Wuppertal: Mann mit Messer und Pfefferspray attackiert

Kleine Anfrage
vom 15.04.2025

Kleine Anfrage 5334

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Wuppertal: Mann mit Messer und Pfefferspray attackiert

Am Freitagabend, den 31. Januar 2025, kam es an den City-Arkaden in Wuppertal gegen 19:10 Uhr zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung. Nach Mitteilung der Polizei hatte sich ein 27-jähriger Mann im Bereich des Akzenta-Markts aufgehalten, als er plötzlich von einem 23-Jährigen und einem 20-Jährigen von hinten angegriffen wurde. Die zwei Angreifer schlugen auf ihn ein, und nach bisherigen Erkenntnissen habe einer der mutmaßlichen Angreifer auch ein Messer gezückt. Allerdings konnte der 27-Jährige den Angriff abwehren und entging damit einer Schnitt- oder Stichverletzung.1

Einer der Tatverdächtigen habe dann noch mit Pfefferspray gesprüht. Ein Zeuge verständigte die Polizei. Die herbeigeeilten Polizeibeamten konnten beide Tatverdächtige in der Nähe festnehmen und zur Wache bringen. Einer der Beteiligten, vermutlich das 27 Jahre alte Opfer, erlitt eine Platzwunde am Kopf. Einer der mutmaßlichen Angreifer hatte auch etwas vom Pfefferspray abbekommen und wurde ambulant behandelt. Die Hintergründe des Vorfalls sind noch vollkommen unklar.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über das Opfer bekannt?
  5. Über welche Nationalität verfügt das Opfer? (Bitte Vornamen bei einem Deutschen nennen.)

Markus Wagner

 

MMD18-13324

 

1 Vgl. https://www.wz.de/nrw/wuppertal/auseinandersetzung-in-wuppertal-mann-mutmasslich-mit-messer-und-pfefferspray-attackiert_aid-123697795.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5334 mit Schreiben vom 29. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kin­der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal und die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf ha­ben mir unter dem 04. und 07.04.2025 im Wesentlichen berichtet, die Staatsanwaltschaft Wuppertal führe aufgrund des Vorfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der ge­fährlichen Körperverletzung. Nach derzeitigem Ermittlungsstand hätten zwei flüchtige unbe­kannte Täter vor einem Einkaufszentrum in Wuppertal eine Gruppe von vier Personen durch Versprühen von Pfefferspray und unter Einsatz eines Messers angegriffen. Zwei Personen aus der Gruppe hätten Augenreizungen erlitten, einer von ihnen zudem Verletzungen durch Schläge und Tritte. Soweit im Zuge der ersten Ermittlungen aufgrund der unübersichtlichen Antreffsituation Personen aus der Gruppe der Geschädigten zunächst als Beschuldigte belehrt und erfasst worden seien, werde das Verfahren in Kürze eingestellt.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Auf den zweiten Satz der Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.

  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deut­schen Tatverdächtigen nennen.)

Auf den zweiten Satz der Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über das Opfer bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte. Bis zu ei­ner rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Erkenntnissen des Ministeriums des Innern ist ein Geschädigter bislang wegen des Ver­dachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen Raubes
  • in einem Fall wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung
  • in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung
  • in einem Fall wegen versuchten Totschlags
  • in zwei Fällen wegen Beleidigung
  • in fünf Fällen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Der weitere Geschädigte ist nach Erkenntnissen des Ministeriums des Innern bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in sechs Fällen wegen Körperverletzung
  • in einem Fall wegen Hausfriedensbruchs
  • in einem Fall wegen Beleidigung
  • in einem Fall wegen Vergewaltigung
  • in zwei Fällen wegen Beleidigung
  • in drei Fällen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • in einem Fall wegen einer Straftat gegen das Waffengesetz
  • in einem Fall wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen das Waffengesetz
  • in einem Fall wegen Freiheitsberaubung
  • in einem Fall wegen versuchten Totschlags.
  1. Über welche Nationalität verfügt das Opfer? (Bitte Vornamen bei einem Deutschen nennen.)

Ein Geschädigter besitzt die ägyptische Staatsangehörigkeit, der weitere Geschädigte die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit.

 

MMD18-13671

Beteiligte:
Markus Wagner