Wo liegen Schwerpunkte der Landesregierung bei der Bekämpfung von Extremisten?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 822
des Abgeordneten Markus Wagner vom 23.11.2022

Wo liegen Schwerpunkte der Landesregierung bei der Bekämpfung von Extremisten?

Im Jahre 2021 gab es in Nordrhein-Westfalen ein Personenpotenzial von: 2.570 Linksextremisten, 3.875 Rechtsextremisten, 5.300 Anhänger im auslandsbezogenen Extremismus, 4.610 Islamisten sowie 3.200 extremistische Salafisten.1

Die Gewalttaten verteilten sich wie folgt: Links: 142, Rechts: 121, Ausländische Ideologie: 27, Islamismus: 5.2

Terroristische Gefährder und relevante Personen:

PMK-Links
Gefährder 0
Relevante Personen 15
PMK-Ausländische Ideologie
Gefährder 7
Relevante Personen 15
PMK-Religiöse Ideologie
Gefährder 189
Relevante Personen 173

 

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch sind die Personalausgaben, die im Landeskriminalamt abteilungs- und dezernatsübergreifend jeweils für die Ermittlung, Auswertung und Analyse der Politisch motivierten Kriminalität – rechts, links, Ausländer ohne Islamismus und Islamismus – vorgesehen sind? (Bitte nach PMK rechts, links, „Delegitimierer“, ausländische Ideologie und Islamismus aufschlüsseln, mindestens aber prozentuale Verhältnismäßigkeiten angeben und auf allgemeine Beschreibungen verzichten.)
  2. Wie viele Planstellen und Stellen sind im Landeskriminalamt abteilungs- und dezernatsübergreifend jeweils für die Ermittlung, Auswertung und Analyse der Politisch motivierten Kriminalität – rechts, links, Ausländer ohne Islamismus und Islamismus vorgesehen? (Bitte nach PMK rechts, links, „Delegitimierer“, ausländische Ideologie und Islamismus aufschlüsseln, mindestens aber prozentuale Verhältnismäßigkeiten angeben und auf allgemeine Beschreibungen verzichten.)
  3. Wie viele Planstellen und Stellen sind im Landeskriminalamt in der Abteilung 6 Staatsschutz und Ermittlungsunterstützung jeweils für die Dezernate 61 und 62 aufgeschlüsselt nach SG 61.1, SG 61.2, SG 61.3, SG 62.1 usw. vorgesehen?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. htt p s: / / www. I m . nrw/system/f i l e s /media/document/f i l e/vs_b e r i c h t_nrw_2021.p d f.

2 Ebd.

3 Vgl. Antwort der Landesregierung, Drucksache 18/459 vom 09.08.2022, S. 1 – 2.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 822 mit Schreiben vom 19. Dezember 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie hoch sind die Personalausgaben, die im Landeskriminalamt abteilungs- und dezernatsübergreifend jeweils für die Ermittlung, Auswertung und Analyse der Po­litisch motivierten Kriminalität – rechts, links, Ausländer ohne Islamismus und Is­lamismus – vorgesehen sind? (Bitte nach PMK rechts, links, „Delegitimierer“, aus­ländische Ideologie und Islamismus aufschlüsseln, mindestens aber prozentuale Verhältnismäßigkeiten angeben und auf allgemeine Beschreibungen verzichten.)
  2. Wie viele Planstellen und Stellen sind im Landeskriminalamt abteilungs- und de-zernatsübergreifend jeweils für die Ermittlung, Auswertung und Analyse der Poli­tisch motivierten Kriminalität – rechts, links, Ausländer ohne Islamismus und Is­lamismus vorgesehen? (Bitte nach PMK rechts, links, „Delegitimierer“, ausländi­sche Ideologie und Islamismus aufschlüsseln, mindestens aber prozentuale Ver-hältnismäßigkeiten angeben und auf allgemeine Beschreibungen verzichten.)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Anhand einer Berechnung auf Grundlage der aktuellen Durchschnittskostenansätze des Mi­nisteriums der Finanzen Nordrhein-Westfalen ergeben sich jährliche Personalkosten in Höhe von rund 16,5 Mio. Euro für die Beschäftigten im Sinne der Fragestellung. Die konkreten Per­sonalausgaben unterliegen aber zum einen der tatsächlichen Personalbesetzung sowie ver­schiedenen Einflüssen, wie zum Beispiel durch Stundenanteile (Teilzeit), Erfahrungsstufen und Zulagen.

Grundsätzlich unterliegt die spezifische phänomenologische Zuordnung der Beschäftigten im Jahresverlauf Schwankungen, beispielsweise durch Ermittlungskommissionen und damit ein­hergehender Personalverschiebungen. Zudem ist die konkrete Zuordnung aller Beschäftigten zu einzelnen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht möglich, da ein Großteil des Personals phänomenübergreifend arbeitet. Ebenso ist keine valide Zuord­nung aller Planstellen und Stellen zu den Aufgaben Ermittlung, Auswertung und Analyse der PMK möglich, denn eine Person kann kurzfristig wechselnd verschiedene dieser Aufgaben wahrnehmen.

Unter diesen Einschränkungen können folgende Richtwerte benannt werden: Die Personal­ausgaben der Planstellen können in einem Verhältnis von etwa jeweils 50 % den Phänomenbereichen der PMK-links-, -rechts-, -nicht zuzuordnen- und -ausländische Ideologie- einerseits und dem Bereich PMK-religiöse Ideologie andererseits zugeordnet werden.

Bei den Stellen für Tarifbeschäftigte sind rund 60 % der Personalausgaben den Phänomenbereichen der PMK-links-, -rechts-, -nicht zuzuordnen- und -ausländische Ideologie- zuzurech­nen, während etwa 40% der Personalausgaben dem Bereich der PMK-religiöse Ideologie- zu­gerechnet werden können.

  1. Wie viele Planstellen und Stellen sind im Landeskriminalamt in der Abteilung 6 Staatsschutz und Ermittlungsunterstützung jeweils für die Dezernate 61 und 62 aufgeschlüsselt nach SG 61.1, SG 61.2, SG 61.3, SG 62.1 usw. vorgesehen?

Die Anzahl der Planstellen und Stellen im Staatsschutz und der Terrorismusbekämpfung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen orientiert sich an den allgemeinen Vorgaben für Landesoberbehörden und an den zur Erfüllung der für die Wahrnehmung der Zentralstellenfunktion notwendigen Ressourcen. Die detaillierte Zuordnung von Planstellen und Stellen in­nerhalb der einzelnen abgefragten Organisationseinheiten wird grundsätzlich nicht veröffent­licht, da es sich um sicherheitsempfindliche Informationen handelt.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner