Wo liegen Schwerpunkte der Landesregierung bei der Bekämpfung von Extremisten? – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1697

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Wo liegen Schwerpunkte der Landesregierung bei der Bekämpfung von Extremisten? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 19. Dezember 2022, Drucksache 18/2224, auf unsere Kleine Anfrage vom 23. November 2022, Drucksache 18/1820, wurden unsere gestellten Fragen 1

„Wie hoch sind die Personalausgaben, die im Landeskriminalamt abteilungs- und dezernatsübergreifend jeweils für die Ermittlung, Auswertung und Analyse der Politisch motivierten Kriminalität – rechts, links, Ausländer ohne Islamismus und Islamismus – vorgesehen sind? (Bitte nach PMK rechts, links, „Delegitimierer“, ausländische Ideologie und Islamismus aufschlüsseln, mindestens aber prozentuale Verhältnismäßigkeiten angeben und auf allgemeine Beschreibungen verzichten.)“1

und 2

„Wie viele Planstellen und Stellen sind im Landeskriminalamt abteilungs- und dezernatsübergreifend jeweils für die Ermittlung, Auswertung und Analyse der Politisch motivierten Kriminalität – rechts, links, Ausländer ohne Islamismus und Islamismus vorgesehen? (Bitte nach PMK rechts, links, „Delegitimierer“, ausländische Ideologie und Islamismus aufschlüsseln, mindestens aber prozentuale Verhältnismäßigkeiten angeben und auf allgemeine Beschreibungen verzichten.)“2

unter anderem aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt beantwortet:

„Unter diesen Einschränkungen können folgende Richtwerte benannt werden: Die Personalausgaben der Planstellen können in einem Verhältnis von etwa jeweils 50 % den Phänomenbereichen der PMK-links-, -rechts-, -nicht zuzuordnen- und -ausländische Ideologie- einerseits und dem Bereich PMK-religiöse Ideologie andererseits zugeordnet werden.“3

Darüber hinaus antwortete die Landesregierung auf unsere Frage „Wie viele Planstellen und Stellen sind im Landeskriminalamt in der Abteilung 6 Staatsschutz und Ermittlungsunterstützung jeweils für die Dezernate 61 und 62 aufgeschlüsselt nach SG 61.1, SG 61.2, SG 61.3, SG 62.1 usw. vorgesehen?“4

wie folgt:

„Die Anzahl der Planstellen und Stellen im Staatsschutz und der Terrorismusbekämpfung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen orientiert sich an den allgemeinen Vorgaben für Landesoberbehörden und an den zur Erfüllung der für die Wahrnehmung der Zentralstellenfunktion notwendigen Ressourcen. Die detaillierte Zuordnung von Planstellen und Stellen innerhalb der einzelnen abgefragten Organisationseinheiten wird grundsätzlich nicht veröffentlicht, da es sich um sicherheitsempfindliche Informationen handelt.“5

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Betrachtet die Landeregierung den Rechtsextremismus nach wie vor als die größte Bedrohung, obwohl die Personalausgaben der Planstellen in einem Verhältnis von etwa jeweils 50 % den Phänomenbereichen der PMK-links-, -rechts-, -nicht zuzuordnen- und -ausländische Ideologie- einerseits und dem Bereich PMK-religiöse Ideologie andererseits zugeordnet werden können?
  2. Wie ist die prozentuale Verteilung der Planstellen und Stellen im Landeskriminalamt in der Abteilung 6 Staatsschutz und Ermittlungsunterstützung jeweils für die Dezernate 61 und 62 aufgeschlüsselt nach SG 61.1, SG 61.2, SG 61.3, SG 62.1 usw.?

Markus Wagner

 

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1 Antwort der Landesregierung, Drs. 18/2224 v. 19.12.2022, S. 2.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda, S. 2 – 3.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1697 mit Schreiben vom 9. Mai 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Betrachtet die Landeregierung den Rechtsextremismus nach wie vor als die größte Bedrohung, obwohl die Personalausgaben der Planstellen in einem Ver­hältnis von etwa jeweils 50 % den Phänomenbereichen der PMK-links-, -rechts-, – nicht zuzuordnen- und -ausländische Ideologie- einerseits und dem Bereich PMK-religiöse Ideologie andererseits zugeordnet werden können?

In Bezug auf die Sicherheitslage gehen die größten Gefahren aktuell weiterhin vom Rechts­extremismus bzw. Rechtsterrorismus und vom islamistischen Terrorismus aus. Rechtsextre­mismus ist zudem eine große Gefahr für die Demokratie.

Wie bereits mit Antwort der Landesregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 822, LT-Drs. 18/2224, dargestellt, arbeitet ein Großteil des Personals für Terrorismusbekämpfung und Staatsschutz im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) phänomenübergrei-fend, sodass eine konkrete Zuordnung aller Beschäftigten zu einzelnen Phänomenbereichen der PMK nicht möglich ist. Eine prozentuale Verteilung von Planstellen und Stellen einzelner Dezernate des LKA NRW ist nicht geeignet, Rückschlüsse auf aktuelle Schwerpunkte des LKA NRW bei der Bekämpfung einzelner Phänomenbereiche der PMK zu ziehen. Zudem verweise ich auf meine Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 822, LT-Drs. 18/2224, in Bezug auf die Einschränkungen zur (Nicht-)Veröffentlichung von Planstellen und Stellen einzelner abgefrag­ter Organisationseinheiten des LKA NRW.

Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden bewerten die Sicherheitslage fortlaufend und richten ihre Organisation, Maßnahmen, Strategien und Ressourcen lageangepasst daran aus.

In diesem Zusammenhang hat das LKA NRW am 13. März 2023 eine Organisationsänderung vorgenommen. Die Aufgaben des Staatsschutzes und der Terrorismusbekämpfung für alle Phänomenbereiche der PMK werden seither in einer Abteilung wahrgenommen.

Die weiterentwickelte Organisationsstruktur des LKA NRW zeichnet sich durch eine phänome-nübergreifend, flexibel und agil auf aktuelle Herausforderungen ausgerichtete Abteilung für Terrorismusbekämpfung und Staatsschutz aus. Hierdurch wird den dynamischen Entwicklun­gen der PMK der letzten Jahre Rechnung getragen. Die Spezialisten für Terrorismusbekämp-fung und Staatsschutz wurden in einer Abteilung gebündelt, so dass eine ganzheitliche und interdisziplinäre Bekämpfung von Terrorismus und PMK in Nordrhein-Westfalen sichergestellt wird. Die Dezernate 61 und 62 wurden ab dem 13. März 2023 mit den Dezernaten für die PMK-Religiöse Ideologie in der neuen Abteilung 2 „Terrorismusbekämpfung und Staatsschutz“ des LKA NRW zusammengeführt und neu strukturiert.

Neben der Aufteilung in prozessorientierte Dezernate für Ermittlungen/Auswertung/Analyse als auch phänomenspezifische Dezernate, hier unter anderem gleichwertig für die Phänomen-bereiche PMK-Rechts/Sonstige Zuordnung und PMK-Religiöse Ideologie, werden einerseits agile Strukturen etabliert und Synergien generiert und anderseits die spezifischen und notwen­digen phänomenologischen Staatsschutzerkenntnisse gezielt und konzentriert eingesetzt. Dies ermöglicht eine größere Flexibilität und bessere Reaktionsmöglichkeit auf temporäre La­geverschärfungen in einzelnen Phänomenbereichen der PMK.

  1. Wie ist die prozentuale Verteilung der Planstellen und Stellen im Landeskriminal­amt in der Abteilung 6 Staatsschutz und Ermittlungsunterstützung jeweils für die Dezernate 61 und 62 aufgeschlüsselt nach SG 61.1, SG 61.2, SG 61.3, SG 62.1 usw.?

Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner