Kleine Anfrage 4393
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Wuppertal: Afghanische Hochzeit endet in Massenschlägerei – Was sind die Fakten?
Am Samstagabend, den 31. August 2024, wurde die Polizei gegen 22:00 Uhr zu einem Restaurant in der Blankstraße in Wuppertal gerufen, wo es auf einer Hochzeitsfeier zwischen zwei afghanischen Familien zu einem Streit kam, der schließlich in eine Massenschlägerei ausartete. Etwa 60 Menschen waren an der Prügelei beteiligt, und es herrschten tumultartige Szenen, als die Polizei eintraf. Frauen flüchteten unter Tränen mit ihren Kindern aus dem Restaurant, während sich die Männer auf der Straße prügelten. Einer der beteiligten Männer, ein 23-Jähriger, zog ein Messer und bedrohte die Polizisten damit. Ein Polizeibeamter setzte daraufhin einen Taser ein, um den Angreifer zu entwaffnen. Da sich der Mann heftig gegen die Polizei wehrte, musste er von mehreren Beamten überwältigt und festgenommen werden. In dem Chaos wurden vier Polizisten verletzt, ebenso mehrere Hochzeitsgäste, die Kopfverletzungen erlitten und in Krankenhäuser gebracht wurden. Die Polizei sperrte die gesamte Blankstraße, beendete die Feier und schickte alle Gäste nach Hause. Mehrere der Schläger wurden festgenommen und zur Vernehmung auf ein Polizeirevier gebracht.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang beschreiben und Straftatbestände nennen.)
- Über welche Nationalitäten verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen der Tatverdächtigen nennen.)
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
Markus Wagner
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4393 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.
- 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang beschreiben und Straftatbestände nennen.)
Einem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Wuppertal vom 16.09.2024 zufolge wird aufgrund des in der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhaltes wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung ermittelt. Nach der Berichtslage lässt sich der Tathergang dahingehend skizieren, dass nach dem bisherigen Ermittlungsstand am 31.08.2024 gegen 21.45 Uhr die Polizei zu einer Hochzeitsfeier gerufen worden ist, da es zu einer physischen Auseinandersetzung zwischen ca. acht Personen gekommen sei. Beim Eintreffen der Polizei hätten sich drei Männer aggressiv gegenüber den Polizeikräften verhalten. Sie hätten schließlich erhebliche Widerstands- und Angriffshandlungen vorgenommen, ohne dass sie hierbei ein – später sichergestelltes – Messer eingesetzt hätten. Die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf hat unter dem 29.10.2024 ergänzend berichtet, dass bisher keine neuen Erkenntnisse vorliegen.
- Über welche Nationalitäten verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen der Tatverdächtigen nennen.)
Die erbetenen Informationen bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Tatverdächtiger/Tat- | Staatsbürgerschaft/en | Deutsche Staatsbür- |
verdächtige | gerschaft seit | |
1 | afghanisch | – |
2 | afghanisch, deutsch | 03.02.2023 |
3 | afghanisch, deutsch | 08.09.2023 |
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen? Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung folgender Delikte in jeweils einem Fall polizeilich in Erscheinung getreten:
- Nachstellung
- gefährlicher Körperverletzung
Ein weiterer Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung folgender Delikte in jeweils einem Fall polizeilich in Erscheinung getreten:
- Nachstellung
- gefährlicher Körperverletzung
- Raub
- räuberischem Diebstahl
Der dritte Tatverdächtige ist bislang nicht polizeilich in Erscheinung getreten.
- Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.