Wildwarner und Wildreflektoren in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 02.08.2023

Kleine Anfrage 2248

der Abgeordneten Zacharias Schalley und Klaus Esser AfD

Wildwarner und Wildreflektoren in Nordrhein-Westfalen

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Wildwarner sind Reflektoren, die das Wild in der Nacht davon abhalten sollen, vor heranna­henden Autos eine Straße zu überqueren. Sie sollen insbesondere dort Wildunfälle vermeiden oder zumindest verringern, wo physische Barrieren durch Wildschutzzäune problematisch o­der zu teuer sind.

Meist handelt es sich um am Straßenrand oder auf Leitpfosten montierte reflektierende und akustische Geräte, die Signale zur Abschreckung der Tiere aussenden. Auch der Geruchssinn oder Hörsinn der Tiere kann angesprochen werden, und die Lichtsensoren können solarbe­trieben sein.

Die Wildwarner funktionieren in den meisten Fällen als Winkelspiegel, der einen „Lichtzaun“ bildet, der das Wild davon abhalten soll, die Straße zu überqueren, wenn sich ein Fahrzeug nähert.

Zum Teil ergab sich bei Untersuchungen im Auftrag der Hersteller eine deutliche Verbesse­rung der Unfallsituation, die auf den Einsatz von Wildwarnern zurückgeführt wurde. Hingegen konnte in unabhängigen Untersuchungen keine oder nur eine geringe positive Wirkung nach­gewiesen werden.

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2248 mit Schrei­ben vom 1. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie viele Wildunfälle hat es in NRW in den letzten fünf Jahren gegeben?

In den Jahren 2018 bis 2022 ereigneten sich insgesamt 156.959 Verkehrsunfälle mit Wildbe­teiligung.

  1. An wie vielen Kilometern von Straßen in Nordrhein-Westfalen sind Wildwarner installiert? (Bitte nach Jahr der Installation, Landkreis, Straße und Art des Wildwarners aufschlüsseln)

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen installiert keine Wildwarnreflektoren, da eine Wirksamkeit in einem Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Verkehr und digi­tale Infrastruktur (BMVI) nicht nachgewiesen werden konnte. Allerdings wird Dritten (zum Bei­spiel der örtlichen Jägerschaft) gestattet, Wildwarnreflektoren auf eigene Kosten zu installie­ren. Eine Statistik über Länge, Art und Baujahr dieser Reflektoren liegt nicht vor.

  1. Wie hoch waren die Kosten für die Installation von Wildwarnern? (Bitte nach Straße, Länge des Abschnitts und Art des Wildwarners aufschlüsseln)

Da der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen keine Wildwarner installiert, kann die­ser die angefragten Kosten nicht ausweisen.

  1. An wie vielen dieser Straßenabschnitte wurde oder wird eine Evaluation der Wildwarner durchgeführt?

Da der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen keine Wildwarner installiert, führt die­ser keine Evaluation durch. Im Rahmen der Beobachtung des Unfallgeschehens an Straßen wird jedoch die Verkehrssicherheit durch Bedienstete des Straßenbaulastträgers, der Straßen­verkehrsbehörde, der Bezirksregierung und der Polizei in den sogenannten Unfallkommissio­nen gewährleistet.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Installation von Wildwarnern am Straßen­rand zur Vermeidung oder Verringerung von Wildunfällen?

Die Landesregierung unternimmt keine eigene Bewertung über die Wirksamkeit der von Drit­ten installierten Wildwarnreflektoren. Die Wirksamkeit dieser Reflektoren wurde in einem For­schungsprojekt des seinerzeitigen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) untersucht. Danach ist keiner der untersuchten Wildwarnreflektoren in der Lage, wahr­nehmbare optische Reize für Wildtiere zu generieren. Optische Wildwarnreflektoren sind somit als Instrument zur Vermeidung von Wildunfällen nicht geeignet. Der Bericht des Forschungs­projektes wurde im Fachverlag NW in der Carl Schünemann Verlag GmbH (ISBN 978-3­95606-316-9) veröffentlicht.

 

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