Kleine Anfrage 2194des Abgeordneten Herbert Strotebeck vom 19.03.2019
Zeitweise Öffnung der Parkplätze von NRW-Ministerien für die Öffentlichkeit
Die Rheinische Post berichtete am 17. März, dass die Düsseldorfer FDP anstrebt, die Parkhäuser bzw. Parkplätze der NRW-Ministerien an Wochenenden und abends für die Allgemeinheit freizugeben.1 Die FDP will laut Zeitungsartikel auf diesem Wege die Parkplatznot in Düsseldorf lindern und führt an, die Parkplätze in den NRW-Ministerien ständen ab 18 Uhr leer. Die FDP „regiert“ im Düsseldorfer Stadtrat zusammen mit SPD und Grünen und denkt laut Pressebericht über eine Ratsinitiative zu diesem Thema nach: „In den Rat der Stadt will die FDP einen Antrag einbringen und damit prüfen lassen, ob Behördenparkplätze außerhalb der Dienst- und Öffnungszeiten nicht der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung stehen können.“2
Daher frage ich die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die NRW-Landesregierung grundsätzlich die Idee, die Parkplätze der NRW-Ministerien zeitweise für die Öffentlichkeit freizugeben?
2. Über wie viele Pkw-Parkplätze verfügen die NRW-Ministerien in Düsseldorf (bitte aufschlüsseln nach Ministerium bzw. Ministeriumsstandort und Anzahl der Parkplätze)?
3. Wie sind die Parkhäuser der NRW-Ministerien derzeit gesichert bzw. geschützt?
4. Wie hoch ist die Auslastung der Parkhäuser der NRW-Ministerien (bitte aufschlüsseln nach Montag bis Freitag sowie Samstag und Sonntag)?
5. Über wie viele Ladesäulen für Elektroautos verfügen die Parkhäuser der NRW-Ministerien (bitte aufschlüsseln nach Ministerium bzw. Ministeriumsstandort und Anzahl der Ladesäulen)?
Herbert Strotebeck
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 03.05.2019
Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2194 mit Schreiben vom 3. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Einschlägige Überlegungen können sich grundsätzlich nur auf die im Landesbesitz stehenden Parkflächen bzw. auf extern angemietete Parkflächen, die jedoch ausschließlich nur vom jeweiligen Ministerium genutzt werden, beziehen. Zum Teil mieten die Ministerien auch bei privaten Stellplatzbetreibern Parkflächen, die in öffentliche Parkgaragen integriert sind, an. Da in diesen Fällen eine teilweise Öffnung dieser extern angemieteten Parkplätze für die Allgemeinheit nicht umsetzbar ist, werden diese Stellplätze vorliegend nicht mit aufgeführt.
Die Staatskanzlei und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung nutzen über die in der Anlage dargestellten Parkmöglichkeiten hinaus Parkplätze in der Tiefgarage des Landtags. Da die Nutzung dieser Parkplätze der Hausordnung der Landtagsverwaltung unterliegt und die Landesregierung keinen Einfluss darauf nehmen kann, werden diese Plätze vorliegend ebenfalls nicht dargestellt.
1. Wie beurteilt die NRW-Landesregierung grundsätzlich die Idee, die Parkplätze der NRW-Ministerien zeitweise für die Öffentlichkeit freizugeben?
2. Über wie viele Pkw-Parkplätze verfügen die NRW-Ministerien in Düsseldorf (bitte aufschlüsseln nach Ministerium bzw. Ministeriumsstandort und Anzahl der Parkplätze)?
3. Wie sind die Parkhäuser der NRW-Ministerien derzeit gesichert bzw. geschützt?
4. Wie hoch ist die Auslastung der Parkhäuser der NRW-Ministerien (bitte aufschlüsseln nach Montag bis Freitag sowie Samstag und Sonntag)?
5. Über wie viele Ladesäulen für Elektroautos verfügen die Parkhäuser der NRW-Ministerien (bitte aufschlüsseln nach Ministerium bzw. Ministeriumsstandort und Anzahl der Ladesäulen)?
Die Fragen 1 bis 5 werden in der als Anlage beigefügten Tabelle auf Basis der Angaben der Ressorts beantwortet. (Tabelle in angefügter PDF-Datei)