Wohnraumversorgung für Flüchtlinge

Kleine Anfrage
vom 15.03.2018

Kleine Anfrage 879
des Abgeordneten Roger Beckamp AfD

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Die Wohnraumversorgung für Flüchtlinge stellt mit der wachsenden Zahl von anerkannten Flüchtlingen, Personen mit subsidiärem Schutz oder Abschiebeverbot (bzw. abgelehnte Asylbewerber) eine zentrale Anforderung für die Versorgung mit Wohnraum dar, sofern nicht zentrale Unterkünfte vorrangig genutzt werden sollen.

Insgesamt wird ein Bedarf von ca. 200.000 Wohnungen gesehen. Eine Deckung der Nachfrage soll insbesondere auf zwei Wegen erreicht werden.

Zum einen wird im Bereich der im Zensus von 2011 ermittelten Leerstände von ca. 400.000 Wohnungen ein Potenzial von 80.000 aktivierbaren Wohnungen für Flüchtlinge gesehen. Darüber hinaus soll neuer Wohnraum im Bereich der sozialen Wohnraumförderung über den Programmbaustein Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) geschaffen werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wieviel Wohnungen konnten bereits aus dem Leerstandspotenzial aktiviert werden?
  2. Wer ist Träger der Nutzbarmachung leerstehenden Wohnraums?
  3. Wie wird die Bereitstellung und Modernisierung des Leerstands finanziert, insbesondere aus welchen Wohnbauförderungsprogrammen?
  4. Wieviel Wohnungen sind über den Programmbaustein Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) geschaffen worden bzw. werden in den nächsten Jahren erwartet?
  5. In welcher Form vollzieht sich die Wohnraumversorgung, die nicht mit den in Frage 3 und 4 genannten Bereichen abgedeckt werden kann?

Roger Beckamp

Beteiligte:
Roger Beckamp