Kleine Anfrage 624
der Abgeordneten Zacharias Schalley und Dr. Hartmut Beucker vom 17.10.2022
Wird die Grundsteuer A bald in den Kommunen angehoben? Welche Gefahr kommt auf unsere Landwirte und Waldbauern zu?
Ab dem 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer nach neuen Regeln erhoben werden. Die Änderung der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft kann für viele Landwirte eine empfindsame Kostensteigerung bedeuten.
Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass viele nordrhein-westfälischen Kommunen aufgrund des politischen Lockdowns und der verhängten Sanktionen mit riesigen Haushaltslöchern zu kämpfen haben und deshalb höhere lokale Hebesätze auch für die Grundsteuer A in Betracht ziehen.
Das erhöht ebenfalls weiter den Druck auf die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen. Immer mehr ziehen auch die Boden- und Pachtpreise an. Die Pachtpreise für landwirtschaftliche Grundstücke waren in NRW im Jahr 2020 um 53,7 Prozent höher als 2010 – NRW gehört damit zu den Bundesländern mit den deutschlandweit höchsten Pachtpreisen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Wie hat sich die Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft in den letzten zehn Jahren in NRW im Durchschnitt entwickelt? (bitte jährlich angeben)
- Wie hoch sind die aktuellen Hebesätze pro Kommune? (bitte für jede Kommune anzeigen)
- Welche Veränderung erwartet die Landesregierung bei der Grundsteuer A?
- Was gedenkt die Landesregierung im Falle von steigenden lokalen Hebesätzen zur Entlastung von Landwirten und Waldbauern zu tun?
- Welche Pläne verfolgt die Landesregierung aktuell bei der Gründung einer gemeinnützigen Landgesellschaft?
Zacharias Schalley
Dr. Hartmut Beucker
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 624 mit Schreiben vom 14. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet.
- Wie hat sich die Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft in den letzten zehn Jahren in NRW im Durchschnitt entwickelt? (bitte jährlich angeben)
Das Gesamtaufkommen für die Grundsteuer A hat sich in den letzten zehn Jahren wie folgt entwickelt (Quelle: IT.NRW – Realsteuervergleich):
Gesamtaufkommen der Grundsteuer A in Nordrhein-Westfalen
Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Aufkom-
men in |
40 | 43 | 43 | 45 | 46 | 48 | 49 | 49 | 49 | 49 |
- Wie hoch sind die aktuellen Hebesätze pro Kommune? (bitte für jede Kommune anzeigen)
Es wird auf die Anlage verwiesen.
- Welche Veränderung erwartet die Landesregierung bei der Grundsteuer A?
- Was gedenkt die Landesregierung im Falle von steigenden lokalen Hebesätzen zur Entlastung von Landwirten und Waldbauern zu tun?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet.
Nach Artikel 106 Absatz 6 Satz 2 Grundgesetz sind die Gemeinden berechtigt, die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer im Rahmen der Gesetze festzusetzen. Über die Höhe der Hebesätze entscheiden die Gemeinden dabei in eigener Verantwortung. Aus Sicht der Landesregierung kann die Grundsteuerreform nach örtlicher Entscheidung insgesamt aufkommensneutral umgesetzt werden.
- Welche Pläne verfolgt die Landesregierung aktuell bei der Gründung einer gemeinnützigen Landgesellschaft?
Es wird auf den Plenarantrag der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis ´90/Die Grünen aus der 17. Legislaturperiode (Drs.-Nr. 17/ 16757) verwiesen, der mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Bündnis ´90/Die Grünen am 23. März 2022 beschlossen worden ist.