Kleine Anfrage 5562
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Wuppertal: 31 Jahre alter Syrer festgenommen – Für welche Gewalttaten ist er verantwortlich?
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Wuppertal handelt es sich bei dem am Dienstagabend, den 15. April 2025, festgenommenen Mann um einen 31-jährigen syrischen Staatsbürger, dem eine Reihe schwerer Gewaltdelikte vorgeworfen werden. Besonders erschütternd sind die Tatvorwürfe, die sich durch ein außergewöhnlich hohes Maß an Brutalität auszeichnen. So soll der Beschuldigte mehrfach mit gefährlichen Gegenständen wie einem Schwert und einem Küchenmesser Menschen verletzt haben. Die Opfer stammten laut Staatsanwaltschaft überwiegend aus seiner eigenen Community.1
Ein besonders gravierender Vorwurf richtet sich auf einen versuchten Auftragsmord: Der Syrer soll versucht haben, einen Zeugen durch einen beauftragten Täter ermorden zu lassen. Hintergrund dieses versuchten Mordes ist ein früheres Verbrechen, das sich offenbar in einem Supermarkt abspielte. Dort hatte der Tatverdächtige hinter der Fleischtheke gearbeitet, als ein früherer Kollege ihn wegen nicht gezahlter Löhne zur Rede stellte. Infolge dieser Auseinandersetzung griff der 31-Jährige angeblich zu einem Fleischermesser und stach gezielt auf seinen ehemaligen Kollegen ein – unter anderem auf den Nacken, ein Handgelenk und den Arm. Ein weiterer Mann, der dem Opfer zu Hilfe eilen wollte, wurde ebenfalls durch einen tiefen Schnitt am Oberarm verletzt.2
Während die Polizei den Vorfall aufnahm, soll der Beschuldigte die beiden Opfer auf Arabisch mit dem Tod bedroht und sie eindringlich davor gewarnt haben, ihn zu belasten. Diese Drohungen wiederholte er laut Staatsanwaltschaft mehrfach auch im Nachgang. Zudem wird dem Mann vorgeworfen, mit einem Schwert auf einen weiteren Mann eingeschlagen zu haben. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft erklärte, dass gegen den Beschuldigten bereits ein Haftbefehl vorlag und der Verdacht bestand, dass er sich ins Ausland absetzen wollte. Die Festnahme erfolgte daher unter erhöhter Dringlichkeit während einer Verkehrskontrolle. Angesichts der Vielzahl schwerer und gezielt ausgeführter Gewalttaten drohen dem Syrer nun bis zu elf Jahre Haft. Die Ermittlungen laufen weiter, während die Staatsanwaltschaft die komplexe und besorgniserregende Tatenfolge aufarbeitet.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche Vorstrafen sind über den Tatverdächtigen bekannt? (Bitte chronologisch auflisten.)
- Wann wurden jeweils aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Tatverdächtigen eingeleitet?
Markus Wagner
2 Ebenda.
3 Ebenda; https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/fleischmesser-attacke-verhaftung-wuppertal-100.html.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5562 mit Schreiben vom 4. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat mir unter dem 13.05.2025 nebst Randbericht der Generalstaatsanwältin in Düsseldorf vom 14.05.2025 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde ermittele aufgrund der zur Erörterung stehenden Vorfälle gegen den Beschuldigten, der sich seit dem 15.04.2025 in Untersuchungshaft befinde, wegen Versuchs der Beteiligung an einem Verbrechen, versuchter und vollendeter gefährlicher Körperverletzung, versuchter und vollendeter Nötigung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen habe der Beschuldigte am 27.11.2024 in Wuppertal mit einem „Samuraischwert“ mehrfach nach einem anderen geschlagen, dessen Jacke hierdurch beschädigt worden sei, der aber die Schläge habe abblocken bzw. ihnen habe ausweichen können. Am 21.01.2025 habe er – wiederum in Wuppertal – einem anderen Geschädigten gedroht, ihn bei einem erneuten Aufeinandertreffen zu erschießen, nach dessen Erwiderung mehrfach mit einem Fleischermesser auf ihn sowie eine einschreitende Person eingestochen und hierdurch Stichverletzungen sowie Schnittwunden herbeigeführt. Im Rahmen der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme habe er den zuvor von ihm bedrohten Geschädigten mit den Worten „Wenn du jetzt meinen Namen sagst, dann bringe ich dich um“ abermals gedroht und dadurch bewirkt, dass gegenüber der Polizei zunächst angegeben worden sei, er sei nicht der Täter. Am 23.01.2025 habe der Beschuldigte dem zuletzt genannten Geschädigten telefonisch weitere Male gedroht, ihn umzubringen. Schließlich soll er vor dem Hintergrund eines Streits wegen des Betriebs eines Supermarktes jemanden beauftragt haben, den Betreiber und einen Mitarbeiter, bei dem es sich um die Person handele, die bei dem am 21.01.2025 erfolgten Messerangriff eingeschritten war, gegen Zahlung eines Geldbetrages zu töten.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Beschuldigte ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen Erschleichens von Leistungen
- in einem Fall wegen Körperverletzung
- in drei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung
- in einem Fall wegen Sachbeschädigung
- in sieben Fällen wegen Bedrohung
- in einem Fall wegen Anstiftung zum Mord
- in zwei Fällen wegen Verleumdung
- in einem Fall wegen Diebstahls
- in einem Fall wegen Steuerhinterziehung
- in einem Fall wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Der Beschuldigte hat die syrische Staatsangehörigkeit.
- Welche Vorstrafen sind über den Tatverdächtigen bekannt? (Bitte chronologisch auflisten.)
Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge wurde der Beschuldigte in den Jahren 2020 bis 2024 wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Erschlei-chens von Leistungen, vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Steuerhinterziehung zu insgesamt fünf Geldstrafen verurteilt.
- Wann wurden jeweils aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Tatverdächtigen eingeleitet?
Die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist derzeit nicht möglich, weil der Beschuldigte im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und somit derzeit nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist.