H t tp s : / /w ww . w ir t s ch a f t. n r w /s ys t e m/files/media/document/file/eckpunktepapier-rwe- k ohl e a us s t ieg.pdf
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 774 mit Schreiben vom 28. Dezember 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Am 04.10.2022 erfolgte eine gemeinsame politische Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier. Hierzu schlossen die Beteiligten eine Eckpunktevereinbarung ab, die u.a. auch die Frage der Wiederherstellung A 61 im Bereich des Tagebaus Garzweiler II beinhaltet.
- In welchem zeitlichen Rahmen wird ein Planänderungsverfahren für den betreffenden Abschnitt der A 61 stattfinden?
Der Braunkohlenausschuss in Köln führt derzeit ein Braunkohlenplanänderungsverfahren für Garzweiler II durch. Er wird dabei auch die Vorgaben der neuen Leitentscheidung, die für kommendes Jahr geplant ist, berücksichtigen. Der Abschluss des Planänderungsverfahrens wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.
- Wann wird die A 61 nach den neuesten Vereinbarungen wieder vollständig befahrbar sein?
Gemäß der Eckpunktevereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und der RWE AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier wird die A 61 aufgrund der veränderten Geometrie und Lage des Tagebaurestsees nicht wie vorgesehen wiederhergestellt werden können. Die im Braunkohleplan Garzweiler II bislang enthaltene Verpflichtung zur Wiederherstellung wird daher im Rahmen des unter Frage 1 genannten Planänderungs-verfahren aufgehoben.
- Welche konkreten Finanzierungskosten bei der Wiederherstellung der A 61 soll RWE maximal tragen?
Durch die Aufhebung der Wiederherstellungsverpflichtung trägt das Unternehmen RWE keine Kosten für die Wiederherstellung der Autobahn. Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Beteiligten haben sich darauf verständigt, dass das Unternehmen RWE sich stattdessen an der Finanzierung der alternativ zu realisierenden Verkehrsinfrastruktur beteiligt wird, höchstens jedoch in dem Umfang der Kosten, die für die ursprünglich vorgesehene Wiederherstellung der A 61 angefallen wären.
- Welche weiteren Straßenabschnitte rund um den Tagebau Garzweiler sind noch von Abriss bzw. Wiederherstellung betroffen?
Nach derzeitigem Stand wird die Landesstraße 12 zwischen Holzweiler und Keyenberg für die Fortführung des Tagebaus Garzweiler II bergbaulich in Anspruch genommen. Aktuell liegt ein Einziehungsverfahren für den Straßenabschnitt vor.
Nach derzeitigem Planungsstand sollen folgende Landesstraßenverbindungen wiederhergestellt werden:
- L19n Hochneukirch (L19) bis Jackerath (L277/L19)
- L31n Jüchen (B59) bis Garzweiler (L48n)
- L48n Bedburg/Kirchherten bis Frimmersdorf (L 279 – L 116)
- L277n Kaulhausen (l 354) bis Kückhoven (L 19)
- L354n Südumgehung Hochneukirch
- L354n Wanlo (L 277) bis Kaulhausen (L 354)
- der 1. Bauabschnitt Wanlo bis Venrath ist fertiggestellt
- im 2. Bauabschnitt Venrath bis Kaulhausen wird voraussichtlich 2023 mit dem Bau begonnen.
Welche weiteren Straßen gegebenenfalls zukünftig entfallen, aus- oder neugebaut werden, wird sich aus den weiteren Planung im Benehmen mit der betroffenen Region und der kommenden Leitentscheidung der Landesregierung ergeben.
- Welche Kosten fallen für diese Straßenabschnitte an?
Die Kosten für die in der Antwort 4 konkret benannten Landesstraßenmaßnahmen trägt die RWE Power AG im Umfang der bergbaulichen Ersatzverpflichtung. Die Landesregierung kann die Höhe gegenwärtig nicht beziffern, da die Grundlagen hierfür nicht vorliegen.
1 H t t p s :/ / r p -o nl i n e .d e /n r w/ st ae d t e / ju e c he n/neues-autobahnnetz-wegen-garzweiler-ii_aid-206 0 93 79
2 Siehe S. 4, Absatz 2 H t tp s : / /w ww . w ir t s ch a f t. n r w /s ys t e m/files/media/document/file/eckpunktepapier-rwe- k ohl e a us s t ieg.pdf