Wo bleibt der Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission NRW?

Kleine Anfrage
vom 07.06.2021

Kleine Anfrage 5556der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 07.06.2021

 

Wo bleibt der Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission NRW?

Zahlreiche Bundesländer erstellen einen jährlichen Tätigkeitsbericht der jeweiligen Härtefallkommission. So finden sich im Tätigkeitsbericht aus Niedersachsen beispielsweise sowohl eine umfangreiche Auflistung der Herkunftsländer als auch Angaben zur regionalen Verteilung.1

Für NRW werden Tätigkeitsberichte der Härtefallkommission seit dem Jahre 2012 nicht mehr erstellt.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welches waren die Hauptherkunftsländer in den Kategorien (Ersuchen, Kein Ersuchen, andere Erledigung, offen3) in den Jahren von 2005 bis 2020? (Bitte Jahr und Anzahl sowie möglichst für alle vier Kategorien einzeln auflisten, analog zur Anlage 2 des Berichts der Härtefallkommission Niedersachsen4)
  2. Wie haben sich die Härtefallersuche in den Jahren von 2005 bis 2020 regional verteilt? (Bitte nach Jahr und Kommune bzw. Ausländerbehörde aufschlüsseln, analog zur Anlage 3 des Berichts der Härtefallkommission Niedersachsen5)
  3. Wie dem Jahresbericht der Härtefallkommission Niedersachsen zu entnehmen ist, erledigen sich zahlreiche Eingaben bereits vor der Beratung und Entscheidung auf Basis der §§ 25, 25a und 25b AufenthG, §§ 60a AufenthG sowie neuerdings § 60c und 60d AufenthG.6 Wie viele Ersuche haben sich seit dem Jahre 2015 in NRW auf dieser Basis vorzeitig erledigt? (Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage differenziert aufschlüsseln)
  4. Im Jahre 2018 ist das Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsens in 123 Fällen der Empfehlung der dortigen Härtefallkommission gefolgt. (2016 und 2017 in jeweils 120 Fällen7). Wie oft wurde in den Jahren von 2005 bis 2020 jeweils einer Empfehlung der Härtefallkommission NRW gefolgt?
  5. Warum erstellt die Landesregierung, abweichend zur Praxis in anderen Bundesländern, keinen jährlichen Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission?

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/hartefallkommission/haertefallkom mission-beim-niedersaechsischen-ministerium-fuer-inneres-und-sport-63033.html

2 Vgl. http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/HFK_Laenderuebersicht.pdf

3 Vgl. Lt.-Drucksache 17/13104; Antwort auf Frage 3

4 Vgl. https://www.mi.niedersachsen.de/download/90993/Taetigkeitsbericht_2018.pdf

5 Ebenda

6 Ebenda


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 5556 mit Schreiben vom 25. Juni 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welches waren die Hauptherkunftsländer in den Kategorien (Ersuchen, Kein Er­suchen, andere Erledigung, offen) in den Jahren von 2005 bis 2020? (Bitte Jahr und Anzahl sowie möglichst für alle vier Kategorien einzeln auflisten, analog zur Anlage 2 des Berichts der Härtefallkommission Niedersachsen)
  2. Wie haben sich die Härtefallersuchen in den Jahren von 2005 bis 2020 regional verteilt? (Bitte nach Jahr und Kommune bzw. Ausländerbehörde aufschlüsseln, analog zur Anlage 3 des Berichts der Härtefallkommission Niedersachsen)
  3. Wie dem Jahresbericht der Härtefallkommission Niedersachsen zu entnehmen ist, erledigen sich zahlreiche Eingaben bereits vor der Beratung und Entscheidung auf Basis der §§ 25, 25a und 25b AufenthG, §§ 60a AufenthG sowie neuerdings § 60c und 60d AufenthG. Wie viele Ersuche haben sich seit dem Jahre 2015 in NRW auf dieser Basis vorzeitig erledigt? (Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage diffe­renziert aufschlüsseln)

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 – 3 gemeinsam beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen wird zunächst auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.

In diesem Zusammenhang ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Spalte „Ersuchen“ listet die Fälle auf, bei denen sich die Härtefallkommission für die Anliegen der Antragstellerinnen und Antragsteller und ein sog. Ersuchen ausgesprochen hat. Die Zahlen in der Spalte „Kein Ersu­chen“ beinhalten eine Ablehnung aus formalen oder inhaltlichen Gründen. Dies umfasst auch Ablehnungen wegen des Vorliegens eines zwingenden Ausschlussgrundes. Unter „Andere Er­ledigungen“ fallen Erledigungen von Verfahren aus anderen Gründen. Hierzu gehören z.B. die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen durch die Ausländerbehörden unabhängig von Härte-fallverfahren, freiwillige Ausreisen, Abschiebung, Antragsrücknahme etc. Die Zahl der noch offenen Verfahren beruht auf noch notwendigen Prüfungen, z.B. durch andere beteiligte Stel­len und Behörden.

Jahr Anträge Ersuchen

Kein
Ersuchen

Andere Erledigung

offen

Anmerkung

2005

1.064

195

716

153

0

Sonderfaktoren         wegen Neugründung HFK
2006

797

127

438

232

0

2007

201

38

124

39

0

 
2008

250

88

123

39

0

 
2009

345

115

175

55

0

 
2010

316

127

123

65

1

 
2011

256

91

123

42

0

 
2012

281

73

158

50

0

 
2013

294

73

155

64

2

 
2014

255

64

151

37

3

 
2015

271

73

147

45

6

 
2016

604

177

338

69

20

 
2017

672

208

365

83

16

 
2018

574

197

284

51

42

 
2019

550

187

263

44

56

 
2020

428

132

168

22

106

Sonderfaktoren         wegen
Corona-Pandemie

Eine statistische Erfassung im Sinne der weiteren Fragestellungen liegt nicht vor und kann auch in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden, da über 7.000 Fälle im Zeitraum von 2005 bis 2020 händisch ausgewertet werden müssten.

  1. Im Jahre 2018 ist das Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsens in 123 Fällen der Empfehlung der dortigen Härtefallkommission gefolgt. (2016 und 2017 in jeweils 120 Fällen7). Wie oft wurde in den Jahren von 2005 bis 2020 jeweils einer Empfehlung der Härtefallkommission NRW gefolgt?

Zur Beantwortung verweise ich auf die nachstehende Tabelle.

Dabei ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Spalte „Andere Erledigung“ listet die Fälle auf, bei denen z.B. noch eine Aufenthaltserlaubnis auf einer anderen Rechtsgrundlage erteilt wurde oder eine freiwillige Ausreise erfolgte. Die Spalte „Offen“ beinhaltet die Fälle, bei denen auch nach Nachfragen noch keine abschließende Rückmeldung der Ausländerbehörde vorliegt. Gründe hierfür können u.a. noch Prüfungen eventueller anderer Aufenthaltstitel sein.

Jahr Ersuchen

Ersuchen gefolgt

Nicht ge- folgt

Andere Erledigung

Offen

2005

195

177

18

0

0

2006

127

127

0

0

0

2007

38

38

0

0

0

2008

88

88

0

0

0

2009

115

114

1

0

0

2010

127

125

2

0

0

2011

91

88

2

1

0

2012

73

72

1

0

0

2013

73

55

2

7

9

2014

64

53

0

1

10

2015

73

53

4

3

13

2016

177

128

19

4

26

2017

208

140

21

12

35

2018

197

89

15

3

90

2019

187

79

12

3

93

2020

132

36

9

0

87

  1. Warum erstellt die Landesregierung, abweichend zur Praxis in anderen Bundes­ländern, keinen jährlichen Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission?

Die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen erläutert ihre Arbeit transparent, umfassend und bei vielen Gelegenheiten. Die Vorsitzende der Härtefallkommission stellt die Arbeit der Härtefallkommission bei Behördentagungen, Veranstaltungen und Terminen von Nichtregierungsorganisationen, externen Fortbildungen, bundesweiten Konferenzen und im Petitionsausschuss des Landtags vor.

 

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