Kleine Anfrage 1820
der Abgeordneten Markus Wagner und Carlo Clemens AfD
Zehnjähriger verletzt Mitschüler mit Messer
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das erste lange Maiwochenende mit zahlreichen Messerangriffen und vielen Verletzten liegt erst zwei Wochen zurück und es wird offensichtlich, dass es sich dabei um einen Phänomen-bereich handelt, der den Alltag der Bürger in Zukunft zu bestimmen droht. Dabei zeigt unter anderem ein Vorfall, der sich am Mittwoch, den 10. Mai 2023, in Köln ereignete, dass Messerangriffe nicht auf bestimmte Alterskohorten begrenzt sind.
Während des Kunstunterrichts an einer Kölner Schule hat ein Zehnjähriger, der „noch nicht polizeibekannt“ war, einen elfjährigen Mitschüler schwer verletzt. Der Zehnjährige soll seinen Mitschüler mit einem Cuttermesser angriffen und geschnitten haben. Das Opfer erlitt bei dem Angriff eine 16 Zentimeter lange Schnittwunde im Gesicht. Das Cuttermesser wurde zuvor im Kunstunterricht zur Verfügung gestellt.1
Der verletzte Schüler wurde zur ambulanten Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Der zehn Jahre alte Tatverdächtige wurde von der Polizei zu einer kinderpsychiatrischen Untersuchung in ein Klinikum begleitet und anschließend der Mutter übergeben.2
Nach ersten Erkenntnissen war dem Messerangriff ein Streit zwischen den beiden Fünftkläss-lern vorausgegangen.3
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1820 mit Schreiben vom 14. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung und dem Minister der Justiz beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächten und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 22.05.2023 berichtet, die Ermittlungsakte sei bei der Staatsanwaltschaft Köln noch nicht eingegangen. Es sei jedoch ein Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen – mit dem eigentlichen Vorfall in Zusammenhang stehenden – Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht eingeleitet worden. Die Ermittlungen dauerten an. Das an dem Vorfall beteiligte strafunmündige Kind habe die deutsche Staatsangehörigkeit.
Von weitergehenden Angaben wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Beteiligten abgesehen. Wegen der engen zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und der überörtlichen Presseberichterstattung bestünde ansonsten die Gefahr, dass die Beteiligten für eine Vielzahl unbeteiligter Personen identifizierbar wären.
- Ist die Schule, an der sich der oben geschilderte Vorfall ereignete, seit 2015 bis heute schon einmal Gegenstand polizeilicher Untersuchungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Grund des Polizeieinsatzes aufschlüsseln.)
Zur Anzahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfassten Fälle mit der Anschrift der betroffenen Schule wird auf nachstehende Tabelle verwiesen:
Jahr | Anzahl Fälle |
2015 | 9 |
2016 | 8 |
2017 | 2 |
2018 | 3 |
2019 | 7 |
2020 | 4 |
2021 | 2 |
2022 | 22 |
Für das Jahr 2022 wurde in dem dargestellten Zeitraum die höchste Fallzahl erfasst. Grund dafür ist ein Sammelverfahren, welches 16 Fälle des „sonstigen einfachen Diebstahls“ beinhaltet.
- Wie viele der 193 Messertaten an Schulen in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2022 wurden von strafunmündigen Kindern, also Personen unter 14 Jahren, begangen?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 4 der Kleinen Anfrage 1690 (LT-Drs. 18/4331) verwiesen.
- Wie viele Straftaten haben sich an der Tatörtlichkeit „Schule“ in Nordrhein-Westfalen seit 1950 bis heute ereignet? (Bitte nach Jahr, Schule und Delikten aufschlüsseln.)
- Für den Fall, dass die Frage 4 nicht beantwortet werden kann: Wie viele Straftaten an Schulen gab es bis heute, seitdem die Tatörtlichkeit Schule in der Polizeilichen Kriminalstatistik abrufbar ist?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die „Tatörtlichkeit Schule“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik seit dem Berichtsjahr 2008 separat ausgewiesen, sodass die Fallzahlen erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Die „Tatörtlichkeit Schule“ ist bei allen Straftaten zu erfassen, die innerhalb eines Schulgebäudes, dem umfriedeten Gelände einer Schule oder im unmittelbaren Umfeld der Schule begangen wurden. Örtlichkeiten außerhalb des Schulgeländes, an denen schulische Veranstaltungen stattfinden (Klassenfahrt, Schulsport) sowie der Schulweg gehören räumlich betrachtet nicht zur Schule. Die „Tatörtlichkeit Schule“ wird auch unabhängig von schulischen Veranstaltungen und Unterrichts- bzw. Öffnungszeiten der Schulen erfasst. Die „Tatörtlichkeit Schule“ umfasst sowohl öffentliche als auch private Schulen der 1. bis 13. Klasse.
Von 2008 bis 2022 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen insgesamt 333.917 Fälle mit der „Tatörtlichkeit Schule“ erfasst. Zu den Fällen aufgeschlüsselt nach Jahren wird auf nachstehende Tabelle verwiesen:
Jahr | Anzahl Fälle |
2008 | 24.956 |
2009 | 27.225 |
2010 | 25.164 |
2011 | 23.448 |
2012 | 23.965 |
2013 | 22.531 |
2014 | 21.813 |
2015 | 20.845 |
2016 | 21.841 |
2017 | 22.913 |
2018 | 20.690 |
2019 | 20.676 |
2020 | 17.355 |
2021 | 15.982 |
2022 | 24.513 |
1 Vgl. https://www.t-online.de/region/koeln/id_100174350/koeln-10-jaehriger-verletzt-mitschueler-mit-bastelmesser-schwer.html.
2 Ebenda.
3 Ebenda.