Wohlstandssteigerung durch Zuwanderung?

Kleine Anfrage
vom 15.12.2017

Kleine Anfrage 632
des Abgeordneten Helmut Seifen AfD

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Anlage 1 als PDF laden

„Halbbildung ist immerhin noch besser als Anderthalbbildung“.
Ludwig Marcuse

Die Bildungsfrage ist ein Kernthema des 21. Jahrhunderts. Nicht umsonst hat der Fachbereich der internationalen Intelligenzforschung einen starken Aufschwung genommen, wozu auch viele führende deutsche Begabungsforscher und Entwicklungspsychologen gehören. Die Korrelation zwischen Bildung und Wohlstand einer Nation wurde dabei wissenschaftlich eingehend untersucht.

So heißt es in einer Studie der Bildungsforscher Jones und Schneider aus dem Jahr 2010: „Schätzungen legen nahe, dass eine Steigerung des durchschnittlichen intellektuellen Niveaus einer Nation um wenige IQ-Punkte das jährliche Bruttonationaleinkommen bzw. das durchschnittliche Lohnniveau um einige Prozentpunkte steigern kann“.

Im Hinblick auf erwartete Wohlstandssteigerungen durch Zuwanderung war die Vorfreude seitens der Politik, der Wirtschaft und der Medien in Deutschland so groß, dass ein regelrechter Kampf um die beste Willkommens- und Lobkultur zwischen den genannten Akteuren entbrannte. Schließlich glaubte man an ein neues Wirtschaftswunder durch Zuwanderung.

Diese hochfliegenden Erwartungen dämpfte das Ifo-Institut der Universität München bereits früh: „Zwei Drittel der Achtklässler in Syrien haben 2011, also noch vor Ausbruch des Bürgerkrieges, nicht einmal ein Kompetenzniveau erreicht, das der untersten Stufe des Pisa-Tests entspricht“.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) konstatierte, dass 59 Prozent der Flüchtlinge über gar keinen Schulabschluss verfügen. Bei Flüchtlingen aus Somalia, Eritrea und dem Irak lag dieser Anteil sogar bei mehr als 70 Prozent.

Angesichts des desolaten Bildungsstands von Flüchtlingen ist eine Sichtung der Situation in NRW erforderlich.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welchen Bildungsabschluss haben die nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesenen Flüchtlinge in NRW im Alter von 18-30 Jahren? (Bitte legen Sie eine Aufschlüsselung nach Alter, Herkunft und Bildungsabschluss vor)
  2. Wie viele der nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesenen Flüchtlinge in NRW im Alter von 18-30 Jahren haben mittlerweile eine berufsqualifizierende Ausbildung aufgenommen? (Bitte legen Sie eine Aufschlüsselung nach Alter, Herkunft und Ausbildungstypus vor)
  3. Wie viele der nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesenen Flüchtlinge in NRW im Alter von 18-30 Jahren haben ein Hochschulstudium aufgenommen? (Bitte legen Sie eine Aufschlüsselung nach Alter, Herkunft und Studienfach vor)
  4. Wie viele der nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesenen Flüchtlinge im Alter von 18-30 Jahren gehen einer Erwerbstätigkeit zur Finanzierung des eigenen Unterhaltes nach? (Bitte legen Sie eine Aufschlüsselung nach Alter, Herkunft und Erwerbstätigkeit vor)

Helmut Seifen

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 632 im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Schule und Bildung und der Ministerin für Kultur und Wis­senschaft wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung

Die nachfolgenden Antworten zu den Fragen 1, 2 und 4 beziehen sich auf die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Diese differen­ziert nach der Staatsangehörigkeit oder nach Personen im Kontext von Fluchtmigration. Statistische Informationen zu den „nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesenen Flüchtlingen“ liegen nicht vor. Vielmehr be­ziehen sich die Daten auf den Bestand an einem Stichtag.

  1. Welchen Bildungsabschluss haben die nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesenen Flüchtlinge in NRW im Alter von 18-30 Jahren? (Bitte legen Sie eine Aufschlüsselung nach Alter, Herkunft und Bildungsabschluss vor)

Der Bestand an Arbeitsuchenden im Alter unter 30 Jahren und im Kon­text von Fluchtmigration lag im Berichtsmonat November 2017 bei 56.905 Personen.1 Angaben zum Bildungsabschluss, aufgeschlüsselt nach Herkunft und Altersgruppen, sind der Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Wie viele der nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesenen Flüchtlinge in NRW im Alter von 18-30 Jahren haben mittlerweile eine berufsqualifizierende Ausbildung aufgenommen? (Bitte legen Sie eine Aufschlüsselung nach Alter, Herkunft und Ausbildungstypus vor)

Die Ausbildungsstellenmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit er­fasst auf Grundlage der gemeldeten Bewerber/-innen für Berufsausbil­dungsstellen für das Ausbildungsjahr 2016/2017 insgesamt 2.072 ein­gemündete Bewerber/-innen im Kontext von Fluchtmigration.2 Es han­delt sich hierbei ausschließlich um Einmündungen in den Ausbildungs­markt, bei denen die Agentur für Arbeit eingeschaltet wurde. Weitere Einmündungen in eine berufsqualifizierende Ausbildung können nicht quantifiziert werden.

Die 2.072 eingemündeten Bewerber/-innen lassen sich wie folgt nach Alter und Herkunft aufschlüsseln:

Herkunftsland Insgesamt

davon Spalte 1

15 bis unter 20 Jahre 20 bis unter 25 Jahre 25 Jahre und
älter
1 2 3 4
Eingemündete Bewerber im Kontext von Fluchtmigration 2.072 655 879 538
Darunter die acht

zugangsstärksten Asyl-
herkunftsländer (HKL8)

1.296 350 576 370
davon
Eritrea
72 10 35 27
Nigeria 41 * * 23
Somalia 18 * * 4
Afghanistan 413 171 169 73
Irak 139 53 59 27
Islamische Republik Iran 80 6 26 48
Pakistan 41 9 20 12
Arabische Republik Syrien 492 89 247 156

*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.

  1. Wie viele der nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesenen Flüchtlinge in NRW im Alter von 18-30 Jahren haben ein Hoch­schulstudium aufgenommen? (Bitte legen Sie eine Aufschlüsse­lung nach Alter, Herkunft und Studienfach vor)

Die amtliche Hochschulstatistik erhebt keine Merkmale, die Rückschlüs­se auf einen „zugewiesenen Flüchtling“ ermöglichen. Der Landesregie­rung sind daher keine Zahlen von Flüchtlingen an nordrhein-westfälischen Hochschulen bekannt.

  1. Wie viele der nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesenen Flüchtlinge im Alter von 18-30 Jahren gehen einer Erwerbstätigkeit zur Finanzierung des eigenen Unterhaltes nach? (Bitte legen Sie eine Aufschlüsselung nach Alter, Herkunft und Erwerbstätigkeit vor)

Im Berichtsmonat Mai 2017 kamen 10.035 Personen im Alter unter 30 Jahren und mit Staatsangehörigkeit der acht häufigsten nicht­europäischen Asylherkunftsstaaten (Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanis­tan, Irak, Iran, Pakistan, Syrien) einer sozialversicherungspflichtigen Be­schäftigung an einem Arbeitsort in Nordrhein-Westfalen nach3. Über andere Beschäftigungsformen (geringfügig Beschäftigte, Selbständige) liegen in dieser Differenzierung keine Informationen vor.

1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Bestand an Arbeitsuchenden im Kontext von Fluchtmigration aus Drittstaaten nach Strukturmerkmalen, Berichtsmo­nat November 2017, Datenstand: Dezember 2017.

2 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Seit Beginn des Berichtsjah­res gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen; hier: eingemündete Bewerber im Kontext von Fluchtmigration nach Strukturmerkmalen, Beratungsjahr 2016/2017, September 2017, Datenstand: Dezember 2017.

3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Migrationsmonitor Arbeits­markt, Teil II Prozess- und Strukturdaten, Datenstand November 2017.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Stamp

Beteiligte:
Helmut Seifen