Zahl der Bunkerplätze in Deutschland niedriger als angenommen – Wie steht es um den Bevölkerungsschutz in NRW?

Kleine Anfrage
vom 02.08.2023

Kleine Anfrage 2246

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Zahl der Bunkerplätze in Deutschland niedriger als angenommen Wie steht es um den Bevölkerungsschutz in NRW?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine, wo täglich Bilder von Menschen zu sehen sind, die Schutz vor neuen Luftangriffen in Kellern, Schutzräumen und Ähnlichem suchen, wurden die Bunker und Schutzräume in Deutschland vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz neu ausgezählt. Demnach gibt es deutschlandweit nur noch etwa 480.000 Unterbringungsmöglich­keiten in knapp 580 Bunkern und Schutzräumen.1 Dies entspricht etwa einem halben Prozent der Gesamtbevölkerung, was sogar noch niedriger ist, als in älteren Hochrechnungen erwartet wurde. Die meisten der Bauten seien Privateigentum oder im Besitz von Ländern und Kom­munen und unterliegen derzeit noch der „Zivilschutzbindung“2, wie ein Ministeriumssprecher der Zeitung „WirtschaftsWoche“ berichtete, nachdem die Erhebung durch Fachleute der Bun­desanstalt für Immobilienaufgaben im Mai abgeschlossen wurde. An diesen Einrichtungen habe sich der Bund die Nutzungsrechte für den Zivilschutz gesichert. Bereits Mitte der 90er Jahre wurde der Bau von Schutzräumen in der Bundesrepublik gestoppt. Dies geschah auf­grund der Annahme, dass mit dem Ende des Ost-West-Konflikts keine Notwendigkeit für sol­che Einrichtungen mehr bestehe. Schließlich wurden die Schutzbauten entweder aufgegeben, an Länder und Kommunen übergeben oder an private Käufer abgetreten.3

Schon nach Beginn des Ukrainekriegs soll der Bund den 2007 beschlossenen Rückbau von Schutzbauten ausgesetzt und die Erfassung der übrigen Schutzeinrichtungen beschlossen haben. Nun soll die weitere Handhabung des Themas Bevölkerungsschutz vom Bund mit den Bundesländern geklärt werden. Konkrete Pläne und Kostenhochrechnungen sein dabei erst anschließend möglich, so das Bundesinnenministerium. In der Hochphase des Kalten Krieges soll es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland etwa 2000 Schutzräume mit rund 2,3 Millionen Plätzen gegeben haben. Zahlen zu Schutzeinrichtungen in der DDR seien nicht be-kannt.4

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2246 mit Schreiben vom 25. August 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele nutzbare Bunker bzw. Schutzräume für den zivilen Bevölkerungsschutz gibt es derzeit in NRW? (Bitte nach Ort, Baujahr, Größe und Personenkapazität aufschlüsseln.)
  2. Wie viele dieser Schutzeinrichtungen sind im Besitz des Landes, der Kommunen bzw. von Privateigentümern?
  3. Über welche Sicherheitsstandards verfügen die jeweiligen Schutzeinrichtungen? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Bau, Bereitstellung und Unterhaltung von Schutzräumen (Bunkern) gehören zum Bereich des Zivilschutzes, für den die Zuständigkeit beim Bund liegt. Informationen zu Schutzräumen mit einem Nutzungsrecht im Rahmen der Zweckbestimmung „Zivilschutz“ erteilt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Funktionsfähige landeseigene Schutzräume sind nicht vorhanden. Eine Erhebung über Schutzräume in kommunalem Eigentum oder Privateigentum liegt hier nicht vor.

  1. Sieht die Landesregierung u.a. aus aktuellem Anlass Bedarf zur Errichtung neuer Schutzeinrichtungen? (Wenn ja, bitte in die Antwort miteinbeziehen, für wie viele Personen Plätze entstehen sollen und welcher finanzielle Rahmen gegeben ist.)
  2. Wie bewertet die Landesregierung den kontinuierlichen Abbau von Schutzbauten in Deutschland bzw. NRW in den letzten 20 Jahren?

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Landesregierung begrüßt, dass der Bund im Rahmen seiner Zivilschutzaufgaben prüft, ob Schutzräume auch heute noch einen wirksamen Schutz vor militärischen Bedrohungen bieten können. Solange diese Frage offen ist, gilt es vor Erstellung eines Schutzraumkonzepts zu­nächst wissenschaftlich zu evaluieren, welche Anforderungen aktuell an Schutzräume zu stel­len sind und ob z. B. eine realistische Chance besteht, sie innerhalb der Vorwarnzeit von we­nigen Minuten aufzusuchen. Zudem hält die Landesregierung eine Sensibilisierung und Auf­klärung der Bevölkerung durch den Bund zum Verhalten bei einer Bedrohung für wichtig.

Ob am Ende dieser Evaluierung die Erkenntnis steht, dass ein Schutzraumkonzept benötigt wird oder andere Schutzmaßnahmen effektiver sind, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Dies obliegt allein dem für die Verteidigung zuständigen Bund bzw. seinen Expertinnen und Experten im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

 

Antwort als PDF

 

1 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesinnenministerium-zahl-der-bunkerplaetze-in-deutschland-niedriger-als-gedacht-a-1b447c3c-4274-4a01-b01d-7490b351e271.

2 Ebenda.

3 https://www.wiwo.de/technologie/forschung/bevoelkerungsschutz-in-deutschland-bunker-haben-nur-fuer-ein-halbes-prozent-der-bevoelkerung-platz/29192704.html.

4 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesinnenministerium-zahl-der-bunkerplaetze-in-