Wuppertal: Brutaler Angriff in Einkaufszentrum – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage
vom 13.06.2024

Kleine Anfrage 3950

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Wuppertal: Brutaler Angriff in Einkaufszentrum Was sind die Hintergründe?

Am Donnerstag, den 28. März 2024, kam es in den Wuppertaler City-Arkaden zu einem brutalen Angriff. Die Verletzungen des 20-jährigen Opfers seien ersten Erkenntnissen zufolge lebensbedrohlich. Der Mann wurde umgehend für eine Notoperation in ein Krankenhaus gebracht und befinde sich nun auf der Intensivstation. Gegen 15:15 Uhr sei die Polizei zu dem Tatort vor einem „Marc O’ Polo“1 Geschäft im oberen Erdgeschoss der Arkaden gerufen worden. Dort habe sie mit einem Großaufgebot den Bereich abgesperrt und auch Schaulustige vom Tatort fernhalten müssen. Laut Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft haben sich ein 19-jähriger und ein 17-jähriger Tatverdächtiger der Polizei gestellt. Nach der Tat seien sie zunächst aus dem Einkaufszentrum geflüchtet. Nun sei der Ältere der Verdächtigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung einem Haftrichter vorgeführt worden. Die Ermittlungen an sich stehen jedoch noch am Anfang. So seien die genauen Tathintergründe noch unklar und auch die Tatwaffe müsse noch gefunden werden. Eine Mordkommission wurde bereits eingerichtet.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie viele Gewaltdelikte gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Wuppertal?
  3. Welches Alter haben die für die in Frage 2 abgefragten Gewaltdelikte verantwortlichen Tatverdächtigen?
  4. Welches Geschlecht haben die für die in Frage 2 abgefragten Gewaltdelikte verantwortlichen Tatverdächtigen?
  5. Welche Nationalität haben die für die in Frage 2 abgefragten Gewaltdelikte verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

MMD18-9584

 

1 https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/regional/wuppertal-angriff-im-einkaufscenter-mann-20-schwer-verletzt-87688698.bild.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3950 mit Schreiben vom 10. Juli 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftli-chen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deut­schen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörig­keit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat mir unter dem 18.06.2024 zu dem in der Klei­nen Anfrage geschilderten Vorfall im Wesentlichen berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal unter dem 28.05.2024 Anklage vor dem Landgericht – Jugendkammer – Wuppertal gegen einen 19-jährigen bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen afghanischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverlet­zung erhoben habe. Er sei hinreichend verdächtig, am 28.03.2024 in einem Einkaufszentrum in Wuppertal dem 20-jährigen Geschädigten nach einem vorangegangenen Streit mit einem Klappmesser eine potentiell lebensgefährliche Stichverletzung am Oberarm zugefügt zu ha­ben. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens habe das Landgericht noch nicht entschieden. Der Angeschuldigte befinde sich in Untersuchungshaft.

Im Übrigen richteten sich die Ermittlungen gegen zwei afghanische Staatsangehörige im Alter von 17 und 18 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Beide seien nicht vorbestraft (Stand 31.05.2024). Das Verfahren gegen sie sei abgetrennt und zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Hagen abgegeben worden.

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Hagen hat mir unter dem 25.06.2024 berichtet, dass das abgegebene Verfahren bislang dort nicht eingegangen sei.

Mit Blick auf den besonderen Schutz der heranwachsenden Beschuldigten, den Erziehungs­gedanken des Jugendstrafrechts und die Wertung des § 48 Absatz 1 JGG wird von weiteren Angaben abgesehen

  1. Wie viele Gewaltdelikte gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Wuppertal?

Die Zahl der Gewaltdelikte in Wuppertal für die Jahre 2015 bis 2023 lässt sich der nachstehenden von dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erstellten Tabelle entnehmen.

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten derzeit für das Berichtsjahr 2024 noch nicht qualitätsgesichert vor.

Der Begriff „Gewaltdelikte“ ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht definiert. Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 wurde der Summenschlüssel „Gewaltkriminalität“ um die „vorsätzliche einfache Körperverletzung“ ergänzt und ausgewertet. Der Summenschlüssel der „Gewaltkriminalität“ umfasst folgende Delikte:

  • Mord
  • Totschlag und Tötung auf Verlangen
  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge
  • Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien
  • Erpresserischer Menschenraub
  • Geiselnahme
  • Angriff auf den Luft- und Seeverkehr
Jahr Fälle Gewaltdelikte
2015 3 739
2016 4 032
2017 3 903
2018 4 090
2019 3 751
2020 3 717
2021 3 248
2022 4 089
2023 4 146

 

  1. Welches Alter haben die für die in Frage 2 abgefragten Gewaltdelikte verantwortlichen Tatverdächtigen?

Das Alter der in Frage 2 abgefragten Tatverdächtigen kann der nachfolgenden von dem Mi­nisterium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erstellten Tabelle entnommen werden:

Jahr Kinder Jugendliche Heranwach- sende Erwachsene
2015 128 299 333 2 355
2016 115 334 338 2 586
2017 142 336 351 2 482
2018 153 324 390 2 570
2019 159 303 305 2 458
2020 117 324 316 2 428
2021 77 223 228 2 099
2022 160 372 304 2 491
2023 217 404 246 2 436

 

  1. Welches Geschlecht haben die für die in Frage 2 abgefragten Gewaltdelikte
    verantwortlichen Tatverdächtigen?

Das Geschlecht der in Frage 2 abgefragten Tatverdächtigen für die Jahre 2015 bis 2023 kann der nachfolgenden von dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erstell­ten Tabelle entnommen werden:

Jahr Männlich Weiblich
2015 2 524 591
2016 2 687 686
2017 2 630 681
2018 2 730 707
2019 2 521 704
2020 2 552 633
2021 2 097 530
2022 2 571 756
2023 2 583 720

 

  1. Welche Nationalität haben die für die in Frage 2 abgefragten Gewaltdelikte verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Es wird auf die von dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erstellte Anlage verwiesen.

 

MMD18-9906

Beteiligte:
Markus Wagner