Zahl der Messerangriffe in Zügen und Bahnhöfen hat sich verdoppelt – Wie gefährlich ist das Bahnfahren in NRW?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1359

der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser vom 13.02.2023

Zahl der Messerangriffe in Zügen und Bahnhöfen hat sich verdoppelt Wie gefährlich ist das Bahnfahren in NRW?

Die Zahlen machen Angst, verdeutlichen sie doch, wie es mittlerweile um die Sicherheit in deutschen Zügen sowie an deutschen Bahnhöfen bestellt ist. Im Jahre 2022 registrierte die Bundespolizei insgesamt 398.848 Straftaten in Zügen und auf Bahnhöfen. Davon wurden 14.155 als Körperverletzung eingeordnet. Alleine in Zügen kam es zu 82 Messerangriffen – im Vergleich zu 2021 mit „nur“ 44 Attacken eine Steigerung von fast 100 Prozent. An Bahnhöfen und Haltestellen wurden im vergangenen Jahr 254 Messerangriffe registriert. 2021 waren es dagegen noch 122.1 Auch hier also eine Verdopplung.

Vorfälle wie die Morde an zwei jungen Fahrgästen in Brokstedt bei Hamburg in der vergangenen Woche bilden nur die Spitze des Eisbergs. Die Anzahl der Straftaten im Nahverkehr ist deutlich gestiegen und sie ereignen sich so gut wie täglich. Aber nicht nur Messer kommen dabei zum Einsatz. Letztes Jahr wurden 33 Angriffe mit Reizstoffen gezählt. Darüber hinaus gab es 97 Fälle mit „sonstigen gefährlichen Werkzeugen“ wie Baseballschlägern. Auch die Verwendung von Schusswaffen ist kein Tabu mehr: 2022 zählte man 5 Vorfälle. Erschreckend ist ebenfalls die Anzahl der Sexualstraftaten, die sich von 697 auf 857 erhöhte. Im Jahre 2022 wurden insgesamt fünf Personen getötet sowie 6.747 verletzt.2

Bei den im letzten Jahr gezählten Straftaten wurden häufig Messer eingesetzt. Wie die Polizeiliche Eingangsstatistik für 2022 ausweist, wurde gegen 71 Tatverdächtige wegen Gewaltstraftaten mit Messereinsatz in Zügen ermittelt. Über die Hälfte davon waren Ausländer. Schaut man sich Delikte wie schwere Körperverletzung, Raub, Mord und Totschlag an, so lag der Anteil der Ausländer bei knapp 56 Prozent.

Die Politik versucht nun, Gründe für diese Entwicklung zu finden. Dabei schieben sich die Politiker den schwarzen Peter gerne gegenseitig zu. Für die FDP ist klar, dass die Probleme als Hinterlassenschaft der Vorgängerregierung einzuordnen sind:

„Dass der Tatverdächtige [Tatverdächtiger von Brokstedt] trotz vieler Vorstrafen nicht in Haft und noch im Land war, zeigt, dass des erheblich Defizite beim Aufenthaltsrecht und den Rückführungen aus der Ära Merkel gib.“3

So sieht es zumindest FDP-Innenexperte Manuel Höferlin, dem wohl kurzfristig entfallen war, dass sein Parteifreund Joachim Stamp dafür zuständig war.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Zu wie vielen Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ kam es in Nordrhein-Westfalen 2022 in der Tatörtlichkeit Zug/Bahnhof? (Bitte Tatverdächtige nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.)
  2. Bitte die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen auflisten.
  3. Wie hoch war die Aufklärungsquote der Straftat mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ in der Tatörtlichkeit Zug/Bahnhöfe von 2015 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen?
  4. Wie viele Opfer gab es mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ in der Tatörtlichkeit Zug/Bahnhöfe von 2015 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen?
  5. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden nach Straftaten ausländischer Täter mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ in der Tatörtlichkeit Zug/Bahnhöfe von 2015 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen durchgeführt?

Markus Wagner
Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. htt p s : / / www. W e l t.de/politik/deut s c h l a n d /article 24 3 492 0 0 5/Bundespolizei-Z a h l-der-Messerangriffe-in-Z u e g e n-und-Bahn h o e f e n -hat-sich-verdoppelt.h t m l .

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1359 mit Schreiben vom 14. März 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Als Datenbasis für die Beantwortung der Anfrage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nord­rhein-Westfalen (PKS NRW). Sie wird nach bundeseinheitlich jährlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Erst seit 2019 wird die Tatörtlichkeit in der PKS NRW so differenziert erfasst, dass eine detail­lierte Auswertung im Sinne der Anfrage möglich ist. Daher erfolgt die Beantwortung der Fragen

1 bis 4 lediglich für den Zeitraum 2019 bis 2022. Eine Auswertung der Tatörtlichkeit in Zügen und Bahnhöfen ist ausschließlich über die Begrifflichkeiten „Bahnhof“, „Personenzug der Deut­schen Bahn AG“ und „S-Bahn“ möglich.

Grundsätzlich fallen Bahnhöfe und Züge in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Eine Tatmittelerfassung in und an Bahnhöfen sowie in Zügen erfolgt daher in der PKS NRW nur dann, wenn Ermittlungsverfahren, die der Bundespolizei zur Kenntnis gelangten, durch die Landespolizei übernommen wurden. Hintergrund ist, dass diese Tatmittelerfassung nur in der PKS NRW erfolgt und nicht in der Statistik des Bundes.

Der Sammelbegriff „Stichwaffe“ wird in der PKS NRW nicht erfasst. Für die Beantwortung der Fragestellung wurden daher die Tatmittel „sonstiges Messer“, „Messer nach dem Waffenge­setz“ und „sonstige Stichwaffen“ ausgewertet.

  1. Zu wie vielen Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ kam es in Nordrhein-West­falen 2022 in der Tatörtlichkeit Zug/Bahnhof? (Bitte Tatverdächtige nach Ge­schlecht, Alter und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.)

Im Jahr 2022 kam es in Nordrhein-Westfalen in 108 Fällen zu Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ in oder an der Tatörtlichkeit „Bahnhof“, „Personenzug der Deutschen Bahn AG“ und „S-Bahn“.

  1. Bitte die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen auflisten.

Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Iden­tifikation eröffnet, wird bei der Beantwortung lediglich der jeweils erste Vorname der/des Tat­verdächtigen angegeben. Die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen bitte ich der Anlage 1 zentnehmen.

  1. Wie hoch war die Aufklärungsquote der Straftat mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ in der Tatörtlichkeit Zug/Bahnhöfe von 2015 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen?

Die Aufklärungsquote sowie die Anzahl der Opfer (Frage 4) bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

  1. Wie viele Opfer gab es mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ in der Tatörtlichkeit Zug/Bahnhöfe von 2015 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen?

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

  1. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden nach Straftaten ausländi­scher Täter mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ in der Tatörtlichkeit Zug/Bahnhöfe von 2015 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen durchgeführt?

Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt der Landesregierung nicht vor.

 

Antwort samt Anlage als PDF