Zahlen des BKA zu Ausländergewalt – Wie steht es um NRW?

Kleine Anfrage
vom 16.02.2024

Kleine Anfrage 3345

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Zahlen des BKA zu Ausländergewalt Wie steht es um NRW?

Durch das BKA wurden neue Zahlen zum Täter-Opfer-Verhältnis zwischen Deutschen und Ausländern bei verschiedenen Gewaltdelikten veröffentlicht. Laut der Definition der Landesregierung und des BKA umfasst die Gruppe der Zuwanderer alle Personen, die einen der Aufenthaltsanlässe wie „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ besitzen.1

Vor allem lässt sich durch diese Zahlen der häufig geäußerte Vorwurf, dass die Ausländerfeindlichkeit in Deutschland zunehme, so nicht bestätigen. Es wird im Gegenteil sogar deutlich, dass deutsche Bundesbürger häufiger Opfer von Migrantengewalt werden, als dass Migranten deutschen Gewaltattacken zum Opfer fallen. So gab es im Jahre 2022 nach Auskünften des BKA 47.923 deutsche Opfer bei Gewalttaten mit einem Zuwanderer als Tatverdächtigen. Dies waren 18 Prozent mehr als im Vorjahr.2 Im Vergleich dazu gab es 12.061 Zuwanderer, die Opfer einer Gewalttat eines deutschen Tatverdächtigen wurden. Dabei seien nur Straftaten aus dem Deliktbereich „schwere Straftaten“3, die durch die Polizei aufgeklärt wurden, ausgewertet worden. Dies umfasst unter anderem Delikte wie Körperverletzung oder Raub. Bei den Kategorien der schwersten Straftaten, nämlich Mord und Totschlag, wurden 258 Deutsche Opfer eines Angriffs, der von mindestens einem Zuwanderer begangen wurde. 38 dieser Opfer verstarben aufgrund der Schwere der Tat. Auf der anderen Seite gab es 89 Zuwanderer, die einem solchen Angriff zum Opfer fielen, der von mindestens einem deutschen Tatverdächtigen begangen wurde. Von diesen 89 Opfern verstarben fünf aufgrund ihrer Verletzungen. Insgesamt ermittelte die Polizei im Jahre 2022 etwa 1,92 Millionen Tatverdächtige, von denen 612.000 Tatverdächtige, also 31,9 Prozent, Ausländer waren. Dies beinhaltet rund 143.000 Zuwanderer, also etwa 7,4 Prozent.4 Dies führt dazu, dass nichtdeutsche Tatverdächtige deutlich überrepräsentiert sind. Zusätzlich fallen sogenannte „Doppelstaatler“5 in der Statistik ausschließlich in die Kategorie der deutschen Tatverdächtigen. Ukrainische Staatsangehörige sollen dabei in der Statistik die am wenigsten auffallende Gruppe darstellen. Laut Information das BKA stellen die ukrainischen Flüchtlinge etwa 35,5 Prozent der Zuwanderer, begehen jedoch nur 6,5 Prozent dieser Straftaten. Zuwanderer aus den Maghreb-Staaten, also Marokko, Algerien und Tunesien, stellen nur rund 0,6 Prozent aller Zuwanderer dar, jedoch 8,5 Prozent der tatverdächtigen Asylbewerber dar und sind somit deutlich überrepräsentiert.6

Der Chef der Gewerkschaft der Polizei beklagte des Weiteren, dass die Kriminalstatistiken lediglich „das Hellfeld“7 der polizeibekannten Vergehen abbilden. So solle die Statistik im ursprünglichen Sinne die Kriminalitätslage in Regionen und Städten darlegen, sie werde jedoch mit der Zeit immer unschärfer und gleiche auch nicht mehr „dem subjektiven Sicherheitsempfinden“.8 Auch der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft betrachtete die Zahlen mit Sorge und sprach davon, dass sie das belegen würden, was viele schon vermutet haben. Er forderte ein konsequentes und schnelles Handeln des Bundes und der Länder und verlangt ebenfalls die Abschiebung solcher Straftäter. Dabei sprach er davon, dass die Nationalität von Straftätern sie nicht vor einer Abschiebung schützen dürfe, da sie aufgrund der Schwere der begangenen Straftat ihr Recht auf Schutz verwirkt hätten. Innenminister Herbert Reul sprach davon, das Ausländerkriminalität „kein Tabuthema“ sein dürfe, sah den Grund für die steigende Kriminalität jedoch darin, dass „wir es nicht schaffen, sie vernünftig zu integrieren“.9

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Zahlen ergeben sich bei einer Einzelauswertung der aufgeführten Opferzahlen aus dem „Lagebild im Kontext mit Zuwanderung“ des BKA für Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022? (Bitte auflisten nach Opfer gesamt, Opfer im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den beiden Konstellationen „Zuwanderer tatverdächtig – Opfer deutsch“ und „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber/Flüchtling“; bitte Übersicht analog zu den Anlagen 1 und 3 der Antwort auf die Kleine Anfrage 3320, Drs. 17/8694, erstellen.)
  2. Wie viele Straftaten hat es zum Nachteil eines Opfers, das nicht in die Gruppe der Zuwanderer fällt, im Jahre 2022 in Nordrhein-Westfalen gegeben? (Bitte Übersicht analog zur Anlage 2 der Antwort auf die Kleine Anfrage 3320, Drs. 17/8694, erstellen und nach „(Asyl-)Zuwanderern“, Ausländern und Deutschen aufschlüsseln.)
  3. Unter Berücksichtigung des prozentual wesentlich geringeren Anteils von „Zuwanderern“ (gemäß Definition des BKA) gegenüber Deutschen an der Gesamtbevölkerung waren bei allen diesbezüglichen Kleinen Anfragen in der Vergangenheit die verhältnismäßig geringeren Opferzahlen bei Betrachtung der Konstellation „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber/Flüchtling“ auffällig. Wie viele deutsche Opfer je 100.000 deutsche Einwohner in NRW gab es in den Jahren von 2018 bis 31. Dezember 2022 in der Konstellation „deutsches Opfer aus Straftaten unter Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen Zuwanderers“? (Bitte nach „Straftaten insgesamt“, „Mord“, „Totschlag“, „Tötung auf  Verlangen“ und „Sexualdelikten“ differenziert für die Jahre von 2018 bis 31. Dezember 2022 berechnen.)
  4. Wie viele Opfer unter den Asylbewerbern/Flüchtlingen je 100.000 Asylbewerbern/Flüchtlingen in NRW gab es in den Jahren von 2018 bis 31. Dezember 2022 in der Konstellation „Opfer Asylbewerber/Flüchtling aus Straftaten, die unter Beteiligung mindestens eines deutschen Tatverdächtigen begangen wurden“? (Bitte nach „Straftaten insgesamt“, „Mord“, „Totschlag“, „Tötung auf Verlangen“ und „Sexualdelikten“ differenziert für die Jahre 2018 bis 31. Dezember 2022 berechnen.)
  5. Wie viele Straftaten durch Ausländer bzw. „Asyl-Zuwanderer“ hat es zum Nachteil eines deutschen Opfers im Jahre 2022 in Nordrhein-Westfalen gegeben?

Markus Wagner

 

MMD18-8068

 

1 Vgl. Drucksache 18/2385.

2 https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/brisante-bka-auswertung-deutsche-werden-oefter-opfer-von-migranten-86066742.bildMobile.html.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Ebenda.

7 Ebenda.

8 Ebenda.

9 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3345 mit Schreiben vom 28. März 2024 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

  1. Welche Zahlen ergeben sich bei einer Einzelauswertung der aufgeführten Opfer­zahlen aus dem „Lagebild im Kontext mit Zuwanderung“ des BKA für Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022? (Bitte auflisten nach Opfer gesamt, Opfer im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbst­bestimmung in den beiden Konstellationen „Zuwanderer tatverdächtig – Opfer deutsch“ und „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber/Flüchtling“; bitte Übersicht analog zu den Anlagen 1 und 3 der Antwort auf die Kleine Anfrage 3320, Drs. 17/8694, erstellen.)

Im Jahr 2022 wurden 14.948 Opfer erfasst, die der Gruppe der Zuwanderer angehören.

  1. Wie viele Straftaten hat es zum Nachteil eines Opfers, das nicht in die Gruppe der Zuwanderer fällt, im Jahre 2022 in Nordrhein-Westfalen gegeben? (Bitte Übersicht analog zur Anlage 2 der Antwort auf die Kleine Anfrage 3320, Drs. 17/8694, erstel­len und nach „(Asyl)Zuwanderern“, Ausländern und Deutschen aufschlüsseln.)
  2. Unter Berücksichtigung des prozentual wesentlich geringeren Anteils von „Zu­wanderern“ (gemäß Definition des BKA) gegenüber Deutschen an der Gesamtbe­völkerung waren bei allen diesbezüglichen Kleinen Anfragen in der Vergangenheit die verhältnismäßig geringeren Opferzahlen bei Betrachtung der Konstellation „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber/Flüchtling“ auffällig. Wie viele deutsche Opfer je 100.000 deutsche Einwohner in NRW gab es in den Jahren von 2018 bis 31. Dezember 2022 in der Konstellation „deutsches Opfer aus Straftaten unter Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen Zuwanderers“? (Bitte nach „Straftaten insgesamt“, „Mord“, „Totschlag“, „Tötung auf Verlangen“ und „Sexu­aldelikten“ differenziert für die Jahre von 2018 bis 31. Dezember 2022 berechnen.)
  3. Wie viele Opfer unter den Asylbewerbern/Flüchtlingen je 100.000 Asylbewer-bern/Flüchtlingen in NRW gab es in den Jahren von 2018 bis 31. Dezember 2022 in der Konstellation „Opfer Asylbewerber/Flüchtling aus Straftaten, die unter Be­teiligung mindestens eines deutschen Tatverdächtigen begangen wurden“? (Bitte nach „Straftaten insgesamt“, „Mord“, „Totschlag“, „Tötung auf Verlangen“ und „Sexualdelikten“ differenziert für die Jahre 2018 bis 31. Dezember 2022 berech­)
  4. Wie viele Straftaten durch Ausländer b „AsylZuwanderer“ hat es zum Nachteil eines deutschen Opfers im Jahre 2022 in Nordrhein-Westfalen gegeben?

Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen wäre nur durch umfangreiche Sonderauswertungen des Lan­deskriminalamtes Nordrhein-Westfalen möglich, die in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich sind.

 

MMD18-8659

Beteiligte:
Markus Wagner