Kleine Anfrage 4798
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Witten: Mann in Park niedergestochen
„Unterm Baum da vorn ging die Klopperei los, dann ist der schon zusammengebrochen. Das ging alles blitzschnell. Ich habe noch gesehen, wie der Täter das Messer weggeworfen hat und abgehauen ist.“
So schildert ein Augenzeuge die Auseinandersetzung, die sich am Donnerstagabend, den 24. Oktober 2024, im Lutherpark in Witten zugetragen hat. Der Streit im Trinker- und Drogenmilieu eskalierte, als ein Mann plötzlich ein Messer zog und auf sein russisches Opfer unvermittelt einstach, das kurz darauf blutüberströmt auf der Wiese zusammenbrach. Nachdem der Tatverdächtige flüchtete, kämpften Ersthelfer um das Leben des schwer verletzten Mannes. Das Opfer habe auf dem Rücken gelegen, die Augen verdreht und bereits geröchelt, schilderte ein Helfer die Situation gegenüber der BILD. Ein Rettungswagen brachte das Opfer anschließend in eine Klinik. Nach Informationen der BILD traf ihn die Klinge im Bereich des Herzens. Der mutmaßliche Täter sei am späten Abend noch immer auf der Flucht gewesen. Ersten Informationen zufolge soll der mutmaßliche Täter in der Nähe des Tatorts wohnen.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
- Laut Bericht „traf die Klinge“ das Opfer „im Bereich des Herzens“; Wegen welcher Straftatbestände wird ermittelt?
Markus Wagner
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4798 mit Schreiben vom 23. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat mir unter dem 04.12.2024 u. a. berichtet, dass ihre Behörde wegen des in der Kleinen Anfrage geschilderten Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegen einen in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten führe. Dieser habe im Verlauf einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung dem Geschädigten mit einem Messer eine potenziell lebensgefährliche Stichverletzung im Brustbereich zugefügt und sich sodann vom Tatort entfernt. Die Ermittlungen dauerten an.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen schwerer Körperverletzung,
- in vier Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung,
- in sieben Fällen wegen vorsätzlicher (einfacher) Körperverletzung,
- in zwei Fällen wegen Bedrohung,
- in einem Fall wegen Freiheitsberaubung,
- in drei Fällen wegen Beleidigung,
- in einem Fall wegen Strafvereitelung
- in zwei Fällen wegen Sachbeschädigung,
- in drei Fällen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz,
- in einem Fall wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und
- in einem Fall wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
Der Tatverdächtige besitzt ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Von der Angabe des Vornamens des Tatverdächtigen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Tatverdächtigen sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre der Tatverdächtige bei Nennung seines Vornamens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- Laut Bericht „traf die Klinge“ das Opfer „im Bereich des Herzens“; Wegen welcher Straftatbestände wird ermittelt?
Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.